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   LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16   

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LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16 (https://dejure.org/2017,11245)
LG Köln, Entscheidung vom 15.03.2017 - 20 O 292/16 (https://dejure.org/2017,11245)
LG Köln, Entscheidung vom 15. März 2017 - 20 O 292/16 (https://dejure.org/2017,11245)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Wohngebäudeversicherung - strenge Wiederherstellungsklausel

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Fristablauf - strenge Wiederherstellungsklausel

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; ZPO § 256
    Feststellungsklage wegen Ersatzes der Neuwertspitze ist unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Unzulässige Feststellungsklage bezüglich Neuwertspitze

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1138
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77

    Verstoß des Versicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
    Es ist aber zugleich anerkannt, dass auch bei einer strengen Wiederherstellungsklausel der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch den Versicherer möglich ist und dem Versicherungsnehmer in diesem Fall eine angemessene Nachfrist für die Sicherstellung des Wiederaufbaus zuzubilligen ist (BGH, Urteil vom 06.12.1978 - IV ZR 129/77 -, VersR 1979, 173 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988 - 20 U 123/88 -, VersR 1989, 1082 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2006 - 4 U 45/06 -, VersR 2007, 1080 f.).

    Es fehlt daher aktuell an einem feststellungsfähigen, gegenwärtigen Rechtsverhältnis (so im Ergebnis auch OLG Köln a.a.O., LG Wiesbaden, Urteil vom 12.06.2014 - 9 O 404/10 -, VersR 2015, 236 f.; anders, jedoch ohne weitergehende Begründung aber wohl BGH, Urteil vom 06.12.1978, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988, a.a.O.), denn auch nach dem Vorbringen der Klägerin hat sie mit der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes bisher weder begonnen, noch diese anderweitig sichergestellt.

  • OLG Hamm, 16.12.1988 - 20 U 123/88

    Fristablauf; Neuwert; Neuwertanteil; Feuerversicherung; Versicherungssumme;

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
    Es ist aber zugleich anerkannt, dass auch bei einer strengen Wiederherstellungsklausel der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch den Versicherer möglich ist und dem Versicherungsnehmer in diesem Fall eine angemessene Nachfrist für die Sicherstellung des Wiederaufbaus zuzubilligen ist (BGH, Urteil vom 06.12.1978 - IV ZR 129/77 -, VersR 1979, 173 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988 - 20 U 123/88 -, VersR 1989, 1082 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2006 - 4 U 45/06 -, VersR 2007, 1080 f.).

    Es fehlt daher aktuell an einem feststellungsfähigen, gegenwärtigen Rechtsverhältnis (so im Ergebnis auch OLG Köln a.a.O., LG Wiesbaden, Urteil vom 12.06.2014 - 9 O 404/10 -, VersR 2015, 236 f.; anders, jedoch ohne weitergehende Begründung aber wohl BGH, Urteil vom 06.12.1978, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988, a.a.O.), denn auch nach dem Vorbringen der Klägerin hat sie mit der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes bisher weder begonnen, noch diese anderweitig sichergestellt.

  • BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung der strengen Wiederherstellungsklausel in der

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
    Zwar handelt es sich bei einer strengen Wiederherstellungsklausel, worauf die Beklagte zutreffend hinweist, um eine Risikobegrenzung und mithin eine materielle Ausschlussfrist (vgl. nur Armbrüster in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Auflage, § 93, Rdnr. 11), durch die einerseits die Bereicherung durch die Neuwertversicherung auf den Teil beschränkt werden soll, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, und andererseits das subjektive Risiko des Versicherers vor einem Vortäuschen des Versicherungsfalls begrenzt werden soll (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.04.2016 - IV ZR 415/14 -, VersR 2016, 1250 f.).
  • LG Wiesbaden, 12.06.2014 - 9 O 404/10

