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   VGH Bayern, 12.11.2020 - 20 NE 20.2463   

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https://dejure.org/2020,35260
VGH Bayern, 12.11.2020 - 20 NE 20.2463 (https://dejure.org/2020,35260)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.2020 - 20 NE 20.2463 (https://dejure.org/2020,35260)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 2020 - 20 NE 20.2463 (https://dejure.org/2020,35260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Corona - Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAYERN | RECHT

    VwGO 47 Abs. 6; BayIfSMV § 10 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, Abs. 4; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Corona-Pandemie - Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios in Bayern aus Gründen des Infektionsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtswidrige Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios aus Gründen des Infektionsschutzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Es lebe der Sport!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Corona - Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers gegen Corona-Teil-Lockdown erfolgreich - BayVGH erlaubt Fitnessstudio-Betrieb in stark eingeschränktem Umfang - Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 13.11.2020)

    Nach Entscheidung des BayVGH: Bayern verbietet Indoor-Sport ganz

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 20 NE 20.2463
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 20 NE 20.2463
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 20 NE 20.2468

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen die Schließung von Gastronomiebetrieben

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 20 NE 20.2463
    Mit der Frage, ob langandauernde gravierende Eingriffe in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit ausschließlich auf Verordnungen der Landesregierungen nach §§ 32 Satz 1, 28 Abs. 1 gestützt werden können und ob dadurch der aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip abgeleitete Parlamentsvorbehalt verletzt wird, hat sich der Senat zuletzt in den Beschlüssen vom 29. Oktober 2020 und 5. November 2020 befasst und die jeweiligen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei offenen Erfolgsaussichten im Rahmen einer Folgenabwägung abgelehnt (BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - BeckRS 2020, 28521 - und B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 13 B 1581/20

    Sperrstunde in Nordrhein-Westfalen bleibt bestehen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 20 NE 20.2463
    Die zu erwartenden Folgen einer Außervollzugsetzung der angegriffenen Norm - insbesondere die mögliche Eröffnung weiterer Infektionsketten durch eine mit der Außervollzugsetzung der angegriffenen Norm verbundene Öffnung von Sportanlagen - dürften schwerer ins Gewicht fallen als die (insbesondere wirtschaftlichen) Folgen ihres einstweilig weiteren Vollzugs (vgl. auch OVG NW, B.v. 26.10.2020 - 13 B 1581/20.NE - juris Rn. 70).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 20 NE 20.2360

    Corona - BayVGH lehnt Eilantrag gegen Sperrstundenregelungen und Beschränkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.11.2020 - 20 NE 20.2463
    Mit der Frage, ob langandauernde gravierende Eingriffe in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit ausschließlich auf Verordnungen der Landesregierungen nach §§ 32 Satz 1, 28 Abs. 1 gestützt werden können und ob dadurch der aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip abgeleitete Parlamentsvorbehalt verletzt wird, hat sich der Senat zuletzt in den Beschlüssen vom 29. Oktober 2020 und 5. November 2020 befasst und die jeweiligen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei offenen Erfolgsaussichten im Rahmen einer Folgenabwägung abgelehnt (BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 20 NE 20.2360 - BeckRS 2020, 28521 - und B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - BeckRS 2020, 29302).
  • VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 110/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bezüglich einzelner Regelungen

    Es sind keine tragfähigen sachlichen Gründe (infektionsschutzrechtliche, überragend wichtige Gründe des Gemeinwohls oder Gründe des Gesamtkonzepts) erkennbar, weshalb für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (Einrichtungen des Amateursports) andere Maßstäbe gelten sollten (so auch BayVGH, Beschluss vom 12. November 2020 - 20 NE 20.2463 -, juris Rn. 27).

    Ausgehend von dem der angegriffenen Verordnung zugrundeliegenden Regelungskonzept, gezielt private bzw. freizeitbezogene Kontakte weitgehend einzuschränken, ist beispielsweise die Benutzung von Trainingsgeräten durch einen großen Personenkreis kein geeignetes Kriterium für die Differenzierung, da üblicherweise auch bei der Ausübung anderer Individualsportarten Trainingsgeräte durch einen unbestimmtem Teilnehmerkreis genutzt werden, dieser Personenkreis aber bereits maßgeblich durch § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO auf ein aus Sicht des Verordnungsgebers noch hinnehmbares Maß an Kontakten eingeschränkt wurde (so auch BayVGH, Beschluss vom 12. November 2020 - 20 NE 20.2463 -, juris Rn. 27).

