Rechtsprechung
   LG Tübingen, 02.02.2007 - 20 O 34/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20360
LG Tübingen, 02.02.2007 - 20 O 34/06 (https://dejure.org/2007,20360)
LG Tübingen, Entscheidung vom 02.02.2007 - 20 O 34/06 (https://dejure.org/2007,20360)
LG Tübingen, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 20 O 34/06 (https://dejure.org/2007,20360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,20360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eines für das Maurer- und Betonbauerhandwerk öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch den Werbetext eines für das Maurerhandwerk und Betonbauerhandwerk öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen; Unlauterer Wettbewerb im Zusammenhang mit der Werbung eines für das Maurerhandwerk und Betonbauerhandwerk ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 29.07.2005 - 9 W 1940/05

    Verfahrensrecht - Streitverkündung an den Gerichtsgutachter: Keine Zustellung!

    Auszug aus LG Tübingen, 02.02.2007 - 20 O 34/06
    Unerheblich ist, ob ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit dieser Bezeichnung ohne jeden Zusatz werben darf, weil das Wettbewerbsrecht nur irreführende, nicht aber auch unvollständige oder abgekürzte Angaben verbietet (LG Frankfurt, Urt. v. 26.08.2005, GuG 2006, 52).

    Insoweit gilt, dass das Wettbewerbsrecht nur irreführende, nicht aber unvollständige Angaben verbietet (vgl. oben LG Frankfurt, Urt. v. 26.08.2005, GuG 2006, 52).

  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82

    Bestellter Kfz-Sachverständiger

    Auszug aus LG Tübingen, 02.02.2007 - 20 O 34/06
    Vielmehr muss der Beklagte bei Entgegennahme und Bearbeitung eines (Gutachten-, Beratungs- oder Überwachungs-) Auftrags dafür sorgen, dass ein Zusammenhang mit seiner Stellung als öffentlich bestellter und Vereidigter Gutachter nur bei den Leistungen hergestellt werden kann, die sein Sachgebiet betreffen (vgl. BGH, Urt. v. 28.06.1984, Az. I ZR 93/82 = GRUR 1985, 56).
  • OLG Hamm, 07.12.1982 - 4 U 178/82
    Auszug aus LG Tübingen, 02.02.2007 - 20 O 34/06
    a) Der öffentlich als Sachverständiger bestellte und vereidigter Kläger darf sich als "Bausachverständiger" bezeichnen, wenn er nachfolgend auf das Sachgebiet hinweist, für das er bestellt und vereidigt worden ist (so schon OLG Hamm, Urt. v. 07.12.1982, = GRUR 1983, 673 zur ähnlich weit gefassten Bezeichnung eines "Kfz-Sachverständigen").
  • OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für eine Tätigkeit als

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Vorsitzenden der 20. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen vom 02. Februar 2007 (Az.: 20 O 34/06) a b g e ä n d e r t und wie folgt n e u g e f a s s t :.

    Wegen des Sachverhalts nimmt der Senat auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil des Vorsitzenden der 20. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen vom 02. Februar 2007 (Az.: 20 O 34/06 - GA 97/106) nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug.

  • LG Bonn, 07.09.2011 - 16 O 15/11

    Rechtmäßigkeit der Bezeichnung als "Bau-Sachverständiger" bei geschäftlichen

    Nach dieser Maßgabe verstößt eine Werbung mit der Bezeichnung als "Bau-Sachverständiger" ohne Angabe von Sachgebieten nicht gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG (ebenso LG Hamburg, Urt. v. 2.8.2005 - 312 O 211/05, MD 2006, 264; offenlassend LG Tübingen, Urt. v. 2.2.2007 - 20 O 34/06, WRP 2008, 151; a.A. LG Regensburg, Urt. v. 28.2.2002 - 1 HK O 1970/01, WRP 2003, 122).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht