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   VG Köln, 29.01.2015 - 20 L 2587/14   

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VG Köln, 29.01.2015 - 20 L 2587/14 (https://dejure.org/2015,18491)
VG Köln, Entscheidung vom 29.01.2015 - 20 L 2587/14 (https://dejure.org/2015,18491)
VG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 20 L 2587/14 (https://dejure.org/2015,18491)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 5 B 159/10

    Fehlen der erforderlichen Erlaubnis als ausreichender Grund für die Untersagung

    Auszug aus VG Köln, 29.01.2015 - 20 L 2587/14
    Insbesondere beinhaltet die Regelung des öffentlichen Interesses daher nicht die nachträgliche Legalisierung der Haltung von privat erworbenen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 2 LHundG NRW und bewusste Umgehungen des § 4 Abs. 2 LHundG NRW sind zu verhindern (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 -).

    Um die tatsächliche Wirkung des Gesetzes nicht zu beeinträchtigen, kommt es dabei zur Überzeugung der Kammer nicht maßgeblich auf weitergehende subjektive Kriterien in der Person des (vormaligen) Halters wie etwa Kenntnis von der Rassezugehörigkeit des Hundes oder Kenntnis von der Gesetzeslage an (anders OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 5 B 446/14

    Erlaubnispflicht eines Hundes mit deutlich hervortretenden Rassemerkmalen vom Typ

    Auszug aus VG Köln, 29.01.2015 - 20 L 2587/14
    Auch das OVG NRW verneint nicht nur in den Fällen einer bewussten Umgehung ein öffentliches Interesse im Sinne von § 4 Abs. 2 LHundG NRW, sondern setzt mit dieser Fallgestaltung unter Rechtsmissbrauchsgesichtspunkten den Fall gleich, dass ein Betroffener einen gefährlichen Hund ohne die erforderliche Erlaubnis in Obhut nimmt und behält, obwohl er dessen Eigenschaft als gefährlich kennt oder kennen muss, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2014 - 5 B 446/14 -.
  • VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7961/09

    Untersagung der Haltung eines Pitbull Terriers unter Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VG Köln, 29.01.2015 - 20 L 2587/14
    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein öffentliches Interesse aus Tierschutzgründen bejaht werden kann, hat die Kammer unter Bezugnahme auf ihre ständige Rechtsprechung in ihrem Urteil vom 12.08.2010 - 20 K 7961/09 - Folgendes ausgeführt:.
  • VG Düsseldorf, 22.08.2014 - 18 L 1463/14

    Eilrechtsschutz gegen die Untersagung der weiteren Haltung eines American

    Auszug aus VG Köln, 29.01.2015 - 20 L 2587/14
    Auch nach neuerlicher Überprüfung hält die Kammer an dieser Rechtsauffassung fest und sieht sich damit in Einklang mit der ebenfalls ständigen Rechtsprechung des VG Düsseldorf, vgl. u.a. VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.21010 - 18 L 2243/10 - und Beschluss vom 22.08.2014 - 18 L 1463/14 -, und dem auf dieser Grundlage nunmehr geänderten Erlass des Ministeriums für Klimaschutz pp.
  • VG Düsseldorf, 26.04.2017 - 18 K 6990/15

    Obacht beim Umzug mit einem American Staffordshire Terrier von einem Bundesland

    Daher muss der Begriff des öffentlichen und privaten Interesses gemäß § 4 Abs. 2 LHundG NRW eng ausgelegt werden, vgl. VG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 20 L 2587/14 -, juris.
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