Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.09.2010

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   BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10   

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BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10 (https://dejure.org/2011,13292)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2011 - 20 F 18.10 (https://dejure.org/2011,13292)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 20 F 18.10 (https://dejure.org/2011,13292)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 2 VwGO
    Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch Offenlegung der Zusammenarbeitsmodalitäten

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Vorlage von Akten nach § 99 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Möglichkeiten der Darlegung von Methoden und dem aktuellen Kenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Zielpersonen aus dem Bereich des islamistischen Extremismus und ...

  • rewis.io

    Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch Offenlegung der Zusammenarbeitsmodalitäten

  • ra.de
  • rewis.io

    Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch Offenlegung der Zusammenarbeitsmodalitäten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Vorlage von Akten nach § 99 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei Möglichkeiten der Darlegung von Methoden und dem aktuellen Kenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Zielpersonen aus dem Bereich des islamistischen Extremismus und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08

    Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10
    Ob bereits der Beschluss der Berichterstatterin vom 16. Juni 2010 als förmliche Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit genügt, kann dahinstehen (vgl. nur Beschluss vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2 m.w.N.).

    Unter diesen Umständen bestand kein Anlass, den Beigeladenen zu 2, der grundsätzlich erst nach Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit in die gesetzlich geforderte Ermessensabwägung eintreten kann (Beschluss vom 22. Januar 2009 a.a.O. Rn. 5), erneut zur Abgabe einer Sperrerklärung aufzufordern (Beschluss vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - NJW 2010, 2295 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10
    Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des Bundes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 7. November 2002 - BVerwG 2 AV 2.02 - NVwZ 2003, 347 und vom 23. März 2009 - BVerwG 20 F 11.08 - juris Rn. 5), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09

    Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 25.02.2008 - 20 F 43.07

    Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Vorlagepflicht einer Behörde

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08

    Entbehrlichkeit eines Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren förmlichen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10
    Unter diesen Umständen bestand kein Anlass, den Beigeladenen zu 2, der grundsätzlich erst nach Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit in die gesetzlich geforderte Ermessensabwägung eintreten kann (Beschluss vom 22. Januar 2009 a.a.O. Rn. 5), erneut zur Abgabe einer Sperrerklärung aufzufordern (Beschluss vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - NJW 2010, 2295 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10
    Dementsprechend ist ihr auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 5 und vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46 Rn. 19).
  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10
    Ob die Zurückhaltung der Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Hauptsacheverfahren überhaupt zu einer Erschwerung der Rechtsschutzmöglichkeiten des Antragstellers führen wird, muss das Gericht der Hauptsache unter Berücksichtigung der Regeln der Beweislast und der in der Rechtsprechung insoweit entwickelten Kriterien (vgl. Beschluss vom 1. Februar 1996 - BVerwG 1 B 37.95 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 24 S. 8) entscheiden.
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10
    Dementsprechend ist ihr auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris Rn. 5 und vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46 Rn. 19).
  • BVerwG, 23.03.2009 - 20 F 11.08

    Anspruch auf vollständige Auskunft über eigene beim Bundesamt für

  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19

    Betriebsgeheimnis; Dateigröße; Dateiname; Datenblatt; Geschwindigkeitsmessgerät;

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2011 - 20 F 18.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12

    Vorliegen eines Geheimhaltungsbedürfnisses zum Zwecke des Quellenschutzes bzgl.

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. 31.1.2011 - 20 F 18.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11

    Statthaftigkeit des Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO bei einer im

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. 31.1.2011 - 20 F 18.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23

    In-camera-Verfahren; Verfassungsschutz; Weigerung; Weigerungsgrund; Widerspruch

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2011 - 20 F 18.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14

    Auskunft; Beobachtung; Bindungswirkung; Feststellungsklage; Funktionsfähigkeit

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. 31.1.2011 - BVerwG 20 F 18.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12

    Recht auf Auskunft eines freien Journalisten gegenüber der niedersächsischen

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. 31.1.2011 - 20 F 18.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.01.2013 - G 12.1

    In-camera-Verfahren; verfassungsschutzrechtlicher Auskunftsanspruch;

    Unter diesen Umständen ist es auch nicht zu beanstanden, dass der Beigeladene seine Sperrerklärung bereits unter dem 9. September 2011 abgegeben hat, auch wenn grundsätzlich erst nach der Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit in die gesetzlich geforderte Ermessensabwägung eingetreten werden kann (BVerwG, B.v. 31.1.2011 - 20 F 18.10 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.1

    Bevor das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO eingeleitet wird, hat das

    10 Zuständig für die förmliche Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit ist als gesetzlicher Richter die Kammer des Verwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 31.1.2011 - 20 F 18.10 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 22.06.2022 - 10 F 27/21

    Zwischenverfahren; Entbehrlichkeit eines (Kammer-)Beschlusses über die

    Für die förmliche Entscheidung über die Entscheidungserheblichkeit ist die Kammer des Verwaltungsgerichts zuständig (BVerwG, Beschl. v. 31. Januar 2011 - 20 F 18.10 -, juris Rn. 3; BayVGH, Beschl. v. 2. Juli 2013 - G 13.1 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.2

    In-camera-Verfahren; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz;

    Zuständig für die förmliche Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit ist als gesetzlicher Richter die Kammer des Verwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 31.1.2011 - 20 F 18.10 - juris Rn. 3).
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   BVerwG, 01.09.2010 - 20 F 18.10   

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BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2010 - 20 F 18.10 (https://dejure.org/2010,30165)
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