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   LG Köln, 10.02.2010 - 20 O 254/09   

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https://dejure.org/2010,30620
LG Köln, 10.02.2010 - 20 O 254/09 (https://dejure.org/2010,30620)
LG Köln, Entscheidung vom 10.02.2010 - 20 O 254/09 (https://dejure.org/2010,30620)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 20 O 254/09 (https://dejure.org/2010,30620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei einem Teilungsabkommen i.H.v. 50 % reicht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Schadensereignis und Kraftfahrzeuggebrauch für die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers aus; Verpflichtung einer Berufsgenossenschaft zur Beteiligung an den Aufwendungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Auszug aus LG Köln, 10.02.2010 - 20 O 254/09
    Die Beklagte verkennt, dass die Prüfung der Übergangsfähigkeit sich bei Bestehen eines Teilungsabkommens nur auf die versicherte Eigenschaft des Verletzten, die gesetzliche Leistungspflicht des Sozialversicherers und darauf erstreckt, ob der von dem Verletzten behauptete Ersatzanspruch seiner rechtlichen Natur nach übergangsfähig ist (LG Köln, Versicherungsrecht 1972, 147; BGH, Urteil vom 06.12.1977, VI ZR 79/76).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 110/06

    Prüfung der Haftungsfrage bei Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus LG Köln, 10.02.2010 - 20 O 254/09
    Für diese Auslegung spricht auch, dass die Parteien des vorliegenden Teilungsabkommens anders als im Fall, den der BGH entschieden hat (Versicherungsrecht 2007, 1247), davon abgesehen haben, eine Klausel wie aufzunehmen, wonach die Klägerin im Zweifelsfall die Ursächlichkeit des fraglichen Schadenfalles für den der Kostenanforderung zugrundeliegenden Krankheitsfall nachzuweisen hat.
  • LG Köln, 08.11.1971 - 18 O 337/71
    Auszug aus LG Köln, 10.02.2010 - 20 O 254/09
    Die Beklagte verkennt, dass die Prüfung der Übergangsfähigkeit sich bei Bestehen eines Teilungsabkommens nur auf die versicherte Eigenschaft des Verletzten, die gesetzliche Leistungspflicht des Sozialversicherers und darauf erstreckt, ob der von dem Verletzten behauptete Ersatzanspruch seiner rechtlichen Natur nach übergangsfähig ist (LG Köln, Versicherungsrecht 1972, 147; BGH, Urteil vom 06.12.1977, VI ZR 79/76).
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 20 U 35/10

    Auslegung eines Teilungsabkommens zwischen einer gesetzlichen Unfallversicherung

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Februar 2010 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 254/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das am 10. Februar 2010 verkündete Urteil des LG Köln (Az.: 20 O 254/09) abzuändern und die Klage abzuweisen, hilfsweise, das Urteil des LG Köln vom 10. Februar 2010 (Az. 20 O 254/09) aufzuheben und den Rechtsstreit an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen sowie.

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