    Indem der Verordnungsgeber im Rahmen der angegriffenen Regelung auf die Infektionsgefahren eines konkreten Verhaltens in der Freizeit - vermutlich (gedachter) regulärer Betrieb eines Fitnessstudios mit vergleichsweise hoher Frequenz wechselnder Nutzer und (gedachter) pandemiebedingt bereits stark eingeschränkter Betrieb anderer Sportstätten - abstellt und nicht ausschließlich darauf, private Kontakte im Freizeitbereich möglichst umfassend zu unterbinden, durchbricht er mit § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 10 ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO sein eigenes Regelungskonzept, das so den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes nicht gerecht wird, sondern Fitnessstudios aus einem sachwidrigen und mithin nicht tragfähigen Grund schlechter als andere Einrichtungen im Bereich des Freizeitsports stellt (vgl. hierzu auch schon Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. November 2020 - 20 NE 20.2463 -, juris Rn. 27 zu einer ähnlichen Regelung in der 8. BayIfSMV vom 30. Oktober 2020).

  • OVG Sachsen, 30.06.2022 - 3 C 54/20

    Betriebsuntersagungen; Hotel; Gastronomie; Fitnessstudio; Pandemie

    Eine Ungleichbehandlung von Fitnessstudios, Freizeitsport- und Amateursportbetrieben folgte auch nicht aus dem von der Antragstellerin genannten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. November 2020 (- 20 NE 20.2463 -, juris), der seiner Entscheidung die achte Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zugrunde legte.
  • VG Hamburg, 17.08.2021 - 14 E 3490/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Tanzverbot

    Es kann dabei dahinstehen, ob aufgrund der begehrten Vorwegnahme der Hauptsache und der (vorläufigen) Außervollzugsetzung einer Rechtsnorm besonders hohe Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu fordern sind (st. Rspr. des OVG Hamburg, vgl. nur Beschl. v. 12.4.2021, 5 Bs 75/21, n. v., BA S. 5) oder ein solch strenger Maßstab den Vorgaben des Art. 19 Abs. 4 GG zuwiderläuft, da im Kontext der aktuellen Gesetzes- und Verordnungslage, die einerseits von schweren Grundrechtseingriffen gekennzeichnet ist, welche sich andererseits aber verhältnismäßig schnell durch Zeitablauf erledigen, die Anforderungen an den gerichtlichen Prüfungsmaßstab im Eilrechtsschutz nicht überspannt werden dürfen (mit überzeugenden Argumenten VG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2021, 7 E 2206/21, n.v., BA S. 5 m.w.N.; Beschl. v. 14.4.2021, 7 E 1678/21, n.v., BA S. 4; Beschl. v. 12.3.2021, 14 E 965/21, n.v., BA S. 9; in diesem Sinne ebenso VGH München, Beschl. v. 25.6.2021, 25 NE 21.1680, juris Rn. 11; Beschl. v. 12.11.2020, 20 NE 20.2463, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 350/20

    Corona, Schließung von Anlagen, Einrichtungen; Kontaktbeschränkung;

    Damit können die Antragsteller, die zur Begründung ihrer Rügen weitestgehend ganz allgemein auf eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abstellen, auch insoweit keinen Erfolg haben (vgl. etwa: zu Fitnessstudios OVG NRW, Beschl. v. 6. November 2020 - 13 B 1657/20.NE -, juris; OVG Bremen, Beschl. v. 9. November 2020 - 1 B 342/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 357/20 -, juris; a. A. BayVGH, Beschl. v. 12. November 2020 - 20 NE 20.2463 -, Presseerklärung bei juris veröfftl., Text auf Website des BayVGH einsehbar; vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 a. a. O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 MR 59/20

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Fitnessstudios

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Bayerischen VGH (Beschl. v. 12.12.2020 - 20 NE 20.2463 - veröffentlicht nur als Pressemitteilung), dass das Gleichheitsgebot eine vollständige Schließung der Fitnessstudios verbiete, während Individualsport oder Gruppensport nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Corona-BekämpfVO erlaubt sei.
  • VG Hamburg, 12.03.2021 - 14 E 955/21

    Erfolgreicher Eilantrag auf sanktionsfreie Duldung des Sportbetriebs auf einem

    Diese erlangen angesichts des Gebots effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG umso größere Bedeutung für die Entscheidung im Eilverfahren, je kürzer die Geltungsdauer der in der Hauptsache angegriffenen Normen befristet und je geringer damit die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Entscheidung im Hauptsachverfahren noch vor dem Außerkrafttreten der Normen ergehen kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.11.2020, 20 NE 20.2463, juris Rn. 22 zu einem Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO).

