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   VGH Bayern, 16.07.2003 - 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850   

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https://dejure.org/2003,11806
VGH Bayern, 16.07.2003 - 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850 (https://dejure.org/2003,11806)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2003 - 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850 (https://dejure.org/2003,11806)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850 (https://dejure.org/2003,11806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslösung der Regelungsvermutung aus § 5 Abs. 2 Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftVZÜV) wegen zeitlich begrenzter Ausübung einer Funktion in einer islamisch-extremistischen Gruppierung; Zurechnung der gegen die freiheitlich-demokratische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 1048
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Wegen des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotenzials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter begegnet es auch im Hinblick auf Art. 12 GG keinen Bedenken, wie das Berufungsgericht strenge Anforderungen zu stellen und die Zuverlässigkeit im Sinne von § 29d LuftVG bereits dann zu verneinen, wenn hieran auch nur geringe Zweifel bestehen (so auch VGH München, Beschlüsse vom 14. September 1993 - 20 CS 93.2546 - NVwZ 1995, 182 und vom 12. April 1999 - 20 B 98.2979 - NVwZ-RR 1999, 501 sowie Urteil vom 16. Juli 2003 - 20 BV 02.2747 und 20 Cs 02.2850 - GewArch 2003, 493; ebenso Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Stand Dezember 2003, § 29d Rn. 7).

    Aus § 5 Abs. 3 LuftVZÜV ergibt sich vielmehr, dass Handlungen jenseits dieses 10-Jahres Zeitraums nach wie vor zu berücksichtigen sind (vgl. dazu VGH München, Urteil vom 16. Juli 2003 - 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850 - GewArch 2003, 493 ).

  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RO 5 K 17.1402

    Zuverlässigkeitsüberprüfung eines Wachpersonalbewerbers

    Mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist jedoch neben der Einführung eines islamistischen oder salafistischen Staats- und Gesellschaftssystems (BVerwGE 122, 182 [189]; VGH München GewArch 2003, 493 [494]; VGH Mannheim NVwZ 2017, 1212 [1215]; VG München Urt. v. 29.8.2002 - M 24 K 02.2483, juris, Rn. 35 ff.) auch die Etablierung eines islamischen Gottesstaates (BVerwGE 135, 302 Rn. 19; 141, 100 Rn. 28; BVerwG NVwZ 2003, 986 [988 f.]; VGH München Urt. v. 5.3.2008 - 5 B 05.1449, juris, Rn. 35 und Schenke/Graulich/Ruthig/Roth, § 4 Rn. 56 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.01.2007 - 11 UE 111/06

    Rücknahme einer Einbürgerung

    Immerhin ist die Frage, ob Aktivitäten für die Vereinigung Milli Görüs die Annahme des Unterstützens verfassungsfeindlicher Bestrebungen rechtfertigen, in der Rechtsprechung unterschiedlich gesehen worden (einerseits etwa VGH München, Urteil vom 16. Juli 2003 -, 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850 -, BayVBl. 2004, 84 - verfassungsfeindliche Bestrebungen bejaht, allerdings nicht im Falle einer Einbürgerung, sondern für die Beurteilung der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit; andererseits: VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Februar 2003 - 4 K 2234/01 - juris -: Stellung als Vorsitzender eines Ortsvereins der IGMG begründet kein Einbürgerungshindernis nach § 86 Nr. 2 AuslG).
  • VG Gießen, 05.04.2004 - 10 E 4911/03

    Rücknahme der Einbürgerung

    Seitens der IGMG wird in einer Endstufe auch die Einführung einer auf der Scharia beruhenden Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2003, Az.: 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850, M 24 K 02.2483, M 24 S 02.2484).

    Ob der Kläger nur ein "einfaches Mitglied" in der IGMG gewesen ist, kann insoweit dahinstehen, als sich der Kläger zum einen durch die Verbundenheit zur IGMG als Vereinsmitglied die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen dieser Personenvereinigung zurechnen lassen muss (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 16.07.2003, Az.: 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850, M 24 K 02.2483, M 24 S 02.2484).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12

