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   VG Köln, 28.05.2009 - 20 K 7642/08   

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https://dejure.org/2009,20961
VG Köln, 28.05.2009 - 20 K 7642/08 (https://dejure.org/2009,20961)
VG Köln, Entscheidung vom 28.05.2009 - 20 K 7642/08 (https://dejure.org/2009,20961)
VG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 20 K 7642/08 (https://dejure.org/2009,20961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Berechtigung des Abschleppens nach einer Vorlaufzeit von 48 Stunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Abschleppkosten; Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung; Notwendigkeit einer tatsächlichen Kenntnisnahme des Verkehrszeichens; Geltungsvorrang einer mobilen Beschilderung gegenüber einer Dauerbeschilderung; Hinweispflicht betreffend die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Köln, 28.05.2009 - 20 K 7642/08
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass die Anbringung oder Aufbringung in der Weise erfolgen muss, dass der im Sinne des § 1 StVO sorgfältig handelnde Verkehrsteilnehmer die Anordnung ohne weitere Überlegung eindeutig erfassen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12 1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316 ff; OVG NRW, Urteil vom 23.05.1995 - 5 A 2092/93 -, NWVBl.

    Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs lassen grundsätzlich eine Aufspaltung der Wirksamkeit von Verkehrszeichen für verschiedene Kreise von Verkehrsteilnehmern und Fahrzeugen nicht zu, vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 ff.

  • VG Oldenburg, 01.07.2009 - 5 A 639/09

    Bestattung; Bestattungspflicht; Bestattungskosten; Ersatzvornahme

    Auszug aus VG Köln, 28.05.2009 - 20 K 7642/08
    Solche Hinweise sind auch nicht deshalb entbehrlich, weil eine mobile Beschilderung ohne weiteres Geltungsvorrang vor einer Dauerbeschilderung hätte, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07.12.2005 - 5 A 5109/94 - (veröffentlicht unter www.nrwe.de.); OVG NRW, Beschluss vom 27.03.2009 - 5 A 639/09 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1687/89

    Umsetzen eines Kfz ist beim Parken im absoluten Halteverbot wegen der negativen

    Auszug aus VG Köln, 28.05.2009 - 20 K 7642/08
    475 und Urteil vom 15.05.1990, - 5 A 1687/89 -, NJW 1990, T. .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1995 - 5 A 2092/93

    Bauarbeiten - mobiles Verkehrsschild - § 35 VwVfG, VA, straßenverkehrsrechtlicher

    Auszug aus VG Köln, 28.05.2009 - 20 K 7642/08
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass die Anbringung oder Aufbringung in der Weise erfolgen muss, dass der im Sinne des § 1 StVO sorgfältig handelnde Verkehrsteilnehmer die Anordnung ohne weitere Überlegung eindeutig erfassen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12 1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316 ff; OVG NRW, Urteil vom 23.05.1995 - 5 A 2092/93 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2004 - 5 E 785/04

    Ausreichen eines zeitlichen Vorlaufs von 48 Stunden für die Bewahrung eines

    Auszug aus VG Köln, 28.05.2009 - 20 K 7642/08
    Grundsätzlich reicht schon eine Vorlaufzeit von 48 Stunden aus, um Fahrzeughalter vor überraschenden Abschleppmaßnahmen mit dem Folgeaufwand an Zeit und Geld zu bewahren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13.09.2004 - 5 E 785/04 - m.w.N.
  • VG Köln, 16.01.2014 - 20 K 4199/13

    Erstattung der durch eine rechtmäßige Abschleppmaßnahme entstandenen

    VG Köln, Urteil von 28.05.2009 - 20 K 7642/08 - (Juris).
  • VG Köln, 14.01.2016 - 20 K 7319/14
    zwischen der Aufstellung der Verbotsbeschilderung und dem Abschleppvorgang aus, um den Fahrzeughalter vor überraschenden Abschleppmaßnahmen mit dem Folgeaufwand an Zeit und Geld zu bewahren, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss von 13.09.2004 - 5 E 785/04 - m. w. N.; VG Köln, Urteil 28.05.2009 - 20 K 7642/08 - (JURIS).
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