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   VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14   

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https://dejure.org/2015,36933
VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14 (https://dejure.org/2015,36933)
VG Köln, Entscheidung vom 25.11.2015 - 20 K 2624/14 (https://dejure.org/2015,36933)
VG Köln, Entscheidung vom 25. November 2015 - 20 K 2624/14 (https://dejure.org/2015,36933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht kritisiert Kölner Polizei

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Polizeigewahrsam - Vollständige Entkleidung zum Zwecke der Durchsuchung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Polizeiliche Maßnahmen - Entkleiden durch männliche Beamte rechtswidrig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Polizeiliche Anordnung rechtswidrig

  • archive.is (Pressemeldung, 10.12.2015)

    Polizeimethoden: Polizei durfte Verdächtige nicht ausziehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung zum vollständigen Entkleiden für polizeiliche Durchsuchung rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung zum vollständigen Entkleiden für polizeiliche Durchsuchung rechtswidrig - In Gewahrsam Genommene müssen sich nicht generell für Durchsuchung entkleiden

Sonstiges (2)

  • rechtsanwael.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Generelle Durchsuchung im Polizeigewahrsam unzulässig

  • blog-rechtsanwael.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Generelle Entkleidung im Polizeigewahrsam unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Auszug aus VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14
    Vor dem Hintergrund des mit der Anordnung des Entkleidens verbundenen besonders schwerwiegenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.02.2009 - 2 BvR 455/08 - aus juris, den die Klägerin hier selbständig geltend gemacht hat, war die Anordnung hier einer selbständigen Überprüfung zuzuführen.

    vgl. BVerfG Beschluss vom 10.07.2013 - 2 BvR 2815 - juris, Rn. 16 f. zur Durchsuchung von Gefangenen unter Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR und Beschluss vom 04.02.2009 - 2 BvR 455/08 - juris, Rn. 27 zur Durchsuchung von Untersuchungsgefangenen; so ferner auch VG Gießen - 9 K 1708/09.GI - a.a.O, und LG Lüneburg, Beschluss vom 19.04.2005 - 10 T 56/04 - juris, Rn. 13 f.

    So wörtlich BVerfG, Beschluss vom 04.02.2009 - 2 BvR 455/08 - juris, Rn. 35.

  • BVerfG, 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (mit Entkleidung verbundene körperliche

    Auszug aus VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14
    Dieser allgemeine rechtsstaatliche Grundsatz gilt auch für Gefangene, Vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01 - juris, Rn. 14, und damit insbesondere auch für Personen im Polizeigewahrsam.

    Das gilt in besonderem Maße, wenn sie mit der Nachschau im Bereich von normalerweise bedeckten Körperöffnungen verbunden sind, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01 - juris.

  • OVG Saarland, 30.11.2007 - 3 R 9/06

    Zulässigkeit einer mit Entkleiden verbundenen polizeilichen Durchsuchung eines

    Auszug aus VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14
    vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2007 - 3 R 9/06, juris Rn. 24; VGH München, Beschluss vom 16.07.1998 - 24 ZB 98.850 , Juris.

    Bei der Nachschau nach Gegenständen im Körperinnern und zwar auch in nicht ohne weiteres zugänglichen Körperöffnungen (Anus und Vagina) handelt es sich um eine von § 39 PolG NRW nicht mehr erfasste Untersuchung, vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2007 - 3 R 9/06, Juris Rn. 24; VGH München, Beschluss vom 16.07.1998 - 24 ZB 98.850 -, Juris.

  • VGH Bayern, 16.07.1998 - 24 ZB 98.850
    Auszug aus VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14
    vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2007 - 3 R 9/06, juris Rn. 24; VGH München, Beschluss vom 16.07.1998 - 24 ZB 98.850 , Juris.

    Bei der Nachschau nach Gegenständen im Körperinnern und zwar auch in nicht ohne weiteres zugänglichen Körperöffnungen (Anus und Vagina) handelt es sich um eine von § 39 PolG NRW nicht mehr erfasste Untersuchung, vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2007 - 3 R 9/06, Juris Rn. 24; VGH München, Beschluss vom 16.07.1998 - 24 ZB 98.850 -, Juris.

