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   AG Ratingen, 25.11.2022 - 20 OWi 413/21   

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https://dejure.org/2022,35530
AG Ratingen, 25.11.2022 - 20 OWi 413/21 (https://dejure.org/2022,35530)
AG Ratingen, Entscheidung vom 25.11.2022 - 20 OWi 413/21 (https://dejure.org/2022,35530)
AG Ratingen, Entscheidung vom 25. November 2022 - 20 OWi 413/21 (https://dejure.org/2022,35530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Mittelgebühr, Fahrverbot, berufliche Tätigkeit, standardisiertes Messverfahren

  • Burhoff online

    Mittelgebühr, Fahrverbot, berufliche Tätigkeit, standardisiertes Messverfahren

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Mittelgebühr oder überdurchschnittlichee Bedeutung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mittelgebühr bei drohendem Fahrverbot - Erstattung von Sachverständigenkosten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Wuppertal, 08.02.2018 - 26 Qs 214/17

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit, Kosten

    Auszug aus AG Ratingen, 25.11.2022 - 20 OWi 413/21
    Kosten für die Einholung eines- privaten Sachverständigengutachtens sind ausnahmsweise dann als notwendige Kosten anzuerkennen, wenn schwierige technische Fragestellungen zu beurteilen sind oder wenn aus Sicht des Betroffenen ex ante ein privates Sachverständigengutachten erforderlich ist, da ansonsten eine erhebliche Verschlechterung der Prozesslage zu befürchten wäre (vgl. nur LG Wuppertal, Beschl. v, 08, 02.2018 - 26 Qs 214/17, BeckRS 2018, 2186), Bei einem standardisierten Messverfahren wie hier dem verwendeten Messgerät PoliscanSpeed bestehen realistischerweise nur dann Möglichkeiten des Betroffenen, konkrete Einwendungen vorzubringen, wenn er bereits frühzeitig vor einem etwaigen Hauptverhandlungstermin ein Privatgutachten einholt.
  • LG Potsdam, 25.01.2000 - 24 Qs 175/99

    Gebührenhöhe im Bußgeldverfahren

    Auszug aus AG Ratingen, 25.11.2022 - 20 OWi 413/21
    Insbesondere wenn ein Eintrag von mehr als zwei Punkten in Betracht kommt, liegt eine hohe Bedeutung für den Betroffenen vor, so dass eine erhöhte Gebühr veranschlagt werden kann (vgl. LG Gera Juristisches Büro 2000, 581; LG Potsdam MDR 2000, 581).
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