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   VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349   

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VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349 (https://dejure.org/2020,34778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.11.2020 - 20 NE 20.2349 (https://dejure.org/2020,34778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. November 2020 - 20 NE 20.2349 (https://dejure.org/2020,34778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Mund-Nase-Bedeckung im Schulunterricht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Hinreichend zwingender Grund zum Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung während der Unterrichtspause

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag abgelehnt: Maskenpflicht an Schulen bleibt, aber mit Tragepausen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt - Gewährung einer Tragepause während Pausen im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

    b) Nach diesen Maßstäben geht der Senat davon aus, dass die Erfolgsaussichten einer noch zu erhebenden Hauptsache bei summarischer Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) offen sind.

  • VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.1999

    Infektionsschutz: Maskenpflicht im Schulunterricht

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349
    Insbesondere ist auch der Antragsteller zu 3. als Vater der Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. antragsbefugt, da er durch die angegriffene Bestimmung in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG betroffen sein kann (vgl. bereits BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.1999 - juris Rn. 17).2.

    Auch wenn sich arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen mangels Vergleichbarkeit wohl nicht als Beleg der Unzumutbarkeit bestimmter ununterbrochener Tragezeiten von MNB heranziehen lassen dürften (vgl. dazu BayVGH, B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.1999 - juris Rn. 44 m.w.N.), ergibt sich aus ihnen doch eine medizinische Grundeinschätzung, dass bei längeren Tragezeiten von MNB auch Tragepausen erforderlich werden können.

  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen die Schließung von Gastronomiebetrieben

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349
    aa) Einerseits bestehen Zweifel, ob das der 8. BayIfSMV zugrunde liegende Regelungskonzept - das auch die Grundsatzentscheidung zur Durchführung von Präsenzunterricht in den Schulen unter gleichzeitiger Erstreckung der Maskenpflicht auch auf Grundschüler und die gesamte Aufenthaltsdauer auf dem Schulgelände umfasst - noch mit den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts bzw. des Bestimmtheitsgebots aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG vereinbar ist (vgl. dazu eingehend BayVGH, B.v. 4.11.2020 - 20 NE 20.2468 - abrufbar unter https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/20a02468b.pdf).
  • VGH Bayern, 26.06.2020 - 20 NE 20.1423

    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen von Gottesdiensten

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349
    (1) Der Senat hält an seiner bereits wiederholt geäußerten Auffassung, dass die Maskenpflicht als Bestandteil des jeweils zugrunde liegenden Gesamtkonzepts der BayIfSMV zum Schutz vor einer ungehinderten Ausbreitung bzw. zur Kontrolle des Infektionsgeschehens voraussichtlich geeignet ist und für die Betroffenen im Regelfall keine unzumutbare Belastung darstellt, auch weiterhin fest (vgl. nur BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris [Unterricht an weiterführenden Schulen]; B.v. 26.6.2020 - 20 NE 20.1423 - juris [Gottesdienst]; B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1337 - juris [öffentliche Verkehrsmittel, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, Arztpraxen, Gastronomie], B.v. 5.5.2020 - 20 NE 20.926 - juris [Einzelhandel, öffentliche Verkehrsmittel]).
  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349
    Gegenüber den bestehenden Gefahren für Leib und Leben durch eine in ihrem Verlauf und ihren Auswirkungen bisher nicht zuverlässig einzuschätzende Pandemie, vor der zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist, müssen die Interessen der Betroffenen derzeit zurücktreten (vgl. auch BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 20 NE 20.1981

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349
    (1) Der Senat hält an seiner bereits wiederholt geäußerten Auffassung, dass die Maskenpflicht als Bestandteil des jeweils zugrunde liegenden Gesamtkonzepts der BayIfSMV zum Schutz vor einer ungehinderten Ausbreitung bzw. zur Kontrolle des Infektionsgeschehens voraussichtlich geeignet ist und für die Betroffenen im Regelfall keine unzumutbare Belastung darstellt, auch weiterhin fest (vgl. nur BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris [Unterricht an weiterführenden Schulen]; B.v. 26.6.2020 - 20 NE 20.1423 - juris [Gottesdienst]; B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1337 - juris [öffentliche Verkehrsmittel, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, Arztpraxen, Gastronomie], B.v. 5.5.2020 - 20 NE 20.926 - juris [Einzelhandel, öffentliche Verkehrsmittel]).
  • VGH Bayern, 05.05.2020 - 20 NE 20.926

