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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2002 - 20 E 269/02   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2002 - 20 E 269/02 (https://dejure.org/2002,19617)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.04.2002 - 20 E 269/02 (https://dejure.org/2002,19617)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. April 2002 - 20 E 269/02 (https://dejure.org/2002,19617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 20 K 4787/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2002 - 20 E 269/02
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1996 - 20 A 259/95
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2002 - 20 E 269/02
    vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. März 2001 - 20 E 186/01 -, vom 15. Dezember 1998 - 20 A 1787/96 -, vom 7. Februar 1997 - 20 E 102/97 - und vom 13. Februar 1996 - 20 A 259/95 -.
  • VG Aachen, 20.09.2021 - 6 L 184/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. April 2002 - 20 E 269/02 -, juris Leitsatz, Rn. 5 f.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19

    Bestimmung des Streitwerts bei Anlegung einer Waffensammlung

    Hinzu kommt, dass die abstrakte Berechtigung zum Erwerb von Sammlerwaffen zunächst nur ideeller Natur ist und keinen Bezug zu konkret fassbaren wirtschaftlichen Interessen des Klägers erkennen lässt (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.12.1999 - 21 C 99.3078 - juris Rn. 2 und v. 24.09.2019- 21 C 18.883 -, juris Rn. 7; ähnlich OVG Münster, Beschl. v. 26.04.2002 - 20 E 269/02 -juris Rn. 4 und v. 22.09.2005 - 20 A 3321/04 -, juris Rn. 18).
  • OVG Saarland, 27.12.2012 - 1 E 320/12

    Streitwert in Verfahren betreffend die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23.6.2010 - 20 B 45/10 -, vom 22.9.2005 - 20 A 3321/04 - und vom 26.4.2002 - 20 E 269/02 -, jeweils juris) hält die sich bei Anwendung der Empfehlungen des Streitwertkatalogs zum Teil ergebenden hohen Streitwerte für nicht interessengerecht und befürwortet eine freie Bewertung, in deren Rahmen sowohl die Anzahl der bereits erworbenen und eingetragenen Waffen als auch die Anzahl der dem Sammelthema insgesamt zuzurechnenden Waffen eine Rolle spielen könnten.
  • OVG Bremen, 08.07.2003 - 1 S 229/03

    Streitwert; Waffenbesitzkarte; Waffensammlung; Untätigkeitsklage

    Mangels hinreichend konkreter Anhaltspunkte für die Zahl der Waffen, die der Kläger erwerben und besitzen wird, ist der Tatsache, dass der Kläger mit Hilfe der Waffenbesitzkarte eine größere Sammlung von Waffen anlegen will, durch eine Verdopplung des Auffangwertes Rechnung zu tragen (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.04.2002 - 20 E 269/02 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2004 - 20 B 1780/04

    Anforderungen an die Erteilung eines Waffenbesitzverbots;

    Dabei folgt der Senat nunmehr grundsätzlich - in Abkehr von seiner bisherigen Praxis (vgl. Beschluss vom 26. April 2002 - 20 E 269/02) - aus Gründen der Sicherheit und Einheitlichkeit der Rechtsprechung dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 7./8. Juli 2004.
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