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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 87 f, Art. 103 Abs. 1; VwGO §§ 99, 108 Abs. 2; TKG § 2 Abs. 3, § 35 Abs. 1
    "In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsprozess; Interessenabwägung; Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Herstellung eines chancengleichen Wettbewerbes im Telekommunikationsmarkt.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • aufrecht.de

    BVerwG; Beschluss vom 15. August 2003; Az.: 20 F 8.03

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  • NWB SteuerXpert START
  • Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)

    "in-camera"-Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "in-camera"-Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsprozess; Interessenabwägung; Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Herstellung eines chancengleichen Wettbewerbes im Telekommunikationsmarkt

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    "in-camera"-Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsprozess; Interessenabwägung; Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Herstellung eines chancengleichen Wettbewerbes im Telekommunikationsmarkt.

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsprozess

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit des "in-camera-Verfahrens'' trotz Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen ("Telecom'')

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 1122 (Ls.)
  • MMR 2003, 732
  • DVBl 2004, 62
  • DÖV 2004, 86
  • NVwZ 2004, 105



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Wird zitiert von ... (47)  

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03  

    Geschäftsgeheimnisse

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 und vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 7.03, BVerwG 20 F 8.03 und BVerwG 20 F 9.03 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen gerichteten Beschwerden der Beschwerdeführerin zurück (BVerwGE 118, 350; BVerwG, NVwZ 2004, S. 105).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07  

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Dieses Verfahrensmodell, bei dem das Gericht der Hauptsache die Akten ohne das Recht der Beteiligten zur Einsichtnahme für seine Entscheidung verwerten darf, ist jedoch in § 99 Abs. 2 VwGO nicht verwirklicht worden (vgl. Beschlüsse vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 9. Januar 2007 - BVerwG 20 F 1.06 - BVerwGE 127, 282 ).

    4.1 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 ; vom 15. August 2003 a.a.O.; vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42; vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - 13a D 14/04  
    Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, dass es für die Rechtserheblichkeit des Inhalts zurückgehaltener oder - wie hier - zur Offenlegung vorgesehener Akten auf die Rechtsauffassung des im Verfahren der Hauptsache entscheidenden Gerichts ankommt, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 -, NVwZ 2004, 485, vom 15. August 2003 - 20 F 9.03 -, NVwZ 2004, 745, - 20 F 8.03 -, DVBl. 2004, 62 = NVwZ 2004, 105, - 20 F 7.03 - und - 20 F 3.03 -, BVerwGE 118, 352, und vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8.

    BVerwG, Beschlüsse vom 14. August 2003 - 20 F 1.03 -, BVerwGE 118, 350 = DÖV 2004, 77, und vom 15. August 2003 - 20 F 8.03 -, a.a.O.

    Dies erfordert vor dem Hintergrund, dass Verwaltungsvorgänge dem Gericht zur Verfügung stehen müssen, soweit sie für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung bedeutsam sein können, Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. August 2003 - 20 F 8.03 - und - 20 F 3.03 -, jeweils a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, auch die Einbeziehung der Erwägung, dass beispielsweise bei einer - auch hier im Hauptsacheverfahren anstehenden - Drittanfechtungsklage der Erfolg der Klage zunächst auch vom Vorliegen einer Klagebefugnis abhängt und konsequenterweise eine Vorlage von Verwaltungsvorgängen in einem solchen Verfahren mangels Entscheidungserheblichkeit dann nicht in Betracht kommt, wenn die unabhängig von der Vorlage der Akten entscheidbare zweifelhafte Rechtsfrage der Zulässigkeit der Klage verneint wird.

    Zwar ist eine Einschränkung der verfassungsrechtlich gebotenen Effektivität des Rechtsschutzes anzunehmen, wenn die Geheimhaltung entscheidungserheblicher Tatsachen sich nachteilig für den Rechtsschutzsuchenden auswirkt, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. August 2003 - 20 F 3.03 und 20 F 8.03 -, jeweils a.a.O.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise in seinen Beschlüssen vom 15. August 2003 - 20 F 3.03 und 20 F 8.03 - ausgeführt, dass die Rechte der Antragstellerin wegen ihres Entstehens unter dem Schutz eines staatlichen Monopols und unter Verwendung öffentlicher Mittel einen intensiven sozialen Bezug aufweisen, so dass die Deutsche Post AG grundrechtlich geschützte vermögenswerte Positionen von vornherein nur mit einer Pflichtbelastung erworben hat, die der Herkunft der Lizenzen entspricht.

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