Rechtsprechung
AG Koblenz, 30.05.1995 - 20 F 403/93 |
Verfahrensgang
- AG Andernach - 7 F 432/97
- AG Koblenz, 30.05.1995 - 20 F 403/93
- OLG Koblenz, 15.11.1999 - 13 UF 172/99
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 15.11.1999 - 13 UF 172/99
Anrechnung von Pflegegeld auf den Unterhaltsbedarf der Pflegeperson
Auf die Widerklage wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Koblenz vom 30. Mai 1995 - 20 F 403/93 - dahin abgeändert, dass der Kläger an die Beklagte ab 1. August 1999 Ehegattenunterhalt zu zahlen hat in Höhe von monatlich 1.310,-- DM.Der Kläger ist durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Koblenz vom 30. Mai 1995 (20 F 403/93) in Abänderung eines am 5. November 1985 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs (7 F 20/85 AG Andernach) verurteilt worden, Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 1.083,25 DM an die Beklagte zu zahlen.
Das Amtsgericht Koblenz hat im Ausgangsurteil vom 30. Mai 1995 - 20 F 403/93 - Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.083,25 DM entsprechend dem damaligen Antrag der Beklagten auf der Grundlage des Erwerbseinkommens des Klägers aus seiner Tätigkeit als Polizeibeamter unter Berücksichtigung der weiteren Unterhaltsverpflichtungen zugesprochen.
Da diese Einkünfte weder im Ehescheidungsverfahren 7 F 20/85 AG Andernach noch im Unterhaltsabänderungsverfahren 20 F 403/93 AG Koblenz berücksichtigt worden sind, ist es der Beklagten wegen der Bindung an das Ausgangsurteil im vorliegenden Abänderungsverfahren verwehrt, sich hierauf - jedenfalls zur Ermittlung eines höheren Unterhaltsanspruchs - zu stützen.