    Wohngebäudeversicherung - Anspruch auf Neuwertanteil bei Brand

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
    Es fehlt daher aktuell an einem feststellungsfähigen, gegenwärtigen Rechtsverhältnis (so im Ergebnis auch OLG Köln a.a.O., LG Wiesbaden, Urteil vom 12.06.2014 - 9 O 404/10 -, VersR 2015, 236 f.; anders, jedoch ohne weitergehende Begründung aber wohl BGH, Urteil vom 06.12.1978, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988, a.a.O.), denn auch nach dem Vorbringen der Klägerin hat sie mit der Wiederherstellung des versicherten Gebäudes bisher weder begonnen, noch diese anderweitig sichergestellt.
  • BGH, 07.03.1966 - II ZR 225/63

    Feststellungsklage gegen die Feuerversicherung auf Versicherungsschutz -

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
    Dem steht zunächst nicht entgegen, dass das zwischen den Parteien vereinbarte Sachverständigenverfahren bisher unstreitig nicht abgeschlossen ist, so dass ein etwaiger Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung gemäß § 14 Abs. 1 VVG nicht fällig wäre, denn der Versicherungsnehmer hat ein Interesse an der Klärung der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde nach auch und gerade schon vor Abschluss des Sachverständigenverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.1966 - II ZR 225/63 -, VersR 1966, 673 f., Urteil vom 16.04.1986 - IVa ZR 210/84 - VersR 1986, 675; OLG Köln, Urteil vom 21.10.2003 - 9 U 115/02 -, RuS 2003, 507 ff.; Voit in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Auflage, § 84, Rdnr. 32).
  • OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02

    Antrag auf Feststellung der Entschädigungsverpflichtung einer Hausratversicherung

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
    Dem steht zunächst nicht entgegen, dass das zwischen den Parteien vereinbarte Sachverständigenverfahren bisher unstreitig nicht abgeschlossen ist, so dass ein etwaiger Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung gemäß § 14 Abs. 1 VVG nicht fällig wäre, denn der Versicherungsnehmer hat ein Interesse an der Klärung der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde nach auch und gerade schon vor Abschluss des Sachverständigenverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.1966 - II ZR 225/63 -, VersR 1966, 673 f., Urteil vom 16.04.1986 - IVa ZR 210/84 - VersR 1986, 675; OLG Köln, Urteil vom 21.10.2003 - 9 U 115/02 -, RuS 2003, 507 ff.; Voit in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Auflage, § 84, Rdnr. 32).
  • OLG Köln, 21.12.1989 - 5 U 96/89

    Sicherstellung; Versicherungsnehmer; Neupreisentschädigung; Ersatzfahrzeug;

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
    Die Beklagte weist aber zu Recht darauf hin, dass der Anspruch auf Ersatz des Neuwertanteils entsprechend erst mit der Erfüllung der Voraussetzungen der strengen Wiederherstellungsklausel entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2000 - IV ZR 280/99 -, VersR 2001, 326 f.; vgl. für die Neuwertspitze in der Kaskoversicherung: OLG Köln, Urteil vom 21.12.1989 - 5 U 96/89 -, RuS 1990, 44 f., Urteil vom 17.09.1992 - 5 U 46/92 -, VersR 1993, 603).
  • BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 210/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Eintrittspflicht des Versicherers für

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
    Dem steht zunächst nicht entgegen, dass das zwischen den Parteien vereinbarte Sachverständigenverfahren bisher unstreitig nicht abgeschlossen ist, so dass ein etwaiger Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung gemäß § 14 Abs. 1 VVG nicht fällig wäre, denn der Versicherungsnehmer hat ein Interesse an der Klärung der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde nach auch und gerade schon vor Abschluss des Sachverständigenverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.1966 - II ZR 225/63 -, VersR 1966, 673 f., Urteil vom 16.04.1986 - IVa ZR 210/84 - VersR 1986, 675; OLG Köln, Urteil vom 21.10.2003 - 9 U 115/02 -, RuS 2003, 507 ff.; Voit in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Auflage, § 84, Rdnr. 32).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2006 - 4 U 45/06

    Kein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Neuwertspitze ohne fristgerechten

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
    Es ist aber zugleich anerkannt, dass auch bei einer strengen Wiederherstellungsklausel der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch den Versicherer möglich ist und dem Versicherungsnehmer in diesem Fall eine angemessene Nachfrist für die Sicherstellung des Wiederaufbaus zuzubilligen ist (BGH, Urteil vom 06.12.1978 - IV ZR 129/77 -, VersR 1979, 173 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988 - 20 U 123/88 -, VersR 1989, 1082 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2006 - 4 U 45/06 -, VersR 2007, 1080 f.).
  • OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 46/92

