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   VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001   

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VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001 (https://dejure.org/2020,26865)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.09.2020 - 20 NE 20.2001 (https://dejure.org/2020,26865)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. September 2020 - 20 NE 20.2001 (https://dejure.org/2020,26865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 28 Abs. 1, § 32, § 33 Nr. 3; VwGO § 47 Abs. 6; BayIfSMV § 16 Abs. 2 S. 1 6.; BayEUG Art. 1 Abs. 1
    Erfolgloser Eilantrag gegen bayerische Regelung zur verpflichtenden Mund-Nase-Bedeckung im Schulunterricht

  • rewis.io

    Mund-Nase-Bedeckung im Schulunterricht

  • ckb-anwaelte.de PDF

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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (51)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001
    "Die Entscheidung wesentlicher Fragen ist vor diesem Hintergrund dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 47, 46 ; 48, 210 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 101, 1 ; 108, 282 ; 136, 69 ; 139, 19 ).

    Geboten ist ein Verfahren, das sich durch Transparenz auszeichnet und das die Beteiligung der parlamentarischen Opposition gewährleistet (vgl. BVerfGE 139, 19 ).

    Verfassungsrechtliche Anhaltspunkte sind dabei die tragenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG und die Grundrechte (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 136, 69 ; 139, 19 ).

    "Wesentlich" bedeutet danach zum einen "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte" (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 98, 218 ; 139, 19 ).

    Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt für sich genommen allerdings noch nicht dazu, dass die entsprechende Regelung auch als "wesentlich" verstanden werden müsste (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; 139, 19 ).

    Die Wesentlichkeitsdoktrin enthält insoweit auch Vorgaben für die Frage, in welchem Umfang (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 49, 89 ; 83, 130 ; 101, 1 ; 139, 19 ) und in welcher Bestimmtheit der Gesetzgeber selbst tätig werden muss (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 101, 1 ; 123, 39 ).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001
    "Die Entscheidung wesentlicher Fragen ist vor diesem Hintergrund dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 47, 46 ; 48, 210 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 101, 1 ; 108, 282 ; 136, 69 ; 139, 19 ).

    Verfassungsrechtliche Anhaltspunkte sind dabei die tragenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG und die Grundrechte (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 136, 69 ; 139, 19 ).

    Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt für sich genommen allerdings noch nicht dazu, dass die entsprechende Regelung auch als "wesentlich" verstanden werden müsste (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; 139, 19 ).

    Die Wesentlichkeitsdoktrin enthält insoweit auch Vorgaben für die Frage, in welchem Umfang (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 49, 89 ; 83, 130 ; 101, 1 ; 139, 19 ) und in welcher Bestimmtheit der Gesetzgeber selbst tätig werden muss (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 101, 1 ; 123, 39 ).

    Keinesfalls reicht der an Regelungsumfang und Detailgrad anzulegende Maßstab so weit, dass der rechtstaatliche Zweck des Bestimmtheitsgebots, die Vorhersehbarkeit der Rechtsordnung zu stärken, in sein Gegenteil verkehrt würde (vgl. auch BVerfGE 49, 89 ).".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 13 B 1220/20
    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001
    Damit wiederum soll die mit einer unkontrollierten Infektionsausbreitung einhergehende Gefahr einer Erkrankung vieler Menschen mit teilweise schwerwiegenden und tödlichen Krankheitsverläufen sowie einer Überforderung des Gesundheitssystems vermieden werden (OVG NRW, B.v. 20.8.2020 - 13 B 1197/20.NE - juris Rn 47; B.v. 27.8.2020 - 13 B 1220/20.NE - juris).

    Angesichts dieser Risikobewertung lässt weder der Umstand, dass die Infektionszahlen regional unterschiedlich hoch sind noch der Hinweis darauf, dass gegenwärtig Intensivbetten in einem erheblichen Umfang frei sind, auf eine Verminderung oder gar einen Wegfall der Gefährdungssituation schließen (OVG NRW, B.v. 20.8.2020 - 13 B 1197/20.NE - juris Rn 47; B.v. 27.8.2020 - 13 B 1220/20.NE - juris).

