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   AG Offenbach, 25.06.2021 - 20 Gs - 1300 Js 81663/21   

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https://dejure.org/2021,19978
AG Offenbach, 25.06.2021 - 20 Gs - 1300 Js 81663/21 (https://dejure.org/2021,19978)
AG Offenbach, Entscheidung vom 25.06.2021 - 20 Gs - 1300 Js 81663/21 (https://dejure.org/2021,19978)
AG Offenbach, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 20 Gs - 1300 Js 81663/21 (https://dejure.org/2021,19978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §94 StPO, §98 StPO, §102 StPO, §103 StPO, §105 StPO, §110 StPO
    Inhaltliche Konkretisierung von Datenträgern bei Durchsuchungsanordnungen

  • JurPC

    Inhaltliche Konkretisierung von Datenträgern bei Durchsuchungsanordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03

    Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den

    Auszug aus AG Offenbach, 25.06.2021 - 20 Gs 1300 Js 81663/21
    Nur dies führt zu einer angemessenen rechtsstaatlichen Begrenzung der Durchsuchung, weil oft eine fast unübersehbare Zahl von Gegenständen als - wenn auch noch so entfernte - Beweismittel für den aufzuklärenden Sachverhalt in Frage kommen können (BVerfGE Beschluss vom 08. April 2004 - 2 BvR 1821/03; BVerfGE 20, 162 ).

    Gleichzeitig darf der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (BVerfG, Beschluss vom 08. April 2004 - 2 BvR 1821/03, BVerfGE 42, 212 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 08. April 2004 - 2 BvR 1821/03; BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus AG Offenbach, 25.06.2021 - 20 Gs 1300 Js 81663/21
    Gleichzeitig darf der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (BVerfG, Beschluss vom 08. April 2004 - 2 BvR 1821/03, BVerfGE 42, 212 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 08. April 2004 - 2 BvR 1821/03; BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    Auszug aus AG Offenbach, 25.06.2021 - 20 Gs 1300 Js 81663/21
    Dies gilt in gleichem Maße für deren Durchsicht nach § 110 StPO, zumal diese als Bestandteil der Durchsuchung nach § 102 StPO anzusehen ist (vgl. BVerfG Beschluss v. 20.09.2018 - 2 BvR 708/18).
  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus AG Offenbach, 25.06.2021 - 20 Gs 1300 Js 81663/21
    Ein Durchsuchungsbefehl, der den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 08. April 2004 - 2 BvR 1821/03; BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus AG Offenbach, 25.06.2021 - 20 Gs 1300 Js 81663/21
    Nur dies führt zu einer angemessenen rechtsstaatlichen Begrenzung der Durchsuchung, weil oft eine fast unübersehbare Zahl von Gegenständen als - wenn auch noch so entfernte - Beweismittel für den aufzuklärenden Sachverhalt in Frage kommen können (BVerfGE Beschluss vom 08. April 2004 - 2 BvR 1821/03; BVerfGE 20, 162 ).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus AG Offenbach, 25.06.2021 - 20 Gs 1300 Js 81663/21
    Ein Durchsuchungsbefehl, der den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 08. April 2004 - 2 BvR 1821/03; BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus AG Offenbach, 25.06.2021 - 20 Gs 1300 Js 81663/21
    Ein Durchsuchungsbefehl, der den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 08. April 2004 - 2 BvR 1821/03; BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus AG Offenbach, 25.06.2021 - 20 Gs 1300 Js 81663/21
    Ein Durchsuchungsbefehl, der den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 08. April 2004 - 2 BvR 1821/03; BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
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