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   AG Potsdam, 20.07.2009 - 20 C 338/08   

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https://dejure.org/2009,22602
AG Potsdam, 20.07.2009 - 20 C 338/08 (https://dejure.org/2009,22602)
AG Potsdam, Entscheidung vom 20.07.2009 - 20 C 338/08 (https://dejure.org/2009,22602)
AG Potsdam, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 20 C 338/08 (https://dejure.org/2009,22602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 312d, 355 BGB
    Ausdruck "frühestens” zum Fristbeginn des Widerrufsrechts ist missverständlich und hindert Fristbeginn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wenn der Kunde die Barabhebung am Geldautomaten bestreitet, darf die Bank die Videoaufzeichnung von der Abhebung nicht löschen - Bank darf Gegenbeweis nicht vereiteln - Nichtanwendbarkeit des Anscheinsbeweises bei Barabhebung mit Kreditkarte

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2009, 1941
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus AG Potsdam, 20.07.2009 - 20 C 338/08
    Auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises kann sich die Klägerin aber hier nicht berufen, denn sie hat die Beklagte schuldhaft in der Möglichkeit beschnitten, den Anscheinsbeweis zu erschüttern oder zu widerlegen (siehe BGH NJW 1998, 79, 81).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 9 U 63/01

    Missbrauch der ec-Karte: Entkräftung des Anscheinsbeweises für die

    Auszug aus AG Potsdam, 20.07.2009 - 20 C 338/08
    Allerdings kann grundsätzlich gegen den Karteninhaber der Beweis des ersten Anscheins dahin sprechen, dass er oder ein von ihm autorisierter Dritter mit der Karte Geld abgehoben hat, wenn bei einer Verwendung am Geldautomaten die Originalkarte und die PIN-Nummer verwendet werden (OLG Stuttgart, NJW-RR 2002, 1274; Sprau in: Palandt, BGB, 68. Aufl., § 676 h Rn. 13).
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