Rechtsprechung
   VG Köln, 05.02.2009 - 20 K 3610/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20091
VG Köln, 05.02.2009 - 20 K 3610/07 (https://dejure.org/2009,20091)
VG Köln, Entscheidung vom 05.02.2009 - 20 K 3610/07 (https://dejure.org/2009,20091)
VG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 20 K 3610/07 (https://dejure.org/2009,20091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,20091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Kostenerhebung für eine Abschleppmaßnahme; Erforderlichkeit einer rechtmäßigen Sicherstellung bzw. Ersatzvornahme; Bestehen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Verletzung der geschriebenen Rechtsordnung; Verstoß gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kfz-Umsetzung - Parken im Verwaltungsrecht - Parkthemen - Verkehrszeichen/Verkehrsschilder

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70

    Feststellung von Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Umgehung

    Auszug aus VG Köln, 05.02.2009 - 20 K 3610/07
    Eine entsprechende Anordnungsbefugnis steht gemäß § 45 Abs. 1 bis 3, 6 StVO vielmehr ausschließlich der zuständigen Behörde zu, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - VII C 10.70 - BVerwGE 35, 334 ff; OVG NRW, Urteil vom 28.11.2000 - 5 A 4522/99 - NJW 2001, 1961 f.

    Es kann daher von einem willkürlichen, jeder gesetzlichen Grundlage entbehrenden Handeln, dem eine Rechtswirksamkeit nicht zugesprochen werden kann, nicht die Rede sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - VII C 10.70 - BVerwGE 35, 334 ff; OVG NRW, Urteil vom 28.11.2000 - 5 A 4522/99 - NJW 2001, 1961 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 4522/99

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen: von einem Bauunternehmer abweichend vom

    Auszug aus VG Köln, 05.02.2009 - 20 K 3610/07
    Eine entsprechende Anordnungsbefugnis steht gemäß § 45 Abs. 1 bis 3, 6 StVO vielmehr ausschließlich der zuständigen Behörde zu, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - VII C 10.70 - BVerwGE 35, 334 ff; OVG NRW, Urteil vom 28.11.2000 - 5 A 4522/99 - NJW 2001, 1961 f.

    Es kann daher von einem willkürlichen, jeder gesetzlichen Grundlage entbehrenden Handeln, dem eine Rechtswirksamkeit nicht zugesprochen werden kann, nicht die Rede sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - VII C 10.70 - BVerwGE 35, 334 ff; OVG NRW, Urteil vom 28.11.2000 - 5 A 4522/99 - NJW 2001, 1961 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1997 - 5 A 4278/95

    Wirksamkeit ; Parkverbotschilder; Halteverbotsschilder

    Auszug aus VG Köln, 05.02.2009 - 20 K 3610/07
    Aus der fehlenden Wahrnehmung der Schilder kann aber jedenfalls nicht der Schluss gezogen werden, dass die Schilder dort tatsächlich nicht standen und - zumal unter Berücksichtigung der erhöhten Sorgfaltspflichten eines Autofahrers im ruhenden Verkehr -, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.06.1997 - 5 A 4278/95 -, nicht hinreichend deutlich erkennbar gewesen wären.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08

    Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung

    Ob das Handeln des Unternehmens der Straßenverkehrsbehörde jedenfalls dann zuzurechnen ist, wenn die Behörde diesem Vorgehen - gegebenenfalls konkludent durch widerspruchslose Hinnahme nach einer Anzeige seitens des Privaten - zugestimmt hat, kann dahinstehen (vgl. etwa VG Köln, Urteil vom 05.02.2009 - 20 K 3610/07 - , im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - VII C 10.70 - BVerwGE 35, 334 ; sowie VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 30.11.1989 - 18 A 105.87 -, NZV 1990, 248; BayVGH, Beschluss vom 17.12.1991 - 11 B 91.2603 -, NZV 1992, 382 ; OVG SH, Urteil vom 15.03.2008 - 2 LB 8/05 -, NordÖR 2006, 263 ; a.A. Bettermann, a.a.O., S.69 f.).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16

    Amtshaftung: Behördlich genehmigte Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes

    Wenn die Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung einer Halteverbotsbeschilderung in derartigen Fällen lediglich genehmigt, aber nicht anordnet, belässt sie dem Unternehmer einen gewissen Entscheidungsspielraum, wenn nicht bei der Anordnung (zur ausschließlichen Anordnungsbefugnis der Behörde für Verkehrszeichen und der Ablehnung eines diesbezüglichen Entscheidungsspielraums des Unternehmers vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 S 3263/08, juris Rn. 15 f; VG Gießen, Urteil vom 2. September 2004 - 10 E 2589/04, juris Rn. 25 f; VG Köln, Urteil vom 5. Februar 2009 - 20 K 3610/07, juris Rn. 25), so doch bei der Bekanntgabe der Verkehrszeichen (vgl. zu Erfordernis der Bekanntgabe etwa BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15, juris Rn. 22; VGH Mannheim, a.a.O., Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht