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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 119/03.AK   

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https://dejure.org/2005,4653
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 119/03.AK (https://dejure.org/2005,4653)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.12.2005 - 20 D 119/03.AK (https://dejure.org/2005,4653)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 20 D 119/03.AK (https://dejure.org/2005,4653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die mit einer Änderungsgenehmigung verfügte Freigabe des Verkehrsflughafens Dortmund für bestimmte Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als 75.000 kg; Zulassung von Landungen in der Zeit von 22.00 bis 23.00 Uhr für verspätete Flugzeuge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Dortmund fehlerhaft

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2012 - 20 D 58/09

    Klage gegen Anhebung der Tonnagebegrenzung für am Flughafen Dortmund verkehrende

    Auch gegen die Änderungsgenehmigung vom 29. Januar 2003 erhob die Klägerin Klage (Verfahren 20 D 119/03.AK des erkennenden Gerichts), auf die der Beklagte mit Urteil vom 13. Dezember 2005 unter Klageabweisung im Übrigen dazu verpflichtet wurde, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über eine Begrenzung der Tonnagefreigabe und über die fachplanerische Zumutbarkeit der Fluglärmauswirkungen, die vom Flughafen der Beigeladenen auf der Basis der Tonnagefreigabe auf das Grundstück "T. " (einschließlich Sportlerheim und Hausmeisterwohnung) einwirken, zu entscheiden.

    Weiterhin fehle für die Anfechtungsklage das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Änderungsgenehmigung vom 29. Januar 2003 mit dem Urteil vom 13. Dezember 2005 - 20 D 119/03.AK - nicht aufgehoben worden sei und der Beklagte mit dem angefochtenen Bescheid lediglich seiner Verpflichtung zur Planergänzung nachgekommen sei, ohne dass dadurch weitere planungsrechtlich zu bewältigende Konflikte aufgeworfen worden seien.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem und den Verfahren 20 B 824/09.AK, 20 B 1725/09.AK und 20 D 119/03.AK sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und sonstigen überreichten Unterlagen Bezug genommen.

    vom 22. Februar 2008, in dem auf die Änderungsgenehmigung vom 29. Januar 2003, das diesbezügliche Senatsurteil vom 13. Dezember 2005 - 20 D 119/03.AK - sowie die daraus resultierende Verpflichtung (des Beklagten) zur Neubescheidung Bezug genommen und hingewiesen wird, konnte bei der Klägerin keine Ungewissheit über Anlass, Sinn und Zweck der Übersendung ent- oder bestehen.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 20 D 119/03.AK -, S. 35 bis 38 des Abdrucks.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 19/03

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Gerichtsakten 20 D 83/03.AK und 20 D 108/03.AK, ferner auf die dort beigezogenen und in jenen Verfahren dem Prozessbevollmächtigten der Kläger übersandten Beiakten Bezug genommen, die in den Verfahren 20 D 17/03.AK und 20 D 119/03.AK beigezogen worden waren.
  • VG Düsseldorf, 25.05.2011 - 3 K 1599/07

    Planfeststellungsbeschluss in Sachen CO-Pipeline rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2011 - 4 B 34.10 -, juris, Rn. 17 f.; Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, u. a. BVerwGE 136, 291 ff. und juris, Rn. 29; Beschluss vom 1. April 2009 - 4 B 62.08 -, juris, Rn. 19; Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, u. a. BVerwGE 130, 299 ff. und juris, Rn. 63; Urteil vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 -, u. a. BVerwGE 120, 276 ff. und juris, Rn. 27; OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 20 D 119/03.AK -, juris, Rn. 142.
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