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   VGH Bayern, 01.02.2021 - 20 NE 21.172   

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VGH Bayern, 01.02.2021 - 20 NE 21.172 (https://dejure.org/2021,2300)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2021 - 20 NE 21.172 (https://dejure.org/2021,2300)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - 20 NE 21.172 (https://dejure.org/2021,2300)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 13 B 1368/20

    Befreiung von der "Maskenpflicht" in der Schule erfordert Vorlage einer

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 20 NE 21.172
    Wie der Senat bereits zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 7. BayIfSMV - wortgleich mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 11. BayIfSMV - festgestellt hat, setzt die Glaubhaftmachung eines Befreiungstatbestands aus gesundheitlichen Gründen im Regelfall die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung voraus, die nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose enthält (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 18 f.; so auch OVG NRW, B.v. 24.9.2020 - 13 B 1368/20 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 20 CE 20.2185

    Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen - Anforderungen an ärztliche Atteste

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 20 NE 21.172
    Wie der Senat bereits zu § 1 Abs. 2 Nr. 2 7. BayIfSMV - wortgleich mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 11. BayIfSMV - festgestellt hat, setzt die Glaubhaftmachung eines Befreiungstatbestands aus gesundheitlichen Gründen im Regelfall die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung voraus, die nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose enthält (BayVGH, B.v. 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 - juris Rn. 18 f.; so auch OVG NRW, B.v. 24.9.2020 - 13 B 1368/20 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2021 - 11 S 132.20

    Eindämmungsverordnung; Maskenpflicht; Befreiung; gesundheitliche Gründe;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2021 - 20 NE 21.172
    Zur Begründung verweist er u.a. auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 4. Januar 2021 (OVG 11 S 132/20) und führt ergänzend aus, dass die Anforderungen an den Nachweis eines Befreiungstatbestands schon aus Kompetenzgründen nicht durch die angegriffene Verordnung geregelt werden könnten.
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2022 - 2 Rb 37 Ss 25/22

    Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Befreiung von der

    Dass in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung möglicherweise höhere Anforderungen an den Inhalt der in § 3 Abs. 2 CoronaVO bezeichneten ärztlichen Bescheinigungen gestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2021, a.a.O.; Bayrischer VGH, Beschluss vom 26.10.2020 - 20 CE 20.2185 -, juris zu der anderslautenden Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 11. BayIfSMV; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.04.2021 - 13 B 104/21 -, juris zu der Regelung in § 2 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2 der CoronaSchVO NRW), steht diesem Befund nicht entgegen, weil der verwaltungsverfahrensrechtliche Grundsatz, wonach die Darlegungslast für das Vorliegen eines Befreiungstatbestandes denjenigen trifft, der sich auf den Befreiungstatbestand beruft und dessen Einflussbereich die darzulegenden Tatsachen unterliegen (vgl. Kallerhoff/Fellenberg in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 24 Rn. 54; VGH München, Beschluss vom 01.02.2021 - 20 NE 21.172 -, BeckRS 2021, 1835) auf den Bereich des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts nicht übertragbar ist.
  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Missachtung der Corona-Verordnung

    Denn die o.g. Anforderungen an die Glaubhaftmachung folgen schon aus dem allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsatz, wonach die Darlegungslast für das Vorliegen eines Befreiungstatbestandes denjenigen trifft, der sich auf den Befreiungstatbestand beruft und dessen Einflussbereich die darzulegenden Tatsachen unterliegen (BayVGH, B.v. 1.2.2021 - 20 NE 21.172 - BeckRS 2021, 1835 Rn. 5).

    Das vorgelegte Schreiben des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 24. Februar 2021 bezieht sich nicht auf das Verhältnis zwischen einem Gaststättenbetreiber und seinen Arbeitnehmern, sondern - dies folgt auch aus der Bezugnahme auf den Beschluss des BayVGH vom 1. Februar 2021 - 20 NE 21.172 - BeckRS 2021, 1835 - auf das Verhältnis von Kunden oder Besuchern zu privaten Laden- oder Gaststättenbetreibern oder sonstigen Unternehmen.

    Zudem kann dahinstehen, inwieweit die Antragstellerin berechtigt wäre, die Maskenpflicht gegenüber ihren Gästen durchzusetzen, insbesondere von ihnen die Vorlage von Attesten mit nachvollziehbaren Befundtatsachen und Diagnosen zu verlangen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 1.2.2021 - 20 NE 21.172 - BeckRS 2021, 1835 Rn. 4).

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 20 NE 21.620

    Befreiung von der Maskenpflicht

    Die Berechtigung, das Betreten eines Ladens oder die Nutzung der Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs von einem Nachweis oder der Glaubhaftmachung eines Befreiungstatbestandes abhängig zu machen, wäre allein im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zu klären (BayVGH, B.v. 1.2.2021 - 20 NE 21.172 - BeckRS 2021, 1835).
  • AG Schmallenberg, 25.10.2021 - 6 OWi 35/21

    Corona Schutzverordnung NRW - Verstoß gegen Übernachtungsverbot

    Ferner wird -auch wenn vom Verordnungstext ausdrücklich nicht gefordert- von der Rechtsprechung eine ärztliche Bescheinigung verlangt, die auch eine nachvollziehbare Diagnose enthält (OLG Dresden, NJW 2021, 1104; VGH München, BeckRS 2021, 1835, beck-online).
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