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VGH Bayern, 15.09.1993 - 20 CS 93.2547 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 414/02
Luftverkehrssicherheit, Zuverlässigkeit
Wegen des hohen Gefährdungspotentials des Luftverkehrs sowie der Hochrangigkeit der in Rede stehenden zu schützenden Rechtsgüter ist die Zuverlässigkeit bereits zu verneinen, wenn auch nur geringe Zweifel an der erforderlichen Gewähr der ordnungsgemäßen Pflichterfüllung bestehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.9.1993, NVwZ 1995, 182, 184, Beschl. v. 15.9.1993 -20 CS 93.2547 - zit. nach juris, zu § 29d LuftVG in der durch das Aufgabenübertragungsgesetz vom 23.1.1992 [BGBl. I S. 178] geänderten Fassung vom 14.1.1981 [BGBl. I S. 61] und Beschl. v. 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501 zu § 29d LuftVG nach der Änderung durch das 11. ÄndG zum LuftVG vom 25.8.1998 [BGBl. I S. 2432]).Die Entscheidung, ob die überprüfte Person zuverlässig ist oder nicht, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, ein Beurteilungsspielraum steht der Luftfahrtbehörde nicht zu (aA Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Losebl. Stand Dez. 2002, § 29d RdNr. 7; undeutlich BayVGH, Beschl. v. 14.9.1993, NVwZ 1993, 182, und Beschl. v. 15.9.1993 - 20 CS 93.2547 - zit. nach juris; offen gelassen von BayVGH, Beschl. v. 12.4.1999, NVwZ-RR 1999, 501).
- BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00
Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene …
Der Bayerische VGH (15. September 1993 - 20 Cs 93.2547 - nv.) weist in einer Entscheidung zur Entziehung der Zutrittsberechtigung eines früheren Mitarbeiters des MfS zu den sicherheitsempfindlichen Bereichen eines Verkehrsflughafens zutreffend auf das hohe Gefährdungspotential des Luftverkehrs hin, dem § 29 d Luft-VG Rechnung trägt. - VG Stuttgart, 18.11.2002 - 3 K 4858/02
Widerruf der Beleihung eines Luftsicherheitsassistenten mit Sofortvollzug wegen …
Insbesondere ist von Bedeutung, ob eine in diesem Bereich und besonders in der Fluggastkontrolle tätige Person ausreichend Gewähr dafür bietet, dass sie sich nicht in strafbare Handlungen verstricken lässt, die die Sicherheit des Flugverkehrs gefährden (vgl. hierzu im Einzelnen BayVGH, Beschlüsse vom 12.04.1999 - 20 B 98.2979 -, NVwZ-RR 1999, 501; vom 15.09.1993 - 20 CS 93.2547 -, NVwZ 1995, 182 und vom 14.09.1993 - 20 CS 93.2546, NVwZ 1995, 182).