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   ArbG Frankfurt/Main, 13.08.2015 - 20 Ca 1933/15   

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https://dejure.org/2015,69257
ArbG Frankfurt/Main, 13.08.2015 - 20 Ca 1933/15 (https://dejure.org/2015,69257)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.08.2015 - 20 Ca 1933/15 (https://dejure.org/2015,69257)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. August 2015 - 20 Ca 1933/15 (https://dejure.org/2015,69257)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2015 - 3 Sa 1335/14

    Zeitzuschläge als unpfändbare Erschwerniszuschläge

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.08.2015 - 20 Ca 1933/15
    Gefahrenzulagen, Schmutz- und Erschwerniszulagen nach § 850 a Nr. 3 ZPO sind nicht nur Vergütung für einen besonderen Aufwand oder ein besonderes Risiko des Schuldners wie für Arbeiten, die der Einwirkung von Erschütterungen, Hitze, Lärm, Wasser, Säure und Staub u. a. ausgesetzt sind, Schacht- und Tunnelarbeiten, Taucher- und andere Arbeiten durch Druckluft, sondern auch Zulagen für Wechselschichten, ungünstige Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen (vgl. Musielak-Voit, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 850 a RdN. 5 a; Beck´scher Online Kommentar-Riedel, ZPO, § 850 a RdN. 14, LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 09.01.2015 - 3 Sa 1335/14, Amtsgericht Dortmund, B. v. 06.04.2014 - 257 IK 195/11 m. w. N.).
  • AG Dortmund, 06.03.2014 - 257 IK 195/11

    Erschwerniszulage, Unpfändbarkeit

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.08.2015 - 20 Ca 1933/15
    Gefahrenzulagen, Schmutz- und Erschwerniszulagen nach § 850 a Nr. 3 ZPO sind nicht nur Vergütung für einen besonderen Aufwand oder ein besonderes Risiko des Schuldners wie für Arbeiten, die der Einwirkung von Erschütterungen, Hitze, Lärm, Wasser, Säure und Staub u. a. ausgesetzt sind, Schacht- und Tunnelarbeiten, Taucher- und andere Arbeiten durch Druckluft, sondern auch Zulagen für Wechselschichten, ungünstige Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen (vgl. Musielak-Voit, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 850 a RdN. 5 a; Beck´scher Online Kommentar-Riedel, ZPO, § 850 a RdN. 14, LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 09.01.2015 - 3 Sa 1335/14, Amtsgericht Dortmund, B. v. 06.04.2014 - 257 IK 195/11 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 14.11.2016 - 17 Sa 1142/15

    Eine Schichtzulage, die der Abgeltung der Erschwernisse durch Sonn-, Feiertags-

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2015, 20 Ca 1933/15 wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2015, 20 Ca 1933/15, wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst.

    Im Übrigen ist das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2015, 20 Ca 1933/15, wirkungslos.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch am 13. August 2015 verkündetes Urteil, 20 Ca 1933/15, der Klage stattgegeben und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 6.177,86 EUR brutto nebst Zinsen zu zahlen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2015, 20 Ca 1933/15, die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2015, 20 Ca 1933/15, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.

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