    Corona - Keine Außervollzugsetzung der Maskenpflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349
    (1) Der Senat hält an seiner bereits wiederholt geäußerten Auffassung, dass die Maskenpflicht als Bestandteil des jeweils zugrunde liegenden Gesamtkonzepts der BayIfSMV zum Schutz vor einer ungehinderten Ausbreitung bzw. zur Kontrolle des Infektionsgeschehens voraussichtlich geeignet ist und für die Betroffenen im Regelfall keine unzumutbare Belastung darstellt, auch weiterhin fest (vgl. nur BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris [Unterricht an weiterführenden Schulen]; B.v. 26.6.2020 - 20 NE 20.1423 - juris [Gottesdienst]; B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1337 - juris [öffentliche Verkehrsmittel, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, Arztpraxen, Gastronomie], B.v. 5.5.2020 - 20 NE 20.926 - juris [Einzelhandel, öffentliche Verkehrsmittel]).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 1 S 3201/20

    Corona-Krise; Maskenpflicht im Schulunterricht gemäß CoronaVSchulV BW 6; Fassung:

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349
    Vor diesem Hintergrund können sich Schüler in Ermangelung eines besonders geregelten Ausnahmetatbestands in § 18 8. BayIfSMV auf einen hinreichend zwingenden Grund i.S.v. § 2 Nr. 3 8. BayIfSMV berufen, wenn sie in den schulischen Pausenzeiten - jedenfalls solange sie sich unter Beachtung des Mindestabstands nach § 1 Satz 2 8. BayIfSMV im Freien aufhalten - die MNB bei Bedarf zum ungehinderten Atmen von Frischluft abnehmen (vgl. etwa auch § 1 Abs. 3 Satz 2 der baden-württembergischen CoronaVO Schule, dazu VGH BW, B.v. 22.10.2020 - 1 S 3201/20 - juris Rn. 65).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1337

    Eilantrag gegen Maskenpflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2349
    (1) Der Senat hält an seiner bereits wiederholt geäußerten Auffassung, dass die Maskenpflicht als Bestandteil des jeweils zugrunde liegenden Gesamtkonzepts der BayIfSMV zum Schutz vor einer ungehinderten Ausbreitung bzw. zur Kontrolle des Infektionsgeschehens voraussichtlich geeignet ist und für die Betroffenen im Regelfall keine unzumutbare Belastung darstellt, auch weiterhin fest (vgl. nur BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris [Unterricht an weiterführenden Schulen]; B.v. 26.6.2020 - 20 NE 20.1423 - juris [Gottesdienst]; B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1337 - juris [öffentliche Verkehrsmittel, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, Arztpraxen, Gastronomie], B.v. 5.5.2020 - 20 NE 20.926 - juris [Einzelhandel, öffentliche Verkehrsmittel]).
  • VG Weimar, 20.04.2021 - 8 E 416/21

    Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler

    Diese Pausenregelung ist in jedem Fall erforderlich, da Kinder nicht durch altersabhängig überlange Tragezeiten überfordert werden dürfen (vgl. die bereits erwähnte Stellungnahme der DGPI, des bvkj e.V., der DGKJ, der GPP und der SGKJ vom 12.11.2020, https://dgpi.de/covid19-masken-stand- 10 2020/; ausdrücklich zu Pausenregelungen für Schüler: VGH München, Beschluss vom 10.11.2020, 20 NE 20.2349, Juris-Rdnr. 29 ff).
  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Die Maskenpflicht ist auch verhältnismäßig (vgl. zur bayerischen Parallelvorschrift ausführlich VGH München, Beschluss vom 10. November 2020 - 20 NE 20.2349 -, juris).
  • VG Gera, 23.04.2021 - 3 E 409/21

    Maskenpflicht in der Schule

    Hier ist vor Ort Abhilfe zu schaffen (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 20. April 2021 - 8 E 416/21 - ausdrücklich zu Pausenregelungen für Schüler: VGH München, Beschluss vom 10. November 2020 - 20 NE 20.2349 - juris Rn. 29 ff.; die Stellungnahme der DGPI, des bvkj e.V., der DGKJ, der GPP und der SGKJ vom 12. November 2020, https://dgpi.de/covid19-masken-stand-10-11-2020/).
  • VG Augsburg, 09.03.2021 - Au 5 S 21.273

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Verstößen gegen die coronabedingte

