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   VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065   

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VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065 (https://dejure.org/2020,13914)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.05.2020 - 20 NE 20.1065 (https://dejure.org/2020,13914)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - 20 NE 20.1065 (https://dejure.org/2020,13914)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 47 Abs. 6 VwGO; § 28 Abs. 1 S. 1; § 32 S. 1 IfSG,; § 1 Abs. 1; BayIfSMV §§ 2 Abs. 1, 4 Abs. 1 Nr. 1 und 5, 21 Nr. 1 und 4
    Überprüfung des allgemeinen Abstandsgebots, der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und des Besuchsverbots in Krankenhäusern und Altenheimen im Rahmen des Normenkontrollverfahren

  • rewis.io

    Überprüfung des allgemeinen Abstandsgebots, der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und des Besuchsverbots in Krankenhäusern und Altenheimen im Rahmen des Normenkontrollverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abstandsgebot, Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und Besuchsverbot - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • VerfGH Bayern, 08.05.2020 - 34-VII-20

    Popularklage gegen die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065
    In Bezug auf die Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass sich die allgemeine Kontaktbeschränkung als weniger "streng" erweist als die außer Kraft getretenen allgemeinen Ausgangsbeschränkungen (vgl. BayVerfGH, E.v. 8.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 116).

    Damit steht weiterhin außer Frage, dass die Zahl der Ansteckungen - mit den entsprechenden Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen, auch angesichts einer nach wie vor möglichen Überlastung des Gesundheitssystems - bei ungehinderten persönlichen Kontakten wieder erheblich zunehmen könnte (vgl. BayVerfGH, E.v. 8.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 106 ff.).

    Damit werden die erheblich nachteiligen Folgen der bisherigen Isolierung zumindest gemildert (vgl. auch BayVerfGH, E.v. 8.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 123).

    Hinzu kommt, dass der Normgeber besonders bei Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen darf, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen; Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen, die sich im Zusammenhang mit Differenzierungen ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (BayVerfGH, E.v. 15.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065
    aa) Der Senat hat sich bereits in mehreren Eilentscheidungen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - NJW 2020, 1236; B.v. 9.4.2020 - 20 NE 20.663 - BeckRS 2020, 5446; 20 NE 20.688 - BeckRS 2020, 5449; 20 NE 20.704 - BeckRS 2020, 5450; B.v. 28.4.2020 - 20 NE 20.849 - BeckRS 2020, 7227) mit der Außervollzugsetzung von Teilregelungen der 1. und 2. BayIfSMV auseinandergesetzt.

    Der Senat hat sich insbesondere auch mit den vom Antragsteller gerügten Verstößen gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - juris Rn. 40 ff.) und gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG befasst (BayVGH, B.v. 12.5.2020 - 20 NE 20.1080 - juris Rn. 13 f.).

    (1) Bei dem allgemeinen Abstandsgebot (§ 1 Abs. 1 4. BayIfSMV) handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats um einen programmatischen Appell und kein zwingendes und ggf. durchsetzbares Gebot (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - juris Rn. 49 ff.).

    Die vom Senat zur früheren allgemeinen Ausgangsbeschränkung angeführten Erwägungen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - juris Rn. 54 ff.; B.v. 9.4.2020 - 20 NE 20.663 - juris Rn. 38 ff.) - insbesondere zur Geeignetheit und Erforderlichkeit dieser Schutzmaßnahme - gelten insoweit entsprechend.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065
    Die Regelung beinhaltet eine weitere beispielhafte Aufzählung der im Halbsatz 1 genannten "notwendigen Schutzmaßnahmen", die neben die in §§ 29 bis 31 IfSG genannten Schutzmaßnahmen treten (OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 - juris Rn. 9).

    Abgesehen davon verfügt das Pflegepersonal über besondere Schutzausrüstung und ist hinsichtlich zu beachtender Sicherheitsvorkehrungen besonders instruiert und fachlich versiert (vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 - juris Rn. 12).

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065
    (2) Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (§ 2 Abs. 1 4. BayIfSMV), die zusammen mit der Kontaktbeschränkung im privaten Raum (§ 3 4. BayIfSMV) und der Sonderregelung für Spielplätze (§ 10 4. BayIfSMV) an die Stelle der früheren Ausgangsbeschränkungen (vgl. dazu BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris und v. 24.4.2020 - Vf. 29-VII-20 - juris) getreten sind und seitdem weiter gelockert wurden, begegnen keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

    (c) Das Vorbringen des Antragstellers, für das Vorliegen einer erheblichen Gesundheitsgefährdung gebe es keine wissenschaftlich evidenzbasierte Grundlage, weil es sich bei SARS-CoV-2 um ein "harmloses Grippevirus" handle, steht im Widerspruch zu den Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), denen der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht eingeräumt hat (BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16; vgl. auch BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.663

    Bayerische Corona Verordnung: Kein Erfolg eines dagegen gerichteten Eilantrages

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065
    aa) Der Senat hat sich bereits in mehreren Eilentscheidungen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - NJW 2020, 1236; B.v. 9.4.2020 - 20 NE 20.663 - BeckRS 2020, 5446; 20 NE 20.688 - BeckRS 2020, 5449; 20 NE 20.704 - BeckRS 2020, 5450; B.v. 28.4.2020 - 20 NE 20.849 - BeckRS 2020, 7227) mit der Außervollzugsetzung von Teilregelungen der 1. und 2. BayIfSMV auseinandergesetzt.

    Die vom Senat zur früheren allgemeinen Ausgangsbeschränkung angeführten Erwägungen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - juris Rn. 54 ff.; B.v. 9.4.2020 - 20 NE 20.663 - juris Rn. 38 ff.) - insbesondere zur Geeignetheit und Erforderlichkeit dieser Schutzmaßnahme - gelten insoweit entsprechend.

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065
    Aus ihrem Wortlaut folgt nicht, dass nur der in Halbsatz 1 bezeichnete Personenkreis Adressat einer Schutzmaßnahme sein kann; vielmehr können sich solche auch gegen (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") richten (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 26; VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065
    Aus ihrem Wortlaut folgt nicht, dass nur der in Halbsatz 1 bezeichnete Personenkreis Adressat einer Schutzmaßnahme sein kann; vielmehr können sich solche auch gegen (sonstige) Dritte ("Nichtstörer") richten (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 26; VGH BW, B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065
    Abgesehen davon dürfte die vom Antragsteller befürwortete Strategie des Selbstschutzes von Risikogruppen schon deshalb erheblichen praktischen Schwierigkeiten begegnen, weil nahezu ein Drittel der Bevölkerung 60 Jahre alt und älter und damit besonders gefährdet ist (BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1021/20 - juris Rn. 9).
  • VerfGH Bayern, 11.04.2017 - 12-VII-16

    Antragserfordernis für die Berechtigungen des erfolgreichen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065
    Unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen in Betracht kommen, ist nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs für das jeweilige Grundrecht zu entscheiden (BayVerfGH, E.v. 11.4.2017 - Vf. 12-VII-16 - juris Rn. 24 m.w.N.; Lindner/Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, BV, 2. Aufl. 2017, Art. 98 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 20 NE 20.849

    Kontaktreduzierung über ein Wohnungsverlassungsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065
    aa) Der Senat hat sich bereits in mehreren Eilentscheidungen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - NJW 2020, 1236; B.v. 9.4.2020 - 20 NE 20.663 - BeckRS 2020, 5446; 20 NE 20.688 - BeckRS 2020, 5449; 20 NE 20.704 - BeckRS 2020, 5450; B.v. 28.4.2020 - 20 NE 20.849 - BeckRS 2020, 7227) mit der Außervollzugsetzung von Teilregelungen der 1. und 2. BayIfSMV auseinandergesetzt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09

    Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg unwirksam

  • VerfGH Bayern, 24.04.2020 - 29-VII-20

    Allgemeine infektionsschutzrechtliche Ausgangsbeschränkungen

  • VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688

    Erfolgloser Eilantrag einer Partei gegen Bayerische Corona-Verordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

  • VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.704

    Eilantrag gegen Verbot des Gottesdienstbesuchs abgelehnt

  • VGH Bayern, 12.05.2020 - 20 NE 20.1080

    Erfolgloser Eilantrag gegen Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • VerfGH Bayern, 23.03.1984 - 33-VI-82
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    aa) Die Kontaktbeschränkung nach § 3 Abs. 1 9. BayIfSMV (§ 28a Abs. 1 Nr. 3) genügt voraussichtlich den rechtsstaatlichen Anforderungen der Bestimmtheit (vgl. zu § 2 Abs. 1 4. BayIfSMV auch bereits BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 - juris Rn. 28 ff.).
  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

    Der Gesetzgeber hat § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG als Generalklausel ausgestaltet, da sich die Bandbreite der Schutzmaßnahmen, die bei Auftreten einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht im Vorfeld bestimmen lässt und hat schon im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes zu § 34 BSeuchG ausdrücklich klargestellt, dass Maßnahmen nicht nur gegen die in Satz 1 (seinerzeit neu) Genannten (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige usw.) in Betracht kämen, sondern auch gegenüber "Nichtstörern" (BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 - juris Rn. 36 unter Verweis auf BT-Drs. 19/18111 S. 25 und BT-Drs. 8/2468 S. 27); vgl. auch BayVGH, B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1127 - juris Rn. 35 ff.; jeweils m.w.N.; ebenso bereits BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - juris Rn. 24).
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20

    Besuchsbeschränkung in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz vor Corona-Virus

    [Vgl. OVG München, Beschluss vom 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 -, juris (unter Hinweis auf die Berichte des Robert-Koch-Instituts)] Dass die Beschränkung der Besuchskontakte auf die Besucherzonen und den Außenbereich dazu geeignet ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen, unterliegt keinen Zweifeln.

