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LG Köln, 12.01.2005 - 20 O 335/03 |
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- BGH, 31.01.1990 - IV ZR 227/88
Versicherungsvertragsrecht: Abgrenzung zwischen Obliegenheit und Risikobegrenzung …
Auszug aus LG Köln, 12.01.2005 - 20 O 335/03
Entscheidend ist, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer allein Versicherungsschutz gewähren möchte, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder verliert (BGH RuS 1990, 230; OLG Köln RuS 1993, 119). - OLG Köln, 05.11.1992 - 5 U 45/92
Bewachungsklausel enthält verhüllte Obliegenheit
Auszug aus LG Köln, 12.01.2005 - 20 O 335/03
Entscheidend ist, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer allein Versicherungsschutz gewähren möchte, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder verliert (BGH RuS 1990, 230; OLG Köln RuS 1993, 119). - BGH, 27.04.1964 - III ZR 128/63
Auszug aus LG Köln, 12.01.2005 - 20 O 335/03
Von einem Vertretenmüssen der Nichtleistung trotz Fälligkeit kann so lange nicht gesprochen werden, wie der Versicherer gewichtige tatsächliche Bedenken hinsichtlich des Bestehens seiner Leistungspflicht haben kann (BGH, VersR 1964, 749).