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   BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14   

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BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14 (https://dejure.org/2015,11551)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2015 - 20 F 8.14 (https://dejure.org/2015,11551)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2015 - 20 F 8.14 (https://dejure.org/2015,11551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96 S. 1; VwGO § 99 Abs. 1 S. 2
    Anspruch eines Terrorverdächtigen auf Einsicht in die vollständigen und ungeschwärzten Akten eines Gefahrenabwehrvorgangs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafverfahren - und die Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2015, 901
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15

    Rechtmäßigkeit der Schwärzung einer Behördenerklärung im Rahmen des Verdachts der

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14
    In diesem Fall steht dem Angeklagten die Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Ziel zur Seite, die Sperrwirkung zu beseitigen und die Aktenvorlage zu erzwingen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 5 und vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 - BA Rn. 5 m.w.N.).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 , vom 7. August 2013 - 20 F 13.12 - juris Rn. 10 und vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 - BA Rn. 8; ferner zu § 96 StPO BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 m.w.N.); das gilt insbesondere für den Fall, dass die Zusammenarbeit auf die Abwehr drohender Anschläge und die Bekämpfung der Produktion und Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln gerichtet ist.

    Die Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren umfasst auch etwaige Kosten des Zwischenverfahrens (BVerwG, Beschluss vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 - BA Rn. 11).

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14
    Der Fachsenat für das Verfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 2 VwGO ist grundsätzlich auf die Prüfung beschränkt, ob die Verweigerung der Aktenvorlage rechtmäßig ist (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 ).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 , vom 7. August 2013 - 20 F 13.12 - juris Rn. 10 und vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 - BA Rn. 8; ferner zu § 96 StPO BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 m.w.N.); das gilt insbesondere für den Fall, dass die Zusammenarbeit auf die Abwehr drohender Anschläge und die Bekämpfung der Produktion und Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln gerichtet ist.

  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 , vom 7. August 2013 - 20 F 13.12 - juris Rn. 10 und vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 - BA Rn. 8; ferner zu § 96 StPO BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 m.w.N.); das gilt insbesondere für den Fall, dass die Zusammenarbeit auf die Abwehr drohender Anschläge und die Bekämpfung der Produktion und Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln gerichtet ist.

    Die oberste Aufsichtsbehörde hat nicht verkannt, dass auch die für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland tätigen Behörden grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Akten dem Strafgericht auf dessen Ersuchen vorzulegen, und sich dieser Vorlagepflicht nicht schon mit dem Hinweis auf die von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben entziehen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 ).

  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14
    Vielmehr kommt es auch insoweit darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 23 und vom 20. September 2010 - 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f.).

    Rechtsstaatliche Belange erfordern insoweit ein Mindestmaß an Plausibilität der Begründung eines entsprechenden Nachteils; andernfalls würde die vom Gesetzgeber in § 99 Abs. 2 VwGO vorgesehene Überprüfung der mit der Sperrerklärung geltend gemachten Weigerungsgründe in derartigen Konstellationen praktisch leerlaufen und in Konflikt mit der Verpflichtung zur Gewährung noch effektiven Rechtsschutzes geraten (BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 14).

  • BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09

    Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14
    In diesem Fall steht dem Angeklagten die Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Ziel zur Seite, die Sperrwirkung zu beseitigen und die Aktenvorlage zu erzwingen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 5 und vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 - BA Rn. 5 m.w.N.).

    Dass der obersten Aufsichtsbehörde die rechtlichen Kriterien dieser besonderen Ermessensabwägung bekannt waren und sie sich diese Maßstäbe zu eigen gemacht hat, zeigt ihr Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 2. Juli 2009 - 20 F 4.09 - (Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 7 ff.).

