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   VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754   

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VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754 (https://dejure.org/2020,24970)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.09.2020 - 20 NE 20.1754 (https://dejure.org/2020,24970)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. September 2020 - 20 NE 20.1754 (https://dejure.org/2020,24970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; IfSG § 28 Abs. 1 S. 1, § 32 S. 1; BayIfSMV 6. § 2 Abs. 2 Alt. 2
    Erfolgreicher Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliches Verbot, auf öffentlichen Plätzen und Anlagen zu grillen

  • rewis.io

    Erfolgreicher Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliches Verbot, auf öffentlichen Plätzen und Anlagen zu grillen

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestimmung der Hygieneregeln: Verbot des Grillens in der Öffentlichkeit - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754
    Je nach Intensität der getroffenen Maßnahmen sind aufgrund des offenen Tatbestandes des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus bundesrechtlicher Sicht erhöhte Anforderungen zu stellen (BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris).

    aa) Zwar dürfte die Verhinderung von Menschenansammlungen zur Vermeidung weiterer Ansteckungen vom Zweck der Ermächtigungsgrundlage der §§ 28 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Satz 1 IfSG gedeckt sein (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 30 ff.).

  • VerfGH Bayern, 15.05.2020 - 34-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Vierten Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754
    Mit Schriftsatz vom 25. August 2020 verwies der Antragsgegner auf eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof vom 15. Mai 2020 (Vf. 34-VII-20, juris), mit der eine vorläufige Außervollzugsetzung von § 2 Abs. 2 4. BayIfSMV abgelehnt worden sei.

    Ihm ist auch verwehrt, auf das grundsätzlich in bestimmten Fallgestaltungen denkbare Hilfsinstrument der Typisierung zurückzugreifen (insoweit nicht allein auf die Freizeitbeschäftigung des Grillens bezogen, sondern kumulativ auf das "Feiern und Grillen" abstellend: BayVerfGH, E.v. 15.5.2020 - Vf. 34-VII-20 - BeckRS 2020, 8650).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754
    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG, B.v. 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 - NVwZ 2009, 968 - juris Rn. 55).

    Soweit sich in der neueren Rechtsprechung eine Öffnung für Typisierungen im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes andeutet (zur Stiefkindadoption BVerfG, B.v. 26.3.2019 - 1 BvR 673/17 - BeckRS 2019, 7418 Rn. 114; eben dazu und zum Atomausstieg Kischel in BeckOK GG, Epping/Hillgruber, Stand 15.5.2020, Art. 3 GG Rn. 123.3), kann aber eine Typisierung überhaupt nur dann Zulässigkeit beanspruchen, wenn sie sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiert und nicht einen atypischen Fall als Leitbild auswählt (vgl. BVerfG, B.v. 4.2.2009, a.a.O.; Wollenschläger in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 3 GG Rn. 204).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754
    Es ist schon fraglich, ob sich die ursprünglich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Steuerrecht (BVerfG, B.v. 8.10.1991 - 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348, 359 f.), zum Sozialversicherungsrecht (BVerfG, B.v. 22.6.1977 - 1 BvL 2/74, BVerfGE 45, 376, 390; BVerfG, B.v. 8.2.1983 - 1 BvL 28/79, BVerfGE 63, 119, 128) und zum Besoldungsrecht (BVerfG, B.v. 4.4.2001 - 2 BvL 7/98, BVerfGE 103, 310, 319 f.) entwickelten Grundsätze, wonach bei "Massenverfahren" zur Gewährleistung der notwendigen Praktikabilität Typisierungen unter Vernachlässigung der Besonderheiten des Einzelfalles zugelassen werden können, auf die hier vorliegende Fallgestaltung anwendbar sind, weil es hier nicht um das Erfordernis der gerechten Verteilung staatlicher Lasten oder um staatliche Leistungen, sondern um Eingriffe des Staates in Freiheitsrechte seiner Bürger geht, die - auch bei geringer Eingriffsintensität - stets einer am Grad der Erforderlichkeit abgestuften nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG besonders erforderlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung bedürfen und grundsätzlich Differenzierungen gebieten.
  • BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17

    Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754
    Soweit sich in der neueren Rechtsprechung eine Öffnung für Typisierungen im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes andeutet (zur Stiefkindadoption BVerfG, B.v. 26.3.2019 - 1 BvR 673/17 - BeckRS 2019, 7418 Rn. 114; eben dazu und zum Atomausstieg Kischel in BeckOK GG, Epping/Hillgruber, Stand 15.5.2020, Art. 3 GG Rn. 123.3), kann aber eine Typisierung überhaupt nur dann Zulässigkeit beanspruchen, wenn sie sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiert und nicht einen atypischen Fall als Leitbild auswählt (vgl. BVerfG, B.v. 4.2.2009, a.a.O.; Wollenschläger in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 3 GG Rn. 204).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754
    Es ist schon fraglich, ob sich die ursprünglich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Steuerrecht (BVerfG, B.v. 8.10.1991 - 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348, 359 f.), zum Sozialversicherungsrecht (BVerfG, B.v. 22.6.1977 - 1 BvL 2/74, BVerfGE 45, 376, 390; BVerfG, B.v. 8.2.1983 - 1 BvL 28/79, BVerfGE 63, 119, 128) und zum Besoldungsrecht (BVerfG, B.v. 4.4.2001 - 2 BvL 7/98, BVerfGE 103, 310, 319 f.) entwickelten Grundsätze, wonach bei "Massenverfahren" zur Gewährleistung der notwendigen Praktikabilität Typisierungen unter Vernachlässigung der Besonderheiten des Einzelfalles zugelassen werden können, auf die hier vorliegende Fallgestaltung anwendbar sind, weil es hier nicht um das Erfordernis der gerechten Verteilung staatlicher Lasten oder um staatliche Leistungen, sondern um Eingriffe des Staates in Freiheitsrechte seiner Bürger geht, die - auch bei geringer Eingriffsintensität - stets einer am Grad der Erforderlichkeit abgestuften nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG besonders erforderlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung bedürfen und grundsätzlich Differenzierungen gebieten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754
    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - BVerwGE 142, 205 - juris Rn. 24).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2020 - 20 NE 20.1754
    Es ist schon fraglich, ob sich die ursprünglich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Steuerrecht (BVerfG, B.v. 8.10.1991 - 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348, 359 f.), zum Sozialversicherungsrecht (BVerfG, B.v. 22.6.1977 - 1 BvL 2/74, BVerfGE 45, 376, 390; BVerfG, B.v. 8.2.1983 - 1 BvL 28/79, BVerfGE 63, 119, 128) und zum Besoldungsrecht (BVerfG, B.v. 4.4.2001 - 2 BvL 7/98, BVerfGE 103, 310, 319 f.) entwickelten Grundsätze, wonach bei "Massenverfahren" zur Gewährleistung der notwendigen Praktikabilität Typisierungen unter Vernachlässigung der Besonderheiten des Einzelfalles zugelassen werden können, auf die hier vorliegende Fallgestaltung anwendbar sind, weil es hier nicht um das Erfordernis der gerechten Verteilung staatlicher Lasten oder um staatliche Leistungen, sondern um Eingriffe des Staates in Freiheitsrechte seiner Bürger geht, die - auch bei geringer Eingriffsintensität - stets einer am Grad der Erforderlichkeit abgestuften nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG besonders erforderlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung bedürfen und grundsätzlich Differenzierungen gebieten.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1134/15

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Beitragspflicht zur gesetzlichen

  • OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 501/09

    Evangelisch-Lutherische Landeskirche; Antragsbefugnis; Ladenschluss;

  • VG München, 25.01.2024 - M 15 K 21.4959

    Krankenhausrecht, Spezialversorger/zwingende Erforderlichkeit für die

    Mit Schriftsatz vom ... Januar 2024 teilten die Klägerbevollmächtigten ergänzend insbesondere mit, eine Typisierung und Pauschalierung könne gemäß der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 1.9.2020 - 20 NE 20.1754) nur dann zulässig sein, wenn diese sich realitätsgerecht am typischen Fall orientiere.

    Zudem liegt keine unzulässige Typisierung im Sinne der von der Klägerbevollmächtigten aufgeführten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 1.9.2020 - 20 NE 20.1754 - juris Rn. 29) vor.

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