    [Vgl. dazu auch OVG München, Beschluss vom 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.4.2020 - OVG 11 S 14/20 -, jeweils bei juris].

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.627

    Erfolgloser Eilantrag gegen coronabedingte Regelungen zum Schulunterricht

    Vielmehr darf er Regelungen treffen, die auch den vermutlich gesünderen und weniger gefährdeten Menschen in gewissem Umfang Freiheitsbeschränkungen abverlangen, wenn gerade hierdurch auch den stärker gefährdeten Menschen, die sich ansonsten über längere Zeit vollständig aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückziehen müssten, ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und Freiheit gesichert werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1021/20 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 - juris Rn. 33).
  • VG Regensburg, 24.11.2020 - RO 14 S 20.2760

    Rechtmäßigkeit einer durch Allgemeinverfügung der Kreisverwaltungsbehörde

    Nach der Einschätzung des Robert Koch-Instituts, denen der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris, Rn. 16; BayVGH, B.v. 26.3.2020 - 20 NE 20.1065 - juris, Rn. 31), handelt es sich beim Ausbruch der Corona-Pandemie weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation.

    Gleichwohl hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 26.5.2020 (20 NE 20.1065 - juris, Rn. 42) das nach der damaligen 4. BayIfSMV allgemein und ausnahmslos geltende Besuchsverbot von Bewohnern von Altenheimen verfassungsrechtlich nicht beanstandet.

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 20 NE 21.475

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Modefachmärkten

    Vielmehr darf er Regelungen treffen, die auch den vermutlich gesünderen und weniger gefährdeten Menschen in gewissem Umfang Freiheitsbeschränkungen abverlangen, wenn gerade hierdurch auch den stärker gefährdeten Menschen, die sich ansonsten über längere Zeit vollständig aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückziehen müssten, ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und Freiheit gesichert werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1021/20 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.406

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Geschäften und

    Vielmehr darf er Regelungen treffen, die auch den vermutlich gesünderen und weniger gefährdeten Menschen in gewissem Umfang Freiheitsbeschränkungen abverlangen, wenn gerade hierdurch auch den stärker gefährdeten Menschen, die sich ansonsten über längere Zeit vollständig aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückziehen müssten, ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und Freiheit gesichert werden kann (BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1021/20 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2477

    Kontaktbeschränkung

    aa) Die Kontaktbeschränkung in § 3 Abs. 1 8. BayIfSMV kann dem Grunde nach - vorbehaltlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Parlamentsvorbehalt bzw. Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG (vgl. oben Rn. 21) - voraussichtlich auf die Generalklausel in § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 - juris Rn. 28 ff.; B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - NJW 2020, 1236 - juris Rn. 54 ff. zur seinerzeitigen Ausgangsbeschränkung; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 8.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - juris Rn. 116; OVG NW, B.v. 19.5.2020 - 13 B 557/20.NE - juris Rn. 59).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 8 N 17.1354

    Schutzkonzept bei Festsetzung von Wasserschutzgebiet

    Die Bußgeldbestimmung des § 9 WSG-VO haben die Antragsteller nicht zum Gegenstand ihres Antrages gemacht (vgl. dazu BayVGH, B.v. 26.5.2020 - 20 NE 20.1065 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 26.11.2009 - 3 S 140/07 - juris Rn. 34).
  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 8 K 20.519

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Allgemeinverfügung der Stadt, Würzburg,

    Aus dem Wortlaut des § 28 IfSG folgt nicht, dass nur der in Halbs. 1 bezeichnete Personenkreis Adressat einer Schutzmaßnahme sein kann (BayVGH, B.v. 29.5.2020 - 20 NE 20.1065 - BeckRS 2020, 10399 Rn. 36).
  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 20 NE 20.2466

    Schließung von Freizeiteinrichtungen und Kontaktbeschränkungen wegen Corona

  • VGH Bayern, 16.11.2020 - 20 NE 20.2469

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren wegen Kontaktbeschränkungen

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 4 CE 21.897

    Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für eine Beschwerde

  • VG Bayreuth, 21.02.2022 - B 7 S 22.127

    Pauschales Besuchsverbot, Antragsbefugnis, Rechtsfehler in der Ermessensausübung

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