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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97.AK   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97.AK (https://dejure.org/2002,15464)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.2002 - 20 D 145/97.AK (https://dejure.org/2002,15464)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 2002 - 20 D 145/97.AK (https://dejure.org/2002,15464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Angerland-Vergleich über den Ausbau und Betrieb des Flughafens Düsseldorf wirksam, aber anpassungsfähig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 53/99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
    Der daran anknüpfenden Klage der Klägerin gegen die Beigeladene, die Wirksamkeit des Vergleichs festzustellen, hat der Senat im Verfahren 20 D 53/99.AK mit Urteil vom heutigen Tage stattgegeben.

    Der Angerland-Vergleich sei wirksam, wie sie insbesondere im Verfahren 20 D 53/99.AK dargelegt habe.

    Die Verhältnisse hätten sich über das im Verfahren 20 D 53/99.AK Dargelegte hinaus auch insoweit geändert, als es Geräte für die Betriebsstufe I nicht mehr gebe.

    Davon abgesehen erzeuge der Vergleich, sofern er überhaupt wirksam begründet worden sein sollte, jedenfalls heute keine Rechtswirkungen mehr, wie sie - die Beigeladene - insbesondere im Verfahren 20 D 53/99.AK dargelegt habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, des Verfahrens 20 B 2500/97.AK und des Verfahrens 20 D 53/99.AK sowie der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge.

    Dass dieser Vergleich als materiell-rechtlicher Vertrag wirksam ist und die Klägerin sich auf ihn nach wie vor berufen kann - soweit er für ihre Rechte von Bedeutung sein kann -, hat der Senat in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 20 D 53/99.AK entschieden; hierauf wird wegen der Einzelheiten Bezug genommen.

    Wie der Senat im Verfahren 20 D 53/99.AK mit Urteil vom heutigen Tag aufgezeigt hat, können sich in den gut drei Jahrzehnten nach Abschluss des Vergleichs die Verhältnisse, von denen der Vergleich und insbesondere einzelne seiner Regelungen getragen wurden, in einer Weise verändert haben, die zu einer Unzumutbarkeit des Festhaltens an Einzelregelungen führen und daher einen Anpassungsanspruch begründen können.

  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
    Zwar wird im Schrifttum, im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1995 - 3 C 21.93 -, BVerwGE 97, 331 (340 f.), vgl. Knack, VwVfG, 6. Aufl. 1998, § 60 Anm. 7.1, vertreten, dass die Anpassung eines Vertrages zunächst durch seine gewillkürte Änderung bzw., nach dem Scheitern von Anpassungsverhandlungen, im Wege der Leistungsklage durchzusetzen sei.

    BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1995 - 3 C 21.93 -, BVerwGE 97, 331 (340); ebenso offenbar Urteil vom 9. November 1990 - 8 C 36.89 -, NVwZ 1991, 1096 f.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 60 Rn. 8; Obermayer, VwVfG, 3. Aufl. 1999, § 60 Rdnr. 6. Die Verhältnisse, die für die Vereinbarung der Betriebsstufe I für die Parallelbahn unter a) 1. Teil A. II Satz 1 des Angerland-Vergleichs maßgebend gewesen sind, haben sich im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG seit Abschluss des Vergleichs in einer Weise geändert, dass der Beigeladenen das Festhalten an der Betriebsstufe I auf der Parallelbahn nicht zuzumuten ist.

