Rechtsprechung
AG Lippstadt, 18.09.2007 - 20 Ds 171 Js 506/07 |
Verfahrensgang
- AG Lippstadt, 18.09.2007 - 20 Ds 171 Js 506/07
- LG Bielefeld, 28.07.2008 - StVK P 2169/08 (22b)
- OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08
- OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 324/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 323/08
Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen; Beschwerde
Der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Bielefeld vom 28.07.2008 wird aufgehoben, soweit darin der Strafrest der mit Urteil des Amtsgerichts Lippstadt (20 Ds 171 Js 506/07 - 272/07) vom 18.09.2007 verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt worden ist.Mit Urteil des Amtsgerichts Lippstadt vom 18.09.2007 (20 Ds 171 Js 506/07 - 272/07) wurde gegen ihn des weiteren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten verhängt.
Im gleichen Beschluss hat es auch die Vollstreckung der Reststrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Lippstadt vom 18.09.2007 (20 Ds 171 Js 506/07 - 272/07) nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt.
- OLG Hamm, 21.08.2008 - 3 Ws 324/08
Zuständigkeit mehrerer Staatsanwaltschaften in Vollstreckungssachen; Beschwerde
Der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Bielefeld vom 28.07.2008 wird aufgehoben, soweit darin der Strafrest der mit Urteil des Amtsgerichts Lippstadt (20 Ds 171 Js 506/07 - 272/07) vom 18.09.2007 verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt worden ist.Mit Urteil des Amtsgerichts Lippstadt vom 18.09.2007 (20 Ds 171 Js 506/07 - 272/07) wurde gegen ihn des weiteren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten verhängt.
Im gleichen Beschluss hat es auch die Vollstreckung der Reststrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Lippstadt vom 18.09.2007 (20 Ds 171 Js 506/07 - 272/07) nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt.