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| BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08 |
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BbgVerfSchG,BB § 1 Abs. 1; VwGO § 99 Abs. 1
Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung; Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Verweigerung; Erlangung der gesperrten Informationen auf rechtswidrige Art und Weise; Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch die Ausgestaltung des "in-camera"-Verfahrens
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2008 - 95 A 4.08
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08
Wird zitiert von ... (16)
- BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09
Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund …
Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 4…, vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - juris Rn. 8 ).Dieses Ziel kann die Geheimhaltung gewonnener verfassungsschutzdienstlicher Informationen und Informationsquellen, Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung rechtfertigen (…vgl. nur Beschlüsse vom 18. Juni 2008 - BVerwG 20 F 44.07 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 49 Rn. 9 , vom 5. November 2008 - BVerwG 20 F 6.08 - juris Rn. 5, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 5 …und vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 8).
Dementsprechend ist der obersten Aufsichtsbehörde auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (…stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 1. August 2007 a.a.O. Rn. 5…, vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 19 und vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 8).
Ebenso wie die Entscheidungsgründe des Fachsenats Art und Inhalt der geheim gehaltenen Urkunden oder Akten nicht erkennen lassen dürfen, kann die über die Aktenvorlage entscheidende Behörde ihre Äußerungen gegenüber dem Gericht so abfassen, dass der von ihr begehrte Geheimnisschutz auch dann gewahrt bleibt, wenn der Schriftsatz prozessordnungsgemäß dem Gegner zugestellt wird (Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 16).
Denn der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts hat erkannt, dass das Schreiben des Beigeladenen vom 12. Februar 2009 nicht zur Gerichtsakte gehört und daher mit Eingang an den Beigeladenen zurückgesandt werden musste (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35 und vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17 f.).
Das Schreiben war damit nicht vom Recht der Akteneinsicht gemäß § 100 Abs. 1 VwGO umfasst (Beschlüsse vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17…, vom 5. November 2008 - BVerwG 20 F 6.08 - juris Rn. 14 …und vom 6. November 2008 - BVerwG 20 F 7.08 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09
Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des …
Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 4…, vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).Ebenso wie die Entscheidungsgründe des Fachsenats Art und Inhalt der geheim gehaltenen Urkunden oder Akten nicht erkennen lassen dürfen, kann die über die Aktenvorlage entscheidende Behörde ihre Äußerungen gegenüber dem Gericht so abfassen, dass der von ihr begehrte Geheimnisschutz auch dann gewahrt bleibt, wenn der Schriftsatz prozessordnungsgemäß dem Gegner zugestellt wird (…Beschlüsse vom 6. November 2008 - BVerwG 20 F 7.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 Rn. 17, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 16 …und vom 24. August 2009 a.a.O. Rn. 14).
Sie hätten deshalb mit Eingang an die Beigeladene zurückgesandt werden müssen (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17 f. …und vom 24. August 2009 a.a.O. Rn. 15).
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08
Verweigerung einer Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als …
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur Begründung auf die Begründung im angefochtenen Beschluss Bezug genommen: Der Fachsenat hat - unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 99 Abs. 2 Satz 10 Halbs. 2 VwGO einerseits und der Pflicht zur Begründung gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 VwGO andererseits - anschaulich und zutreffend den Akteninhalt (verallgemeinernd) beschrieben, der nicht nur den Kläger, sondern auch die Kläger in zwei Parallelverfahren betrifft, über die der Senat ebenfalls heute entschieden hat (BVerwG 20 F 24.08/OVG 95 A 4.08 und BVerwG 20 F 26.08/OVG 95 A 3.08).Anders als in den Parallelverfahren (BVerwG 20 F 24.08/OVG 95 A 4.08 und BVerwG 20 F 26.08/OVG 95 A 3.08) fehlen zwar soweit der Fachsenat im Zusammenhang mit dem Schreiben vom 10. April 2008 auf Erkenntnisse von einer anderen Verfassungsschutzbehörde hinweist (BA S. 3 f.) in der Sperrerklärung vom 27. März 2007 Ausführungen zur Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden und zur Einstufung der Geheimhaltungsbedürftigkeit durch die erhebende Behörde.
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08
Verweigerung der Aktenvorlage bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung; …
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur Begründung auf die Begründung im angefochtenen Beschluss Bezug genommen: Der Fachsenat hat unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 99 Abs. 2 Satz 10 Halbs. 2 VwGO einerseits und der Pflicht zur Begründung gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 VwGO andererseits anschaulich und zutreffend den Akteninhalt (verallgemeinernd) beschrieben, der nicht nur die Klägerin, sondern auch die Kläger in zwei Parallelverfahren betrifft, über die der Senat ebenfalls heute entschieden hat (BVerwG 20 F 24.08/OVG 95 A 4.08 und BVerwG 20 F 25.08/ OVG 95 A 2.08). - BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 5.09
Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten …
Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 4…, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 - …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8). - OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 14 PS 1/12
Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO. Zur (hier bejahten) Rechtmäßigkeit …
Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009, a.a.O.; Beschl. v. 5.2.2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 4).Der Senat hat nur darüber zu entscheiden, ob die Sperrerklärung des Beklagten gemessen an den dargestellten Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtmäßig ist, nicht hingegen darüber, ob die Datenerhebung und Speicherung durch den Beklagten die fachgesetzlich und gegebenenfalls verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen beachtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2010 - 20 F 16.09 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 57; Beschl. v. 5.2.2009, a.a.O., Rn. 13).
- BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 16.09
Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente unter Berücksichtigung von …
Der Senat hat nur darüber zu entscheiden, ob die Sperrerklärung des Beigeladenen gemessen an den dargestellten Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtmäßig ist, nicht hingegen darüber, ob die Datenerhebung durch die Antragsgegnerin die fachgesetzlich und gegebenenfalls verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen beachtet hat (vgl. Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 13). - OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12
Zur Gewährung vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutzes gegen die gesetzliche …
Denn ein Nachteil für das Wohl des Bundes im Sinne des § 96 Satz 1 StPO kann schon dann gegeben sein, wenn und soweit die Bekanntgabe eines Akteninhalts die künftige Erfüllung der Behördenaufgaben erschweren würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.7.2009 - 20 F 4.09 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54; Beschl. v. 5.2.2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 4 (zu § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO)). - BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 3.09
Geheimhaltung des Inhalts zurückgehaltener Dokumente durch das Bundesamt für …
Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 4 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8). - BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09
Anspruch eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen das Bundesamt für …
Ähnlich gelagerte Fälle bringen es mit sich, dass auf verallgemeinernde Umschreibungen und Begründungen zurückgegriffen werden muss (vgl. auch Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 12). - BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör; …
- BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 7.09
Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten …
- BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 9.09
Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten …
- BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 8.09
Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten …
- BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11
Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen
- OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 14 PS 3/11
In-camera-Verfahren; Sperrerklärung zur Geheimhaltung der Identität eines …
