Rechtsprechung
LG Berlin, 06.03.1997 - 20 O 551/96 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.03.1997 - 20 O 551/96
- LG Berlin, 08.09.2006 - 20 O 366/05
- KG, 05.01.2009 - 2 U 125/06
Wird zitiert von ...
- KG, 05.01.2009 - 2 U 125/06
Vollstreckungsabwehrklage: Bestimmung des Beschwerdewertes; teilweise …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. September 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 20 des Landgerichts Berlin - 20 O 366/05 - wird als unzulässig verworfen, soweit die Klägerin in zweiter Instanz zuletzt noch beantragt hat, unter Aufhebung und teilweiser Abänderung des am 8. September 2006 verkündeten Urteils des Landgerichts die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichts Berlin - 20 O 551/96 - vom 6. März 1997 für unzulässig zu erklären.die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichts Berlin - 20 O 551/96 - vom 13. Februar 1997 (gemeint war der 6. März 1997) und aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 2. Februar 1998 für unzulässig zu erklären.
Die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichts Berlin - 20 O 551/96 - vom 6. März 1997 und aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 2. Februar 1998 wird wegen eines Teilbetrages von 547, 10 EUR nebst 5% Zinsen seit dem 11. Oktober 2005 für unzulässig zu erklären.
In zweiter Instanz beantragt sie nach teilweiser Zurücknahme der Berufung zuletzt, unter Aufhebung und teilweiser Abänderung des am 8. September 2006 verkündeten Urteils des Landgerichts die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichts Berlin - 20 O 551/96 - vom 6. März 1997 für unzulässig zu erklären.