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   VGH Bayern, 24.10.1986 - 20 CS 86.02260   

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VGH Bayern, 24.10.1986 - 20 CS 86.02260 (https://dejure.org/1986,19825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.1986 - 20 CS 86.02260 (https://dejure.org/1986,19825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 1986 - 20 CS 86.02260 (https://dejure.org/1986,19825)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1987, 1015
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    Ist eine Nutzung - wie hier - über Jahrzehnte unter den Augen der Bauaufsicht unbeanstandet geblieben, spricht Vieles dafür, dass eine Nutzungsuntersagung dann weitergehende Ermessenserwägungen verlangt (BayVGH, B. v. 24.10.1986 - 20 CS 86.02260 - BayVBl. 1987, 753; Nds.OVG, B. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 - NVwZ-RR 1995, 7 f. = juris Rn. 7; OVG NW, U. v. 27.4.1998 - 7 A 3818/96 - BauR 1999, 383 ff. = juris Rn. 38 f.; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand: August 2016, Art. 76 Rn. 305; Molodovsky in Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, Stand: Mai 2016, Art. 76 Rn. 179; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: August 2016, Art. 76 Rn. 351 und 357).
  • VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12

    Bauordnungsrecht: Räumungsanordnung wegen illegaler Wohnnutzung // Illegale

    Substantielle, nicht wieder gutzumachende Eingriffsfolgen, aufgrund derer die Nutzungsuntersagung in der Sache einer Beseitigungsanordnung nahe kommt, können nämlich nach ständiger Rechtsprechung über die (formelle) Rechtswidrigkeit hinaus auch von der materiellen Rechtswidrigkeit der Nutzung abhängig gemacht werden (BayVGH vom 24.10.1986 BayVBl 1987, 753; vom 6.2.1980 BayVBl 1980, 246 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.07.2020 - 22 CS 20.895

    Stilllegungsanordnung nach BImSchG bei illegalem Abfalllagerplatz

    Eine allein auf formelle Illegalität gestützte Nutzungsuntersagung könne im Regelfall nicht ermessensfehlerfrei erfolgen, wenn die Behörde die betreffende Anlage jahrelang geduldet habe, ohne auf das Genehmigungserfordernis hinzuweisen (BayVGH, B.v. 24.10.1986 - 20 CS 86.02260).
  • VG Würzburg, 17.05.2021 - W 4 K 20.376

    Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen

    Eine allein auf formelle Illegalität gestützte Nutzungsuntersagung könne im Regelfall nicht ermessensfehlerfrei erfolgen, wenn die Behörde die betreffende Anlage jahrelang geduldet habe, ohne auf das Genehmigungserfordernis hinzuweisen (BayVGH, B.v. 24.10.1986 - 20 CS 86.02260).
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 15 ZB 19.1642

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes

    Ein Sachverhalt, bei dem die Bauaufsichtsbehörde die betreffende Anlage - bewusst - jahrelang geduldet hat, ohne auf das Genehmigungserfordernis hinzuweisen bzw. ohne die illegale Nutzung behördlich zu beanstanden, und bei dem d e s h a l b gesteigerte Anforderungen an die Ermessensausübung zu stellen wären (BayVGH, B.v. 24.10.1986 - 20 CS 86.02260 - BayVBl. 1987, 753/754; Nds.OVG, B.v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 - NVwZ-RR 1995, 7 f. = juris Rn. 7; OVG NW, U.v. 27.4.1998 - 7 A 3818/96 - BauR 1999, 383 ff. = juris Rn. 38 f.; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand: August 2019, Art. 76 Rn. 305), ist mithin weder von der Klägerin vorgetragen worden noch nach Aktenlage gegeben (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.4.2000 - 2 ZB 00.723 - juris Rn. 4).
  • VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 1259/03

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung gegen den Betreiber eines Kalksteinbruchs;

    Zwar heißt es in dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 1986 - 20 CS 86.02260 -, DVBl. 1987, 1015, in der Tat, dass eine allein auf formelle Illegalität gestützte Nutzungsuntersagung in der Regel nicht mehr in ermessensgerechter Weise ausgesprochen werden könne, wenn die Behörde die betreffende Anlage jahrelang geduldet habe, ohne auf das Genehmigungserfordernis hinzuweisen.
  • VGH Bayern, 05.07.2004 - 15 CS 04.58

    Voraussetzung einer Nutzungsuntersagung

    b) Als tatbestandliche Voraussetzung für eine Nutzungsuntersagung reicht nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur die formelle Illegalität aus (vgl. BayVGH vom 24.10.1986 BayVBl 1987, 753; Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, RdNr. 294 zu Art. 82; Jäde, Bauaufsichtliche Maßnahmen, 2. Aufl. 2001, RdNrn. 245 ff.; Decker in: Simon/Busse, BayBO, RdNrn. 276 ff. zu Art. 82; Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, Kapitel 15 RdNr. 222).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1994 - 1 M 5660/93

    Formelle Illegalität; Bauliche Anlage; Nutzungsverbot; Sofortige Vollziehung;

    Anerkannt sind insbesondere die Fälle, in denen die Bauaufsichtsbehörde durch positives Handeln einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, etwa durch eine jahrzehntelange bewußte Duldung oder aber durch Erteilung von (Teil-)Baugenehmigungen (dazu beispielhaft OVG Lüneburg, Urt. v. 27.2.1981, BRS 38 Nr. 205; BayVGH, Beschl. v. 24.10.1986 - Nr. 20 CS 86.02260 -, DVBl 1987, 1015).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 1 M 5908/96

    Nutzungsverbot für 30 Jahre alte Grenzgarage; Grenzgarage; Illegalität, formelle;

    Daß dem Zeitfaktor - je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles - ein entscheidungserhebliches Gewicht zukommen kann, ist allgemein anerkannt (vgl. etwa Schmaltz in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, Kommentar, 6. Aufl. 1996, § 89 RdNr. 90; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.11.1982 - 1 B 73/82 - für ein Nutzungsverbot für ein mehr als 30 Jahre bestehendes Wochenendhaus; Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 -, BauR 1994, 613 = NVwZ-RR 1995, 7; ähnlich auch BayVGH, Beschl. v. 24.10.1986 - Nr. 20 CS 86.02260 -, DVBl 1987, 1015).
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