    Anspruch auf Einbürgerung; Folgenbeseitigungsanspruch auf Erteilung einer -

    Immerhin war die Frage, ob Aktivitäten für die Vereinigung Milli Görüs die Annahme des Unterstützens verfassungsfeindlicher Bestrebungen rechtfertigen, damals auch in der Rechtsprechung unterschiedlich gesehen worden (einerseits etwa BayVGH, Urt. v. 16.07.2003 - 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850 - BayVBl. 2004, 84 - andererseits VG Karlsruhe, Urt. v. 26.02.2003 - 4 K 2234/01 - juris -).
  • VG Gießen, 18.10.2004 - 10 E 891/04

    Ausschlussgründe für die Einbürgerung

    Ob der Kläger zu 1), wie von ihm vorgetragen, sich nur aus kulturellen Gründen den Vereinen zugewandt hat und nur in untergeordneter Position an Veranstaltungen teilgenommen hat, kann insoweit dahinstehen, als sich der Kläger zu 1), insbesondere durch seine Vorstandstätigkeiten, zum einen durch die Verbundenheit des Vereins und seiner Aktivitäten mit der TKP/ML, ATIK und ATIF als deren in Europa tätige Basisorganisationen und deren Zielen, Zwecken und Ideologie die durch diese Vereinigungen und Organisationen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen dieser Personenvereinigungen zurechnen lassen muss (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 16.07.2003 - 20 BV 02.2747 - u. a.).
  • VG Berlin, 21.03.2007 - 2 A 79.04

    Einbürgerung eines Mitglieds der türkischen IGMG

    OVG -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2006 - 5 B 67.05 -, Juris [die hiergegen mit Schriftsatz vom 7. April 2006 eingelegte Verfassungsbeschwerde ist vom BVerfG noch nicht zur Entscheidung angenommen worden]; VG Stuttgart, Urteil vom 26. Oktober 2005 - 11 K 2083/04 -, Juris Rn 43 ff.; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2004 - 5 ZB 03.1797 -, Juris; VG Augsburg, Urteil vom 21. Januar 2003 - Au 1 K 00.936 -, Juris Rn 38 ff. und nachgehend BayVGH, Beschluss vom 27. August 2004 - 5 ZB 03.1336 -, Juris; VG Ansbach, Urteil vom 9. Februar 2000 - AN 15 K 99.01436 -, Juris Rn 53 ff.; abweichend VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Februar 2003 - 4 K 2234/01 -, Juris Rn 24: es sei "von einem ambivalenten Charakter dieser Vereinigung auszugehen" [Berufung anhängig beim VGH Baden-Württemberg]; zur Rücknahme von Einbürgerungen siehe VGH Hessen, Urteil vom 18. Januar 2007 - 11 UE 111/06 -, Urteilsabdruck S. 17; vgl. im Übrigen zu § 5 LuftVZÜV BayVGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - 20 BV 02.2747 und 20 CS 02.2850 -, Juris; nachgehend BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 8/04 -, Juris).
  • VGH Bayern, 16.07.2003 - 20 BV 02.2746

    Anforderungen an die Feststellung der Unzuverlässigkeit eines in den

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  • VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03

    Rücknahme der Einbürgerung; Mitgliedschaft in einem der YEK-KOM und der KONKURD

    Ob der Kläger, wie vorgetragen, nur "einfaches Mitglied" im Deutsch-Kurdischen Freundschaftsverein e.V. Gießen gewesen ist und nur in untergeordneter Position an Demonstrationen und Veranstaltungen in Deutschland teilgenommen hat, kann insoweit dahinstehen, als sich der Kläger zum einen durch die Verbundenheit des Vereins und seiner Aktivitäten mit der PKK, deren Neben- und Nachfolgeorganisationen und deren Zielen, Zwecken und Ideologie die durch diese Vereinigungen und Organisationen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen dieser Personenvereinigungen zurechnen lassen muss (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16.07.2003, 20 BV 02.2747 u.a.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2004 - 20 B 2628/03

    Ausgestaltung des Rechts eines Flughafenmitarbeiters auf vorläufige Bejahung

    Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 1991 - 1 CB 24.91 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, und Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72; Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2003 - 20 E 1176/03 - m.w.N.; ferner BayVGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - 20 BV 02.2747, 20 CS 02.2850 -, GewArch 2003, 493, 495 zur Anwendung dieser Grundsätze auf die Luftverkehr- Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung.
  • VG Mainz, 14.10.2004 - 6 K 251/04

    Spenden für Islamische Gemeinschaft Milli Görüs in Mainz - Keine Einbürgerung

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