Rechtsprechung
| BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
VwGO § 99
Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche Geheimhaltungsgründe; Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses; Entscheidungserheblichkeit; Beweisbeschluss; förmliche Verlautbarung. - Bundesverwaltungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Automatisch Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren bei Streitigkeiten um Informationszugangsrechte; Erkenntnishilfe durch die streitigen Akten bei einer Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs in Abhängigkeit von den Geheimhaltungsgründen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Automatisch Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren bei Streitigkeiten um Informationszugangsrechte; Erkenntnishilfe durch die streitigen Akten bei einer Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs in Abhängigkeit von den Geheimhaltungsgründen
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Das Informationsfreiheitsrecht in der gerichtlichen Praxis" von Prof. Dr. Matthias Rossi, original erschienen in: DVBl 2010, 554 - 563.
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2008 - 13a F 11/08
- BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ 2010, 194
Wird zitiert von ... (27)
- BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht; …
Je nach Fallkonstellation wird das Hauptsachegericht sich nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken können, sondern Anlass haben, in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung zu nehmen (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 …und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - juris Rn. 2;… vgl. auch VGH Kassel, Beweisbeschluss vom 28. April 2010 - 6 A 1767/08 - juris Rn. 5).Handelt es sich dagegen um prozedurale Geheimhaltungsgründe, die sich aus dem jeweiligen den Informationszugang regelnden Fachgesetz ergeben und die - unabhängig vom Inhalt der Akten - darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen, muss das Hauptsachegericht prüfen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der geltend gemachten fachgesetzlichen Ausnahmegründe vorliegen (Beschluss vom 31. August 2009 a.a.O. Rn. 4).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 13a F 31/09
Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, NVwZ 2010, 194.vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, a. a. O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, NVwZ 2008, 554.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 2111/03 -, BVerfGE 115, 205; BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, a. a. O., vom 15. Oktober 2008 - 20 F 2.08 -, juris, und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07-, a. a. O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 13a F 13/09 -, NVwZ 2009, 1510, und vom 23. Oktober 2008 - 13a F 12/08 -, NVwZ 2009, 275.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 13a F 32/09
Verpflichtung zur Vorlage bestimmter Unterlagen zu einer …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, NVwZ 2010, 194.vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, a. a. O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, NVwZ 2008, 554.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 2111/03 -, BVerfGE 115, 205; BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, a. a. O., vom 15. Oktober 2008 - 20 F 2.08 -, juris, und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07-, a. a. O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 13a F 13/09 -, NVwZ 2009, 1510, und vom 23. Oktober 2008 - 13a F 12/08 -, NVwZ 2009, 275.
- BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10
Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und …
Vor Einleitung des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO bedarf es zur Klarstellung seines Gegenstandes in der Regel einer förmlichen Verlautbarung des Gerichts der Hauptsache, dass es die von der Behörde als geheimhaltungsbedürftig zurückgehaltenen Akten, Unterlagen oder Dokumente für die Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts benötigt (vgl. allg. zu dieser Voraussetzung Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 …und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2).Dies gilt zunächst mit Blick auf prozedurale Geheimhaltungsgründe, die sich aus dem jeweiligen den Informationszugang regelnden Fachgesetz ergeben und die - unabhängig vom Inhalt der Akten - darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen (…s. dazu Beschlüsse vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - NVwZ 2010, 1495 Rn. 7 und vom 31. August 2009 a.a.O. Rn. 4).
- BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10
Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation; …
Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe auch davon abhängen, ob der Akteninhalt seinem Gegenstand nach unstreitig ist und auf dieser Grundlage über die fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründe entschieden werden kann (Fortführung der Rechtsprechung aus den Beschlüssen vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - und vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 -).Je nach Fallkonstellation darf sich das Hauptsachegericht dabei nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 …und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2010 - 13a F 47/10
Bejahung der Entscheidungserheblichkeit zurückgehaltener Akten durch das …
Auf die Beschwerde des Antragstellers hat das Bundesverwaltungsgericht diesen Beschluss geändert und den Antrag des Antragstellers als unzulässig abgelehnt (Beschluss vom 31. August 2009 20 F 10.08 -, NVwZ 2010, 194).Handelt es sich dagegen wie hier - um prozedurale Geheimhaltungsgründe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2009 20 F 10.08 -, a. a. O.), die sich aus dem jeweiligen den Informationszugang regelnden Fachgesetz ergeben und die unabhängig vom Inhalt der Akten - darauf zielen, die Art und Weise des Zustandekommens behördlicher Akten und Unterlagen zu schützen, mithin dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses dienen, muss das Hauptsachegericht prüfen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der geltend gemachten fachgesetzlichen Ausnahmegründe vorliegen.