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14
    Es gilt auch hier ein strenger Maßstab (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10

    Verweigerung der Aktenvorlage

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14
    Vielmehr kommt es auch insoweit darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 23 und vom 20. September 2010 - 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12

    Zusammenhang zwischen Wohl des Bundes und auswärtigen Beziehungen; Kontrolldichte

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 , vom 7. August 2013 - 20 F 13.12 - juris Rn. 10 und vom 15. April 2015 - 20 F 1.15 - BA Rn. 8; ferner zu § 96 StPO BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 m.w.N.); das gilt insbesondere für den Fall, dass die Zusammenarbeit auf die Abwehr drohender Anschläge und die Bekämpfung der Produktion und Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln gerichtet ist.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14
    Deshalb obliegt es ihm, darüber zu befinden, ob Unterlagen, die Geheimnisse enthalten, entscheidungserheblich sind und zur gebotenen vollständigen Sachaufklärung benötigt werden (BVerwG, Beschluss vom 15. August 2003 - 20 F 3.03 - BVerwGE 118, 352 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2015 - 20 F 8.14
    Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des Bundes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ; BVerwG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 AV 2.02 - NVwZ 2003, 347 ), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerwG, 28.03.2006 - 20 F 1.05

    Aktenvorlage im Strafprozess; Sperrerklärung; Verwaltungsrechtsweg;

  • BVerwG, 10.01.2012 - 20 F 1.11

    Einstufung als Verschlusssache; Verwendung von Decknamen

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

    Ihr Rechtsgedanke finde sich auch im deutschen Recht in § 6 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz - PKGrG vom 29. Juli 2009 [BGBl I S. 2346]) und sei vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29. April 2015 - 20 F 8.14 - sowie in der Literatur anerkannt.
  • BVerwG, 15.03.2017 - 20 F 12.15

    Geheimhaltungsbedürftigkeit des Inhalts der Akten als Grund für die Einstufung

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f., vom 7. August 2013 - 20 F 9.12 - juris Rn. 14 und vom 29. April 2015 - 20 F 8.14 - juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    b) Soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Verweigerung der vollständigen und ungeschwärzten Vorlage der angeforderten Unterlagen gegeben sind, genügt die Sperrerklärung vom 29. September 2015 auch den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 7 ff. und vom 29. April 2015 - 20 F 8.14 - juris Rn. 19 f.).

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 14 PS 1/17

    Akteneinsicht; Geheimhaltung; dem Wesen nach; in-camera-Verfahren;

    Denn dass der Beigeladene die Folgen der Vorlageverweigerung auch mit Blick auf den Prozessausgang des Hauptsacheverfahrens gewichtet hat, lässt der Umstand erkennen, dass von der Möglichkeit der Einführung teilgeschwärzter Dokumente in das Verfahren Gebrauch gemacht worden ist, mithin Bemühungen entfaltet worden sind, eine partielle Freigabe einzelner Dokumente zu erreichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.04.2015 - BVerwG 20 F 8.14 -, juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 21.07.2015 - Au 3 K 14.1550

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag

    Deshalb obliegt es ihm, darüber zu befinden, ob Unterlagen, die Geheimnisse enthalten, entscheidungserheblich sind und zur gebotenen vollständigen Sachaufklärung benötigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 29.4.2015 - 20 F 8/14 - juris Rn. 9; B.v. 15.8.2003 - 20 F 3/03 - BVerwGE 118, 352 - juris Rn. 5; B.v. 18.6.2014 - 20 F 3/14 u.a. - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.06.2017 - 20 F 12.16

    Klage gegen eine atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f. und vom 29. April 2015 - 20 F 8.14 - DVBl 2015, 901 Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 LA 30/19

    Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses eines Asylverfahrens in einem

    Es hat die freie Wahl, welcher Beweismittel es sich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bedienen will (BVerwG, Beschluss vom 18. August 2009 - 8 B 60.09 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 29. April 2015 - 20 F 8.14 -, Rn. 9, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2020 - 5 LA 30/19
    Es hat die freie Wahl, welcher Beweismittel es sich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bedienen will (BVerwG, Beschluss vom 18. August 2009 - 8 B 60.09 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 29. April 2015 - 20 F 8.14 -, Rn. 9, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.2015 - 20 F 8.14   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 26.02.2015 - 20 F 8.14 (https://dejure.org/2015,31739)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2015 - 20 F 8.14 (https://dejure.org/2015,31739)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 20 F 8.14 (https://dejure.org/2015,31739)
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