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VG Köln, 11.03.1999 - 20 L 3757/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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GG Art 12 Abs. 1, VwGO § 123 Abs. 1, 3, ZPO § 920 Abs. 2, BDSG § 22, 26 Abs. 1 S. 1
Unterlassung von Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 912
- MMR 1999, 741
- afp 2000, 114
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Berlin, 07.07.1997 - 8 B 91.93
Einstellung eines Verfahrens infolge der Erledigung in der Hauptsache; …
Auszug aus VG Köln, 11.03.1999 - 20 L 3757/98
Eine solche Sichtweise dürfte den Verhältnissen der modernen medienoffenen Demokratie ebensowenig angemessen sein wie der Bedeutung des Datenschutzes für das Gemeinwesen und für den Einzelnen, vgl. dazu auch: OVG Berlin, NJW 1998, 257 (256) - zum Handeln des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes außerhalb des spezialgesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs -. - BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"
Auszug aus VG Köln, 11.03.1999 - 20 L 3757/98
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerfG, NJW 1989, 3269; BVerwG, NVwZ 1994, 162; BVerwG, BVerGE 87, 37 und BVerwGE 82, 77, ist der mit der Warnung eines Staatsorgans (der Bundesregierung) verbundene Eingriff in die Grundrechte Betroffener durch dessen Aufgabenstellung in Verbindung mit der Wahrnehmung von Schutzpflichten - insbesondere zum Erhalt zentraler Grundrechtspositionen - legitimiert, wenn ein hinreichend gewichtiger, dem Inhalt und der Bedeutung des berührten Grundrechtes entsprechender Anlaß besteht und wenn die negativen Werturteile nicht unsachlich sind, sondern auf einem im wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1994 - 5 B 1821/93
Auszug aus VG Köln, 11.03.1999 - 20 L 3757/98
Damit besteht nach wie vor eine Wiederholungsgefahr, der entgegengewirkt werden muß, vgl. zur Frage, welche Folgen aus der Ablehnung einer Unterlassungserklärung zu ziehen sind, auch: OVG NW, NJW 1995, 1629; BayVGH, NVwZ 1986, 327.
- BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
Warnhinweise für Tabakerzeugnisse
Auszug aus VG Köln, 11.03.1999 - 20 L 3757/98
Die Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, daß die inkriminierten Äußerungen des Bundesbeauftragten geeignet sind, sie in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. ihren beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten (Art. 12 Abs. 1 GG) nachhaltig einzuschränken; auf das Grundrecht aus Art. 12 GG können sich auch juristische Personen des Privatrechts berufen, vgl. BVerfG, BVerfGE 95, 173 ff. - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Köln, 11.03.1999 - 20 L 3757/98
Hat sich der Staat insoweit zurückgenommen, um nicht seinerseits umgekehrt in diesem hochsensiblen Bereich zum "Überwachungsstaat" zu werden und hat er unter diesen Umständen die Verteidigung der evtl. gefährdeten Rechte in die Eigeninitiative des Bürgers gelegt, so liegt es nahe, daß eine informelle Unterstützung und Sensibilisierung der Bürger dabei nicht grundsätzlich aus dem Aufgabenbereich des im Datenschutz speziell an höchster Stelle eingesetzten Amtsträgers ausgeklammert sein dürfte, vgl. zu diesem Gesichtspunkt und der Bedeutung der Einrichtung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten für diesen sensiblen Bereich: BVerfG, BVerfGE 65, 1 (46). - BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90
Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65 …
Auszug aus VG Köln, 11.03.1999 - 20 L 3757/98
Entsprechend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmt sich dann das dabei einzuhaltende Maß der Sachaufklärung nach dem Gewicht der Gefahr sowie nach dem Inhalt und der Funktion der Warnung, vgl. BVerwG, NJW 1991, 1770 f. - BVerwG, 04.05.1993 - 7 B 149.92
Religionsfreiheit - Warnung - Landesregierung - Staatliche Äußerungen
Auszug aus VG Köln, 11.03.1999 - 20 L 3757/98
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerfG, NJW 1989, 3269; BVerwG, NVwZ 1994, 162; BVerwG, BVerGE 87, 37 und BVerwGE 82, 77, ist der mit der Warnung eines Staatsorgans (der Bundesregierung) verbundene Eingriff in die Grundrechte Betroffener durch dessen Aufgabenstellung in Verbindung mit der Wahrnehmung von Schutzpflichten - insbesondere zum Erhalt zentraler Grundrechtspositionen - legitimiert, wenn ein hinreichend gewichtiger, dem Inhalt und der Bedeutung des berührten Grundrechtes entsprechender Anlaß besteht und wenn die negativen Werturteile nicht unsachlich sind, sondern auf einem im wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1996 - 5 B 993/95
Einstweilige Anordnung; Kritische Äußerungen des Bundesministers für Arbeit und …
Auszug aus VG Köln, 11.03.1999 - 20 L 3757/98
Je nach Art und Anlaß der Äußerung können unterschiedlich hohe Anforderungen an die Formulierungsgenauigkeit zu stellen sein; hiervon unberührt bleibt das grundsätzliche Erfordernis, daß die mitgeteilten Tatsachen zutreffen müssen und unsachliche Abwertungen zu unterbleiben haben, vgl. OVG NW, NVwZ 1997, 302.
- VG Schleswig, 05.11.2013 - 8 B 50/13
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Unterlassung von Äußerungen des …
Dies zeigt auch ein Vergleich mit § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte mittlerweile explizit dazu ermächtigt ist, die Öffentlichkeit zu informieren (noch anders und damit ohne Rechtsgrundlage VG Köln, Beschluss vom 11.3.1999, 20 L 3757/98, zit. nach juris, Rn. 18 ff.).Diese Rechtsprechung wurde allerdings mit beachtlichen Argumenten auf die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten ausgedehnt (VG Köln, Beschluss vom 11.3.1999, 20 L 3757/98, zit. nach juris; zustimmend die Anmerkung von Geis zu diesem Beschluss, MMR 1999, 744; zustimmend auch Müller, Das datenschutzpolitische Mandat des BfD, RVD 2004, 211, 213).