  • VG Gießen, 27.09.2010 - 9 K 1708/09

    Entkleiden zum Zwecke der Durchsuchung

    Auszug aus VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14
    vgl. VG Gießen - 9 K 1708/09.GI -, aus juris, Rn. 17 f. (zum insoweit gleichlautenden § 36 Abs. 2 Nr. 1 HSOG).

    vgl. BVerfG Beschluss vom 10.07.2013 - 2 BvR 2815 - juris, Rn. 16 f. zur Durchsuchung von Gefangenen unter Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR und Beschluss vom 04.02.2009 - 2 BvR 455/08 - juris, Rn. 27 zur Durchsuchung von Untersuchungsgefangenen; so ferner auch VG Gießen - 9 K 1708/09.GI - a.a.O, und LG Lüneburg, Beschluss vom 19.04.2005 - 10 T 56/04 - juris, Rn. 13 f.

  • AG Köln, 15.12.2014 - 523 Ds 27/14

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs der Widerstandshandlung und Beleidigung

    Auszug aus VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14
    Soweit im Übrigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Beleidigung Anklage erhoben worden war, wurde die Klägerin mit Urteil des Amtsgerichts Köln (523 Ds 27/14) vom 15.12.2014 freigesprochen.

    Das Amtsgericht Köln hat in den Gründen seines Urteils vom 15.12.2014 (523 Ds 27/14) dazu ausgeführt, die Polizeibeamten C1.

  • LG Lüneburg, 19.04.2005 - 10 T 56/04

    Polizeigewahrsam in Niedersachsen: Festnahme des Teilnehmers einer nicht

    Auszug aus VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14
    vgl. BVerfG Beschluss vom 10.07.2013 - 2 BvR 2815 - juris, Rn. 16 f. zur Durchsuchung von Gefangenen unter Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR und Beschluss vom 04.02.2009 - 2 BvR 455/08 - juris, Rn. 27 zur Durchsuchung von Untersuchungsgefangenen; so ferner auch VG Gießen - 9 K 1708/09.GI - a.a.O, und LG Lüneburg, Beschluss vom 19.04.2005 - 10 T 56/04 - juris, Rn. 13 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1989 - 5 A 886/88
    Auszug aus VG Köln, 25.11.2015 - 20 K 2624/14
    vgl. schon OVG NRW, Urteil vom 3. November 1989 - 5 A 886/88 -, NWVBl 1990, 388;.
  • OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

    b) Von der Rechtswidrigkeit der Anordnung der Durchsuchung wird zwangsläufig auch die Art und Weise ihrer Durchführung erfasst (vgl. VG Köln vom 25.11.2015 - 20 K 2624/14, BeckRS 2016, 40072).
  • VG Köln, 08.08.2019 - 20 K 881/18
    Das bedeutet, die Anordnung konnte - ungeachtet des Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 Abs. 1 Nr. 1 PolG NRW im Übrigen - einer selbstständigen Rechtmäßigkeitsüberprüfung hinsichtlich ihres Umfanges zugänglich gemacht werden, vgl. so schon VG L. , Urteil vom 25.11.2015 - 20 K 2624/14 - juris, Rn. 102 ff.

    vgl. VG L. , Urteil vom 25.11.2015 - 20 K 2624/14 -, juris Rn. 106 ff. unter Verweis auf OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2007 - 3 R 9/06, juris Rn. 24; VGH München, Beschluss vom 16.07.1998 - 24 ZB 98.850 , juris.

    Nach den unbestrittenen Erfahrungen des Beklagten wurden im PGD in der Vergangenheit wiederholt auch am Körper bzw. in der Unterwäsche eingelieferter Personen Betäubungsmittel aufgefunden (vgl. dazu die den Beteiligten bekannte statistische Erhebung des Beklagten, vorgelegt im Verfahren 20 K 2624/14 mit Schriftsatz vom 14.10.2015).

  • VG Kassel, 28.10.2019 - 7 K 1088/18
    Daher hat der Kläger, der die Beweislast für die Behauptung eines bestimmten rechtswidrigen Verhaltens trägt (vgl.: VG Köln, Urteil vom 25.11.2015 - 20 K 2624/14 -, juris Rn. 151), nicht nachgewiesen, dass er um eine Kontaktaufnahmemöglichkeit mit seiner Rechtsanwältin gebeten hat.
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