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits wiederholt ausgeführt, dass die Maskenpflicht als Bestandteil des jeweils zugrundeliegenden Gesamtkonzepts der BayIfSMV zum Schutz vor einer ungehinderten Ausbreitung bzw. zur Kontrolle des Infektionsgeschehens voraussichtlich geeignet ist und für die Betroffenen im Regelfall keine unzumutbare Belastung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2020 - 20 NE 20.2349 - juris Rn. 27; B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris [Unterricht an weiterführenden Schulen]; B.v. 26.6.2020 - 20 NE 20.1423 - juris [Gottesdienst]; B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1337 - juris [öffentliche Verkehrsmittel, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, Arztpraxen, Gastronomie], B.v. 5.5.2020 - 20 NE 20.926 - juris [Einzelhandel, öffentliche Verkehrsmittel]).
  • VGH Bayern, 13.01.2022 - 20 NE 21.2991

    Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sportunterricht

    Den besonderen körperlichen Belastungen, die mit dem Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (§ 12 Abs. 1 Satz 2 15. BayIfSMV) verbunden sein können, hat der Verordnungsgeber durch die Aufnahme eines individuellen Befreiungstatbestands aus gesundheitlichen Gründen in § 2 Abs. 3 Nr. 2 15. BayIfSMV sowie durch die Aufnahme allgemein geltender Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände in § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 15. BayIfSMV Rechnung getragen (vgl. zur Erforderlichkeit von Tragepausen auch BayVGH, B.v. 10.11.2020 - 20 NE 20.2349 - BeckRS 2020, 30792).
  • VG Gera, 06.05.2021 - 3 E 485/21

    Maskenpflicht in der Schule in Zeiten der Corona-Pandemie

    Hier ist vor Ort Abhilfe zu schaffen (vgl. Kammerbeschluss vom 23. April 2021 - 3 E 409/21 - juris; VG Weimar, Beschluss vom 20. April 2021 - 8 E 416/21 - juris Rn. 41; ausdrücklich zu Pausenregelungen für Schüler: VGH München, Beschluss vom 10. November 2020 - 20 NE 20.2349 - juris Rn. 29 ff.; die Stellungnahme der DGPI, des bvkj e.V., der DGKJ, der GPP und der SGKJ vom 12. November 2020, https://dgpi.de/covid19-masken-stand-10-11-2020/).
  • VG Neustadt, 23.05.2022 - 3 K 649/21

    Corona-Pandemie - einschränkende Regelungen für die Sitzung des Kreistages

    Die in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 10.11.2020 - 20 NE 20.2349 - führt an dieser Stelle bereits deshalb nicht weiter, weil der dortige Sachverhalt mit dem hiesigen nicht im Ansatz vergleichbar ist.
  • VG Ansbach, 20.05.2022 - AN 18 S 22.01299

    Einstweilige Anordnung, § 123 VwGO, Antragsauslegung, Maskenpflicht in

    Diesbezüglich hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgeführt, dass die Maskenpflicht als Bestandteil des jeweils zugrunde liegenden Gesamtkonzepts der BayIfSMV zum Schutz vor einer ungehinderten Ausbreitung bzw. zur Kontrolle des Infektionsgeschehens voraussichtlich geeignet ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2020 - 20 NE 20.2349; B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - juris [Unterricht an weiterführenden Schulen]; B.v. 26.6.2020 - 20 NE 20.1423 - juris [Gottesdienst]; B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1337 - juris [öffentliche Verkehrsmittel, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, Arztpraxen, Gastronomie], B.v. 5.5.2020 - 20 NE 20.926 - juris [Einzelhandel, öffentliche Verkehrsmittel]).
  • VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 9 E 20.2393

    Befreiung von der Maskenpflicht auf dem Schulgelände

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände (§ 18 Abs. 2 Satz 1 der 8. BayIfSMV) voraussichtlich rechtmäßig (BayVGH, B.v. 10.11.2020 - 20 NE 20.2349; B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris; B.v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981; B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.1999; B.v. 8.9.2020 - 20 NE 20.2001).
  • VGH Bayern, 29.04.2021 - 20 NE 21.989

    Normenkontroll-Eilantrag gegen Corona-Testpflicht an Schulen durch § 18 12.

    In weiteren Beschlüssen vom 10. November 2020 (20 NE 20.2349 - juris) hat sich der Senat zur Frage der Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Grundschulen und vom 12. April 2021 (20 NE 21.926 - juris; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 22.4.2021 . Vf. 26-VII-21) zur Frage der Rechtmäßigkeit der Testobliegenheit zur Teilnahme am Präsenzunterricht geäußert.
  • VG Weimar, 22.04.2021 - 8 E 491/21

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

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