Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Skontro Skontroführer Zuweisung Zuteilung Verteilung Skontren Bestimmtheitsgrundsatz Berufsfreiheit Gleichbehandlungsgrundsatz Berufungszulassung Berufung Zulassung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Skontro Skontroführer Zuweisung Zuteilung Verteilung Skontren Bestimmtheitsgrundsatz Berufsfreiheit Gleichbehandlungsgrundsatz Berufungszulassung Berufung Zulassung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Skontrenverteilung durch die Geschäftsführung der Börse

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Börsen zwischen öffentlich-rechtlicher Bindung und freiem Wettbewerb - Eine Anmerkung zu den Urteilen des VG Düsseldorf vom 02.09.2009 zur Skontrenzuteilung" von RRef Dr. Hannes Bracht, original erschienen in: ZBB 2010, 52 - 55.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2010, 466



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 2317/09  
    Januar 2010 und 1. Januar 2012 erneut allein - rechtswidrig - die Emittentenwünsche zugrunde gelegt und deutlich gemacht, dass sie wegen der beiden Urteile des Verwaltungsgerichts vom 2. September 2009 - 20 K 6319/07 und 20 K 8611/08 - und der noch nicht erfolgten Berufungsentscheidung ihre Zuteilungspraxis auch nicht zu ändern gedenke.

    Nachdem sie ursprünglich beantragt hat, festzustellen, dass die Zuweisungsentscheidung vom 20. November 2007 und der Widerspruchsbescheid vom 28. November 2007 rechtswidrig und die Beklagte verpflichtet war, den auf die Zuteilung von Nichtaktien-Skontren im Präsenzhandel der Börse E. in einem ausreichende Deckungsbeiträge ermöglichenden Umfang gerichteten Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, beantragt die Klägerin nunmehr, unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. September 2009 (20 K 6319/07) festzustellen, dass die Zuweisungsentscheidung der Beklagten vom 20. November 2007 rechtswidrig war und die Beklagte verpflichtet war, den auf die Zuteilung von Nichtaktienskontren im Präsenzhandel der Börse E. gerichteten Antrag der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts mit der Maßgabe neu zu bescheiden, der Klägerin Nichtaktienskontren einem die betriebsnotwendigen Kosten der Skontrenführung an der Börse E. deckenden Umfang einschließlich eines angemessenen Gewinnaufschlags zuzuweisen;.

  • VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 8611/08  
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 20 K 6319/07 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird zunächst auf die allgemeinen Ausführungen der Kammer zu der Vereinbarkeit der genannten Normen mit höherrangigem Recht im Urteil des Verfahrens gleichen Rubrums 20 K 6319/07 vom 2. September 2009 Bezug genommen.

  • VG Frankfurt/Main, 11.02.2010 - 1 K 2767/08  

    Zuteilung von Nichtaktien-Skontren

    Das Gericht hält hierzu vielmehr an seiner bisherigen gefestigten Rechtsprechung fest (VG Frankfurt, Urteil vom 12.2.2009, Az 1 K 1791/08; siehe auch VGH Kassel, Urteil vom 16.4.2008, Az 6 UE 1472/07; VG Düsseldorf, Urteil vom 2.9.2009, Az 20 K 6319/07).
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