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   VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10   

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VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10 (https://dejure.org/2010,3604)
VG Köln, Entscheidung vom 16.09.2010 - 20 K 441/10 (https://dejure.org/2010,3604)
VG Köln, Entscheidung vom 16. September 2010 - 20 K 441/10 (https://dejure.org/2010,3604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung "Verbot des Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen für die Karnevalstage 2010"; Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen als Gefahr; Auswirkungen einer nicht im Vorfeld festzustellenden Überschreitung der Gefahrschwelle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kölner Glasverbot an Karneval 2010 war rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karneval zukünftig wieder mit Kölschglas

  • lto.de (Kurzinformation)

    Glasverbot während des Kölner Karnevals war rechtswidrig

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Glasverbot an Karneval dieses Jahr rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Glasverbot beim Kölner Karneval 2010 war rechtswidrig - Allgemeines Recht der Gefahrenabwehr lässt rein vorsorgende Maßnahmen grundsätzlich nicht zu

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Köln, 03.02.2010 - 20 L 88/10

    Gericht stoppt Kölner Glasverbot an Karneval

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
    Auf den Antrag des Klägers hat die Kammer mit Beschluss vom 03.02.2010 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Allgemeinverfügung wiederhergestellt bzw. angeordnet (20 L 88/10- Juris).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren 20 L 88/10 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Dabei geht die Kammer, wie bereits in dem Beschluss vom 03.02.2010 im Verfahren 20 L 88/10 ausgeführt, unverändert davon aus, dass es sich bei dieser Maßnahme entsprechend der dort gewählten Bezeichnung um eine personenbezogene Allgemeinverfügung handelt, nämlich um einen Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet (§ 35 Satz 2 1. Alternative VwVfG) und nicht um eine ordnungsbehördliche Verordnung, welche Rechtsnormcharakter aufweist.

    Es bleibt daher bei der bereits in dem Beschluss vom 03.02.2010 im Verfahren 20 L 88/10 vertretenen Auffassung, dass das bloße Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen noch keine Gefahr im Sinne des § 14 Abs. 1 OBG NRW darstellt, sondern allenfalls ein Gefahrenverdacht vorliegt.

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
    Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre des Einzelnen zum Zwecke der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 und vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; Hecker, Neue Rechtsprechung des VGH Mannheim zum Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum, NVwZ 2010, S. 359 ff; Hebeler, Die rechtliche Zulässigkeit von Alkoholverboten im öffentlichen Raum, DVBl 2009, S. 1424 ff.

    Doch beruht ein solches Einschreiten nicht auf der Feststellung einer Gefahr; vielmehr werden dann Risiken bekämpft, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren verbleiben, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 - DÖV 1070, 713, 715; Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 sowie vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 A 2239/08 - Juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08

    Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
    Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre des Einzelnen zum Zwecke der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 und vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; Hecker, Neue Rechtsprechung des VGH Mannheim zum Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum, NVwZ 2010, S. 359 ff; Hebeler, Die rechtliche Zulässigkeit von Alkoholverboten im öffentlichen Raum, DVBl 2009, S. 1424 ff.

    Doch beruht ein solches Einschreiten nicht auf der Feststellung einer Gefahr; vielmehr werden dann Risiken bekämpft, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren verbleiben, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 - DÖV 1070, 713, 715; Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 sowie vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 A 2239/08 - Juris.

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
    Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre des Einzelnen zum Zwecke der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 und vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; Hecker, Neue Rechtsprechung des VGH Mannheim zum Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum, NVwZ 2010, S. 359 ff; Hebeler, Die rechtliche Zulässigkeit von Alkoholverboten im öffentlichen Raum, DVBl 2009, S. 1424 ff.

    Doch beruht ein solches Einschreiten nicht auf der Feststellung einer Gefahr; vielmehr werden dann Risiken bekämpft, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren verbleiben, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 - DÖV 1070, 713, 715; Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 sowie vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 A 2239/08 - Juris.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09

    Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg unwirksam

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
    Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre des Einzelnen zum Zwecke der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 und vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; Hecker, Neue Rechtsprechung des VGH Mannheim zum Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum, NVwZ 2010, S. 359 ff; Hebeler, Die rechtliche Zulässigkeit von Alkoholverboten im öffentlichen Raum, DVBl 2009, S. 1424 ff.

    Doch beruht ein solches Einschreiten nicht auf der Feststellung einer Gefahr; vielmehr werden dann Risiken bekämpft, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren verbleiben, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 - DÖV 1070, 713, 715; Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 sowie vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 A 2239/08 - Juris.

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
    Doch beruht ein solches Einschreiten nicht auf der Feststellung einer Gefahr; vielmehr werden dann Risiken bekämpft, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren verbleiben, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 - DÖV 1070, 713, 715; Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 sowie vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 A 2239/08 - Juris.
  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
    Personen, die entferntere, nur mittelbare Ursachen für den eingetretenen Erfolg gesetzt haben, sind in diesem Sinn keine Verursacher, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 7 B 12/08 - Juris, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 - Juris.
  • VG Osnabrück, 11.02.2010 - 6 B 9/10

    Allgemeinverfügung gegen öffentlichen Alkoholkonsum

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
    Das Mitführen und der Konsum von Getränken aller Art aus Glasflaschen und Gläsern gehört zur "selbstverständlichen Kulturfertigkeit des Menschen", vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 11.02.2010 - 6 B 9/10 - Juris, und ist üblich sowie auch in der Öffentlichkeit gesellschaftlich allgemein akzeptiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 7 A 678/07

    Polizeirechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit eines als "Zweckveranlasser"

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
    Personen, die entferntere, nur mittelbare Ursachen für den eingetretenen Erfolg gesetzt haben, sind in diesem Sinn keine Verursacher, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 7 B 12/08 - Juris, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 - Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 A 2239/08

    Vor dem Hauptbahnhof in Münster abgestelltes Fahrrad durfte von der Stadt nicht

    Auszug aus VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
    Doch beruht ein solches Einschreiten nicht auf der Feststellung einer Gefahr; vielmehr werden dann Risiken bekämpft, die jenseits des Bereichs feststellbarer Gefahren verbleiben, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 - DÖV 1070, 713, 715; Urteile vom 28.06.2004 - 6 C 21/03 - Juris, vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - BVerwGE 116, 347 sowie vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2010 - 3 K 319/09 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2009 - 5 A 2239/08 - Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 5 B 119/10

    Glasverbot im Kölner Straßenkarneval

  • VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10

    Kölner Glasverbot an Karneval 2010 war rechtswidrig

  • VG Düsseldorf, 05.06.2023 - 18 L 896/23

    Per Allgemeinverfügung angeordnetes Bettelverbot in der Krefelder Innenstadt

    Anders als etwa im Falle des per Allgemeinverfügung angeordneten Verbots des Mitführens von Glasbehältern im Straßenkarneval, vgl. VG Köln, Urteil vom 16. September 2010 - 20 K 441/10 -, juris, Rn. 18, sowie nachfolgend OVG NRW, Urteil vom 9. Februar 2012 - 5 A 2375/10 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 L 376/14.TR -, BeckRS 2014, 47862, im Falle eines durch Allgemeinverfügung ausgesprochenen Glasverbots bei einem Schützenfest, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Februar 2013 - 18 K 6433/12 -, juris, oder eines per Allgemeinverfügung angeordneten allgemeinen Alkoholverbots in den Regionalzügen zwischen Rostock und Dortmund anlässlich eines Fußballspiels, vgl. VG Schleswig, Urteil vom 08. April 2014 - 3 A 192/13 -, juris, bei denen es aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls in einem zeitlich und räumlich eng abgegrenzten Bereich zu einer gegenüber dem restlichen Jahr gesteigerten Gefahrenlage, etwa im Falle des Glasmitführungsverbots durch erhöhtes Glasaufkommen, kommt, das im Vergleich zu der im restlichen Jahr bestehenden (nur) abstrakten Gefahr zusätzlich eine konkrete (Verletzungs-)Gefahr für die Teilnehmer begründet, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1961 - I C 54.57 -, juris, Rn. 41 ff., das die durch Endiviensalat ausgelöste Typhusepidemie als ausreichenden konkreten Anlass für ein Endiviensalatverkaufsverbot per Allgemeinverfügung angesehen hat; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris, Rn. 54, das die weltweite Covid-19-Pandemie als ausreichenden Anlass für einen konkreten Regelungsgrund durch Allgemeinverfügung ansieht, ist vorliegend nichts dafür dargetan oder sonst ersichtlich, dass in dem hier in Rede stehenden räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung ein konkreter Anlass für eine über die ortsrechtliche Regelung des § 2 Abs. 5 Nr. 5 OBV hinausgehende Regelung wegen einer dort bestehenden konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
  • VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren 20 L 109/10, des Parallelverfahrens 20 K 441/10 und des zugehörigen Eilverfahrens 20 L 88/10 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Die Anknüpfung der an den Kläger gerichteten Ordnungsverfügung an die Allgemeinverfügung ist aber auch unter tatsächlichen Gesichtspunkten nicht haltbar, da durch das mit der Allgemeinverfügung untersagte bloße Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen die Gefahrenschwelle ebenfalls noch nicht überschritten wird, vgl. hierzu Urteil der Kammer vom heutigen Tage im Verfahren 20 K 441/10.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 5 B 119/10
    Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt, soweit er auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage (20 K 441/10, VG Köln) gegen die im Amtsblatt der Stadt Köln vom 13. Januar 2010 veröffentlichte Allgemeinverfügung des Antragsgegners hinsichtlich des Mitführungs- und Benutzungsverbots von Glasbehältnissen gerichtet ist.

    Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage (20 K 441/10, VG Köln) gegen die im Amtsblatt der Stadt Köln vom 13. Januar 2010 veröffentlichte Allgemeinverfügung des Antragsgegners hinsichtlich des Mitführungs- und Benutzungsverbots von Glasbehältnissen wiederherzustellen und hinsichtlich der Androhung von Zwangsmitteln anzuordnen, ist im Wesentlichen unbegründet.

  • VG Köln, 03.02.2010 - 20 L 88/10
    Die aufschiebende Wirkung der Klage - 20 K 441/10 - gegen die Allgemeinverfügung "Verbot des Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen für die Karnevalstage 2010" des Antragsgegners vom 13.01.2010 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

    Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 20 K 441/10 gegen die Allgemeinverfügung "Verbot des Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen für die Karnevalstage 2010" des Antragsgegners vom 13.01.2010 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, ist zulässig und begründet.

  • VG Köln, 04.11.2010 - 20 L 1606/10

    Gericht stoppt Kölner Glasverbot zum Karnevalsauftakt

    vgl. hierzu im Einzelnen Urteil der Kammer vom 16.09.2010 - 20 K 441/10 - Juris - und Beschluss der Kammer vom 03.02.2010 - 20 L 88/10 - Juris.
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