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   AG Königs Wusterhausen, 03.05.2011 - 20 C 83/11   

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https://dejure.org/2011,36675
AG Königs Wusterhausen, 03.05.2011 - 20 C 83/11 (https://dejure.org/2011,36675)
AG Königs Wusterhausen, Entscheidung vom 03.05.2011 - 20 C 83/11 (https://dejure.org/2011,36675)
AG Königs Wusterhausen, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 20 C 83/11 (https://dejure.org/2011,36675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Verspätung wegen Enteisung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Außergewöhnlicher Umstand / Fehlendes Enteisungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn das Enteisungsmittel fehlte ...

  • blogspot.com (Leitsatz)

    Verordnung (EG) Nr. 26172004 / Außergewöhnlicher Umstand / Fehlendes Enteisungsmittel

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12

    Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen Flugannullierung auf Grund

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze kann die unstreitig fehlende Verfügbarkeit von Enteisungsmitteln nicht schon als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden (so auch AG Königs-Wusterhausen Urteil vom 3.5.2011- 20 C 83/11 - zit. n. Juris).
  • AG Frankfurt/Main, 22.05.2015 - 29 C 286/15

    Fluggastrechte bei Flugverspätung - extreme Witterungsverhältnissen

    Das Gericht schließt sich aber der Auffassung an, dass die Enteisung zu dem Pflichtenkreis der Beklagten zählt, der wiederum beinhaltet, das Fluggerät in einem technisch flugbereiten Zustand zu halten, um die Fluggäste zum vereinbarten Zeitpunkt zu befördern (so Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.05.2014, Az.: 29 C 3587/13 (44) und Urteil vom 11.08.2014, Az. 31 C 1454/14 (96); Amtsgericht Wustrau, Urteil vom 03.05.2011, Az.: 20 C 83/11; Schmid, "Ausgewählte ungeklärte Fragen aus der sog. Passagierrechte-Verordnung", RRa 2008, 2-8, 7, zitiert nach juris).
  • AG Frankfurt/Main, 09.05.2014 - 29 C 3587/13

    Flugzeugverspätung um mehr als 3 Stunden wegen extremer Witterungsverhältnisse

    Wenn die Beklagte die Aufgabe der Enteisung an Dritte delegiert und diese - aus vorliegend nicht einmal vorgetragenen Gründen - nicht in der Lage sind, die Enteisung pünktlich durchzuführen, unterliegt dies dem alleinigen Risiko der Beklagten (ebenso AG Königs Wusterhausen zu nicht ausreichend vorhandenem Enteisungsmittel, Urteil v. 03.05.2011, Az. 20 C 83/11).
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