    Gerade im Kontext der aktuellen Gesetzes- und Verordnungslage, die einerseits von schweren Grundrechtseingriffen gekennzeichnet ist, welche sich andererseits aber verhältnismäßig schnell durch Zeitablauf erledigen, dürfen die Anforderungen an den gerichtlichen Prüfungsmaßstab im Eilrechtsschutz nicht überspannt werden (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 30.11.2020, 7 E 4633/20, n.v. BA S. 3 f.; Beschl. v. 23.10.2020, 7 E 4337/20, juris Rn. 5; in diesem Sinne auch VGH München, Beschl. v. 12.11.2020, 20 NE 20.2463, juris Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 3 B 356/20

    Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Auch die Verbote für touristische

    31 Eine Ungleichbehandlung von Fitnessstudios folgt auch nicht aus dem von der Antragstellerin genannten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. November 2020 (- 20 NE 20.2463 -, juris), der seiner Entscheidung die achte Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zugrunde gelegt hat.
  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 20 NE 20.2678

    Betriebsschließung von Sportstätten (hier: Tennishalle) in der Corona-Pandemie

    b) Die vom Antragsteller angegriffene Regelung in § 10 Abs. 3 Satz 1 11. BayIfSMV steht mit der Ermächtigungsgrundlage der § 32 Satz 1, § 28a Abs. 1 Nr. 8, § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG im Einklang und erweist sich bei summarischer Prüfung weder als offensichtlich unverhältnismäßig noch als gleichheitswidrig (vgl. auch bereits BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 12.11.2020 - 20 NE 20.2463 - juris Rn. 33 ff. betreffend § 10 8. BayIfSMV i.d.F.v. 30.10.2020).
  • OVG Sachsen, 09.12.2020 - 3 B 381/20

    Corona-Pandemie; Schließung von EMS-Sportstudios voraussichtlich rechtmäßig

    39 Eine Ungleichbehandlung dieser Betriebe ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. November 2020 (- 20 NE 20.2463 -, juris), der seiner Entscheidung die achte Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zugrunde gelegt hat.
  • OVG Thüringen, 13.11.2020 - 3 EN 729/20

    Corona-Krise; Schließung von Fitnessstudios in Thüringen; CoronaVSonderV TH v.

    Soweit in einer ähnlichen (jedoch nicht identischen) Regelungskonstruktion der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 12. November 2020 - 20 NE 20.2463 -) entschieden hat, dass allein der Hinweis auf die von vielen Personengruppen benutzbaren Fitnessgeräte eine unterschiedliche Behandlung der Regelungsbereiche nicht rechtfertigt, ist dies auch auf den vorliegenden Rechtsstreit in Thüringen grundsätzlich übertragbar.
  • OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 363/20

    Fitnessstudio; milderes Mittel; Kontaktnachverfolgung; Gleichbehandlung;

  • VG Hamburg, 09.09.2021 - 9 E 3826/21

    Zur Geltung der Maskenpflicht beim Tanzen im Rahmen einer privaten Feierlichkeit,

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 20 NE 21.367

    Erfolgloser Eilantrag des Betreibers eines Möbelhauses auf vorläufige

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2020 - 3 R 254/20

    Fortgesetzte Schließung von Fitnessstudios im Rahmen des verlängerten

  • OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 362/20

    Fitnessstudio

  • OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20

    Kindergarten; Sportanlage

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 20 NE 21.475

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Modefachmärkten

  • VGH Bayern, 26.11.2020 - 20 NE 20.2484

    Schließung von Spielhallen wegen Corona

  • VG Berlin, 13.11.2020 - 6 L 246.20

    Weitere pandemiebedingte Betriebsöffnungsverbote bestätigt

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 20 NE 21.460

    Schließung von Einzelhandelsbetrieben aufgrund der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.406

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Geschäften und

  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 20 NE 20.2698

    Massenentscheidungen des Normgebers in Sachen Covid - Schließung eines

  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 20 NE 20.3026

    Schließung von Sportstätten wegen der Corona

  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 20 NE 20.2484

    Betriebsuntersagung von Spielhallen wegen Corona-Pandemie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - 13 B 298/21

    Untersagung des Freizeitsportbetriebs und Amateursportbetriebs in Einrichtungen

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2640

    Untersagung des Betriebs einer Reitanlage wegen Corona

  • VG Berlin, 13.11.2020 - 6 L 257.20

    Rechtmäßigkeit einer seuchenrechtlichen Maßnahme dergestalt, Fitness- und

  • VGH Bayern, 15.12.2020 - 20 NE 20.2633

    Betriebsuntersagung von Tanzschulen

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 20 NE 20.2557

    Betriebsschließung von Fitnessstudios wegen Corona

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.634

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen Kontaktbeschränkungen, das Tragen

  • VGH Bayern, 12.03.2021 - 20 NE 21.539

    Untersagung des Betriebs eines Ballett-Studios

  • VGH Bayern, 13.01.2020 - 20 NE 20.2990

    Außervollzugsetzung, Einstweilige Anordnung, Normenkontrollantrag, Erbringung von

  • VG München, 24.11.2020 - M 26a E 20.5958

    Untersagung des Betriebs der EMS-Mikrostudios und die Durchführung von

  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 20 NE 21.362

    Schließung von Ladengeschäften wegen Corona

  • VG Würzburg, 24.11.2020 - W 8 E 20.1791

    Abgrenzung von Freizeitsport nach der 8. BayIfSMV

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