  • BVerwG, 09.11.1990 - 8 C 36.89

    Verbindlichkeit von Verträgen über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen bei im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
    BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1995 - 3 C 21.93 -, BVerwGE 97, 331 (340); ebenso offenbar Urteil vom 9. November 1990 - 8 C 36.89 -, NVwZ 1991, 1096 f.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 60 Rn. 8; Obermayer, VwVfG, 3. Aufl. 1999, § 60 Rdnr. 6. Die Verhältnisse, die für die Vereinbarung der Betriebsstufe I für die Parallelbahn unter a) 1. Teil A. II Satz 1 des Angerland-Vergleichs maßgebend gewesen sind, haben sich im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG seit Abschluss des Vergleichs in einer Weise geändert, dass der Beigeladenen das Festhalten an der Betriebsstufe I auf der Parallelbahn nicht zuzumuten ist.
  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
    Vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1.01 -, NVwZ 2002, 486 und vom 24. September 1997 - 11 C 10.96 -, NVwZ 1998, 1075 (Ls. 2 und S. 1077); Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 60 Rdnr. 24 m.w.N. Eine entsprechend inzidente - d.h. im Rahmen eines auf Konsequenzen der Anpassung gerichteten Verfahrens stattfindende - Einbeziehung schon des Anpassungsanspruchs ist darüber hinaus zulässig, wenn sich wie hier ein Vertragspartner mit einem nach öffentlichem Recht zulassungsbedürftigen Vorhaben in Widerspruch zu einer Vertragsregelung setzen will.
  • BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
    Der Planfeststellungsbeschluss ist gegenüber der Klägerin seit Abschluss eines darüber geführten Verwaltungsrechtsstreits (OVG NRW, Urteil vom 28. April 1989 - 20 A 1853/87 - BVerwG, Beschluss vom 20. August 1990 - 4 B 146-148.89 -) rechtskräftig; das letzte Verwaltungsstreitverfahren zum Planfeststellungsbeschluss 1983/1985 ist mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2000 - 11 B 18.00 - (OVG NRW 20 A 1138/97) beendet worden.
  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
    Vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1.01 -, NVwZ 2002, 486 und vom 24. September 1997 - 11 C 10.96 -, NVwZ 1998, 1075 (Ls. 2 und S. 1077); Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 60 Rdnr. 24 m.w.N. Eine entsprechend inzidente - d.h. im Rahmen eines auf Konsequenzen der Anpassung gerichteten Verfahrens stattfindende - Einbeziehung schon des Anpassungsanspruchs ist darüber hinaus zulässig, wenn sich wie hier ein Vertragspartner mit einem nach öffentlichem Recht zulassungsbedürftigen Vorhaben in Widerspruch zu einer Vertragsregelung setzen will.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1989 - 20 A 1853/87

    Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
    Der Planfeststellungsbeschluss ist gegenüber der Klägerin seit Abschluss eines darüber geführten Verwaltungsrechtsstreits (OVG NRW, Urteil vom 28. April 1989 - 20 A 1853/87 - BVerwG, Beschluss vom 20. August 1990 - 4 B 146-148.89 -) rechtskräftig; das letzte Verwaltungsstreitverfahren zum Planfeststellungsbeschluss 1983/1985 ist mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2000 - 11 B 18.00 - (OVG NRW 20 A 1138/97) beendet worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 20 A 1138/97
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
    Der Planfeststellungsbeschluss ist gegenüber der Klägerin seit Abschluss eines darüber geführten Verwaltungsrechtsstreits (OVG NRW, Urteil vom 28. April 1989 - 20 A 1853/87 - BVerwG, Beschluss vom 20. August 1990 - 4 B 146-148.89 -) rechtskräftig; das letzte Verwaltungsstreitverfahren zum Planfeststellungsbeschluss 1983/1985 ist mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2000 - 11 B 18.00 - (OVG NRW 20 A 1138/97) beendet worden.
  • FG Nürnberg, 07.05.1991 - I (VI) 186/90
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
    Die Aufnahme des Allwetterflugbetriebs nach den Betriebsstufen II/III ist erst zulässig, wenn zuvor die 'Örtliche Kommission' gemäß den BMV-Richtlinien für den Allwetterflugbetrieb vom 30.03.1988 (NfL I- 89/88, geändert durch die Bekanntmachung vom 18.09.1990 I 186/90) die hierfür erforderliche Eignung aller Komponenten der technischen Ausrüstung festgestellt hat." Zur Begründung ist ausgeführt, die Zulassung der Parallelbahn als Präzisionslandebahn für den Allwetterflugbetrieb ohne Beschränkung auf bestimmte Betriebsstufen sei als unwesentliche Änderung des Flughafenbetriebs anzusehen.
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
    Der Bescheid vom 17. Juli 1997 ist, wie der Senat bereits im zugehörigen Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 18. August 1998 unter Bezugnahme u.a. auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1979 - IV C 40.75 - (NJW 1980, 718) ausgeführt hat, ein Verwaltungsakt, mit dem der Beklagte auf der Grundlage einer gesetzesgebundenen Bewertung - insofern anders als nach § 8 Abs. 3 LuftVG, der Ermessen einräumt - verbindlich festgestellt hat, dass durch die von der Beigeladenen gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 LuftVZO angezeigte Maßnahme, hier die Aufstufung der zulässigen Betriebsstufe des Allwetterflugbetriebs auf der Parallelbahn des Flughafens der Beigeladenen, die Anlage oder der Betrieb des Flughafens nicht im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG wesentlich geändert oder erweitert wird und daher das ansonsten gebotene Genehmigungsverfahren kraft Gesetzes entfällt und eine Änderungsgenehmigung nicht zu erteilen ist (so genanntes Negativattest).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 20 D 115/97

