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VG Köln, 29.12.2010 - 20 K 678/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Abschleppkosten nach Parken im ab absoluten Haltverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit eines Halteverbotsschildes
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, ist es keine Ausrede, wenn man behauptet, man habe das Schild nicht gesehen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Absolutes Halteverbot übersehen - gilt nicht als Ausrede!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Ich habe das Schild nicht gesehen" ist keine Ausrede bei abgeschlepptem Auto - Parken im absoluten Halteverbot
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1997 - 5 A 4278/95
Wirksamkeit ; Parkverbotschilder; Halteverbotsschilder
Auszug aus VG Köln, 29.12.2010 - 20 K 678/10
Im Übrigen gelten im ruhenden Verkehr erhöhte Sorgfalts- und Informationspflichten, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.06.2007 - 5 A 4278/95, so dass der Kläger gehalten war, sich über den Geltungsbereich der Haltverbotszone durch gezielte Nachschau Gewissheit zu verschaffen.