    Diese Konsequenz wird jedoch zumindest partiell dadurch abgemildert, dass regelhaft Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB im Einzelfall aufgrund pädagogischer und medizinischer Gründe zugelassen sind (OVG NW, B.v. 20.8.2020 - 13 B 1197/20.NE - juris Rn 47; B.v. 27.8.2020 - 13 B 1220/20.NE - juris).

    Bei einer Abwägung zeitlich befristeter (vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender, vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 - juris Rn. 16) Eingriffe in das Grundrecht der Normadressaten auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (ebenso i. Erg.: OVG NRW, B. v. 20.8.2020 - 13 B 1197/20.NE - juris Rn 116; B. v. 27.8.2020 - 13 B 1220/20.NE - juris).

  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 20 CE 20.2185

    Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen - Anforderungen an ärztliche Atteste

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senates war die grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulgelände (§ 16 Abs. 2 Satz 1 6. BaylfSMV, inzwischen § 18 Abs. 2 Satz 1 7. BaylfSMV) voraussichtlich rechtmäßig (BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - BeckRS 2020, 21962; B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.1999 - BeckRS 2020, 21 902; B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.2001 - BeckRS 2020, 22906).
  • OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 83/21

    Testpflicht; Unternehmen; körperliche Unversehrtheit; falsch-positiv;

    Eine noch zuverlässigere Testmethode ist nicht vorhanden (so auch BayVGH, Beschl. v. 8. September 2020 - 20 NE 20.2001 -, juris Rn. 28; NdsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 13 M 485/20 -, juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - 13 B 1780/20

    Kein Outdoor-Training in Kleingruppen

    vgl. auch OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 18. November 2020 - OVG 11 S 104/20 -, Rn. 42; siehe ferner zu den PCR-Tests Bay. VGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 20 NE 20.2001 -, juris, Rn. 28.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.07.2021 - 20 NE 20.2001   

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https://dejure.org/2021,34318
VGH Bayern, 20.07.2021 - 20 NE 20.2001 (https://dejure.org/2021,34318)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2021 - 20 NE 20.2001 (https://dejure.org/2021,34318)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 20 NE 20.2001 (https://dejure.org/2021,34318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 39 Abs. 1, § 54 Abs. 4; Streitwertkatalog Ziff. 1.1.3.
    Zur Streitwertfestsetzung bzgl. eines Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO im Bereich des Infektionsschutzgesetzes - Unterschied zwischen einer Rechtsgemeinschaft und Interessengemeinschaft

  • rechtsportal.de

    Normenkontrollantrag; Festsetzung; Rechtsschutzverfahren; Verfahren; Hauptsache; Rechtskraft; Streitgegenstand; Wert; Antragsteller; Hauptsacheverfahren; Gerichtskostengesetz ; Verwaltungsgerichtsbarkeit; entstehen; Interessengemeinschaft; von Amts wegen; Entscheidung in ...

  • rechtsportal.de

    Änderung der Festsetzung des Streitwerts i.R.e. Interessengemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97

    Gebühren und Kosten - Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" im Sinne des § 25

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 20 NE 20.2001
    Die von den Beteiligten angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1997 (11 KSt2/97 (11 VR 31.95) - NVwZ-RR 1998, 142) ist zu § 25 GKG a.F. ergangen.
  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 14 C 13.2464

    Addition der Streitwerte bei subjektiver Antragshäufung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 20 NE 20.2001
    Dies würde nur dann nicht gelten, wenn es Anhaltspunkte dafür geben würde, dass die Antragsteller eine Maßnahme als Rechtsgemeinschaft begehren oder bekämpfen (vgl. BayVGH, B. v. 28.11.2013 - 14 C 13.2464 - NVwZ-RR 2014, 407).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 12 E 275/23
    Zu keinem anderen Ergebnis führen die vom Verwaltungsgericht aufgeführten obergerichtlichen Entscheidungen, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 2 S 407/22 -, juris Rn. 130; Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2021 - 20 NE 20.2001 -, juris Rn. 3, und vom 28. November 2013 - 14 C 13.2464 -, juris Rn. 4, da sie keine Fälle einer klägerischen Gesamtschuld betreffen.
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