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 53/99

    Angerland-Vergleich über den Ausbau und Betrieb des Flughafens Düsseldorf

    Gegenwärtig sind beim erkennenden Gericht noch Klagen gegen drei Bescheide anhängig (20 D 145/97.AK - Allwetterflugbetrieb auf der Parallelbahn -, 20 D 131/99.AK - Interimsgenehmiung - und 20 D 135/00.AK - Einbahnkapazitätsgenehmiung -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Verfahrens 20 D 145/97.AK sowie der jeweils beigezogenen und von den Beteiligten vorgelegten Akten Bezug genommen.

    Soweit bei fehlender Einigung der Vertragsbeteiligten die Anpassung in einem gerichtlichen Verfahren zusammen mit der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen geklärt werden kann, die von einer Anpassung abhängen - vgl. dazu Urteil des Senats vom heutigen Tage - 20 D 145/97.AK -, wird damit die grundsätzliche Verbindlichkeit des Vertrages in seiner bisherigen Fassung nicht in Frage gestellt, sondern lediglich aus Gründen der Prozessökonomie zugelassen, die gerichtliche Prüfung des Anpassungsbegehrens und einer davon abhängigen Behördenentscheidung zeitgleich vorzunehmen.

  • BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 86.02

    Flughafen Düsseldorf; Angerland-Vergleich; vertragliche Bindung der

    Der Beigeladene zu 1 kritisiert diese Erwägungen der Vorinstanz zwar als unzutreffend, führt darüber hinaus aber für die Entscheidungserheblichkeit der von ihm aufgeworfenen Frage lediglich den Gedanken an, dass die Fallgestaltung, die Gegenstand des Verfahrens OVG 20 D 145/97.AK (= BVerwG 9 B 85.02) geworden sei, die "eigenständige Bedeutung" ihrer vertraglichen Verpflichtung belege.

    Denn das "Negativattest", das Gegenstand des Verfahrens OVG 20 D 145/97.AK war, betrifft nach Ansicht der Vorinstanz ein Vorhaben, das nach der - inzident bewirkten - Vertragsanpassung mit vertraglichen Pflichten der Beklagten vereinbar ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2006 - 20 B 2165/05

    Flughafen Düsseldorf: Teilerfolg von Flughafennachbarn im vorläufigen

    Dass mit dem vorliegend streitigen Bescheid zugleich eine Änderung der Vergleichsregelungen verfolgt würde, die im Hauptsacheverfahren mit zu klären wäre (vgl. zu diesem Weg das Urteil des Senats vom 5. September 2002 - 20 D 145/97.AK -), ist auszuschließen, da die Beigeladene und der Antragsgegner vorliegend von einer Beachtung der Vorgaben des Vergleichs ausgehen.
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