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 2009 20 F 10.08 -, a. a. O., und vom 25. Juni 2010 20 F 1.10 -, juris.
- VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG
Bedarf es für die gerichtliche Entscheidung dagegen der Klärung weiterer, die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens oder die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs berührender Tatsachen- oder Rechtsfragen, nach deren Ergebnis sich die Anforderung der Akten, Unterlagen oder Dokumente ggf. erübrigen würde, muss das Gericht diese Fragen und damit die Entscheidungserheblichkeit der von ihm verlangten Unterlagen oder Dokumente vorab im Rahmen eines Beweisbeschlusses beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, Juris). . - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - 13a F 11/09
Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Aktenvorlage durch eine oberste …
Dazu bedarf es gem. § 98 VwGO i.V.m § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, mit dem das Gericht unter Angabe des Beweisthemas förmlich verlautbart, dass es diese Tatsachen als erheblich ansieht, oder einer sonstigen förmlichen Äußerung des Gerichts, die für das weitere Verfahren Klarheit über seine Auffassung zur Erheblichkeit des Akteninhalts schafft, vgl. BVerwG, zuletzt Beschluss vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 , in: juris, m.w.N. zur Entwicklung der Rechtsprechung.Zudem erscheint es zweifelhaft, ob nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein formelhafter Beschluss, in dem schlicht darauf hingewiesen wird, dass die Vorlage der streitigen Verwaltungsvorgänge als entscheidungserheblich angesehen wird, ebensowenig wie eine allgemein gehaltene Abgabeverfügung oder sie begleitende Äußerungen ausreichen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2009 20 F 10.08 , a.a.O., m. w. N., weiterhin auf einer Aufforderung zur Aktenübersendung als förmliche Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit abgestellt werden kann.
- BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10
Anspruch auf Herausgabe entscheidungsunerheblicher Unterlagen an den die …
Die Auslegung solcher Begriffe ist originäre Aufgabe der zuständigen fachgerichtlichen Spruchkörper (Beschluss vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4).Unabhängig davon, ob - wie der Antragsteller geltend macht - die Sperrerklärung den Anforderungen an eine Ermessenserwägung i.S.d. § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO genügt, vermag eine vorgreifliche Ermessensentscheidung das Fehlen einer Verlautbarung zur Entscheidungserheblichkeit nicht zu kompensieren (Beschluss vom 31. August 2009 a.a.O. Rn. 5).
- BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für …
Die Auslegung der einem Informationszugangsanspruch möglicherweise entgegenstehenden fachgesetzlichen Ausschlussgründe obliegt aber grundsätzlich den zuständigen Gerichten der Hauptsache (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 …und vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2010 - 13a F 46/10
Zulässigkeit einer Akteneinsicht ohne Anonymisierung (ungeschwärzte …
- VG Gelsenkirchen, 29.11.2010 - 17 L 1225/10
- VG Gelsenkirchen, 29.11.2010 - 17 L 1228/10
- VG Gelsenkirchen, 29.11.2010 - 17 L 1227/10
- VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09
Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- OVG Niedersachsen, 26.10.2009 - 14 PS 4/09
Entscheidungskompetenz des Fachsenats nach § 189 VwGO
- VG Gelsenkirchen, 26.11.2009 - 17 K 3954/05
Zentrale Studienplatzvergabe, Angaben und Mitteilungen anderer Länder, …
- VGH Hessen, 30.04.2010 - 6 A 1341/09
Informationsgesuch an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10
Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur …
- VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08
Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2011 - 13a F 3/11
Ersatzansprüche für zusätzliche, als Folge einer Änderung der Beihilfenverordnung …
- BVerwG, 11.08.2011 - 20 F 27.10
Umfang des Anspruchs auf Übermittlung bestimmter Protokolle von Sitzungen der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - 12 B 12.08
Klage eines Mitgliedes des "Sozialforums Berlin" auf Auskunft über beim …
- OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
In-camera-Verfahren; Sperrerklärung zur Geheimhaltung der Identität eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - 13a F 16/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 13a F 17/11
Antrag eines Mitglieds im Studierendenparlament auf öffentliche Durchführung von …