    Versicherung KfZ-Diebstahl Wiederauffinden Fristbeginn

    Auszug aus LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
    Die Beklagte weist aber zu Recht darauf hin, dass der Anspruch auf Ersatz des Neuwertanteils entsprechend erst mit der Erfüllung der Voraussetzungen der strengen Wiederherstellungsklausel entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2000 - IV ZR 280/99 -, VersR 2001, 326 f.; vgl. für die Neuwertspitze in der Kaskoversicherung: OLG Köln, Urteil vom 21.12.1989 - 5 U 96/89 -, RuS 1990, 44 f., Urteil vom 17.09.1992 - 5 U 46/92 -, VersR 1993, 603).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 280/99

    Wohngebäudeversicherung - Brandschaden - Versicherungsvetrag - Leistungsfreiheit

  • OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19

    Der Leistungspflicht treuwidrig entzogen: Keine Berufung auf Ausschlussfrist!

    Dies kann der Fall sein, wenn der Versicherer sich über eine längere Zeit zu Unrecht seiner Leistungspflicht entzogen hat und erst dadurch erreicht wird, dass er sich seinen vertraglich übernommenen Pflichten bezüglich des Neuwertanteils nunmehr legal vollends entziehen könnte (LG Köln, Urteil vom 15.03.2017 - 20 O 292/16 - juris; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988 - 20 U 123/88 - juris).
  • LG Köln, 03.06.2020 - 20 O 454/13

    Sachverständigenverfahren vereinbart: Wann sind die Feststellungen unverbindlich?

    Insofern kommt es nicht darauf an, ob ein Feststellungsantrag dahingehend, dass die Gebäudeversicherung bereits vor Erfüllung der Voraussetzungen einer strengen Wiederherstellungsklausel zum Ausgleich des zur Wiederherstellung eines zerstörten Gebäudes erforderlichen Aufwandes im Form einer Neuwertentschädigung verpflichtet ist, mangels Vorliegens eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses unzulässig ist (so OLG Köln, VersR 2018, 1248; LG Köln, VersR 2017, 1138) oder ob ein solches Rechtsverhältnis auch schon dann besteht, wenn noch keine hinreichenden Vorkehrungen seitens des Versicherungsnehmers getroffen worden sind, aus denen sich prognostisch erkennen lässt, dass die Wiederherstellung des zerstörten oder beschädigten Objekts sichergestellt ist (dazu OLG Karlsruhe, VersR 2019, 754).

    Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Risikobegrenzung und eine materielle Ausschlussfrist, deren Lauf durch die Klageerhebung nicht gehemmt wird (LG Köln, VersR 2017, 1138; Armbrüster in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 93 Rn. 11).

  • OLG Dresden, 28.06.2022 - 4 U 436/21

    1. In der Wohngebäudeversicherung stellen einzelne Schadenspositionen lediglich

    Dies kann der Fall sein, wenn der Versicherer sich über eine längere Zeit zu Unrecht seiner Leitungspflicht entzogen hat und erst dadurch erreicht wird, dass er sich von seinen vertraglich übernommenen Pflichten bezüglich des Neuwertanteils nunmehr legal vollends entziehen könnte (vgl. Senat, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19 - juris; LG Köln, Urteil vom 15.03.2017 - 20 O 292/16 - juris; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1988 - 20 U 123/88 - juris).
  • AG Essen, 21.03.2019 - 25 C 125/18

    Sturmschaden

    Der Anspruch auf Ersatz des Neuwertanteils entsteht erst mit der Erfüllung der Voraussetzung der strengen Wiederherstellungsklausel (vergleiche LG Köln, 20 O 292/16).
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   LG Hannover, 12.12.2017 - 20 O 292/16   

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LG Hannover, Entscheidung vom 12.12.2017 - 20 O 292/16 (https://dejure.org/2017,76126)
LG Hannover, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 20 O 292/16 (https://dejure.org/2017,76126)
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