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LG Frankfurt/Main, 15.11.2019 - 2-20 O 355/15 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. November 2019 - 2-20 O 355/15 (https://dejure.org/2019,56235)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht jeder Baumangel spricht für einen Überwachungsfehler!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 03.06.2016 - 11 U 183/14
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen gänzlich …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.11.2019 - 20 O 355/15
Die für die Beklagte zu 1) tätigen Personen hätten jedoch bewusst die weitere Bauüberwachung nach dem September 2005 unterlassen müssen (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2016, 1115 f.), wofür die Klägerin den Beweis zu führen hat. - BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06
Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.11.2019 - 20 O 355/15
Der Arglist nach genannter Norm gleichgestellt ist es, wenn der Architekt seine Organisation darauf angelegt hat, eine Arglisthaftung zu vermeiden, BGH NJW-RR 2010, 1604 ff. Die Beklagte zu 1) müsste mithin Personal eingesetzt haben, von dem sie zumindest hätte annehmen können, dass jenes seiner Pflicht zur Mangelanzeige nicht nachkommen kann oder wird, vgl. stellvertretend BGH NJW 2009, 582 ff. Folglich liegt bei einer sorgfältigen Auswahl der zur Erfüllung herangezogenen Personen kein Organisationsversagen vor, vgl. BGH a.a.O.