Rechtsprechung
AG Langenfeld, 04.04.2011 - 20 OWi 30 Js 1563/11 (42/11), 20 OWi 42/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Burhoff online
Absolutes Alkoholverbot, Fahranfänger, Alkoholkonzentration
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zum Merkmal unter der Wirkung eines alkoholischen Getränkes bei jugendlichen Fahranfängern
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Merkmal unter der "Wirkung eines alkoholischen Getränkes" ist nur erfüllt bei Vorliegen einer Atemalkoholkonzentration von mind. 1 mg/L bzw. einer Blutalkoholkonzentration von mind. 0,2 Promille; Erfüllung des Merkmals unter der "Wirkung eines alkoholischen Getränkes" ...
- Wolters Kluwer
Freispruch eines wegen Trunkenheitsfahrt Verurteilten mangels tatbestandlicher Feststellbarkeit der Ordnungswidrigkeit; Voraussetzungen für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals der "Wirkung eines alkoholischen Getränkes" bei einer BAK von 0,12 Promille
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Probezeit und Alkoholfahrt
- blutalkohol , S. 132
- bussgeldsiegen.de
Alkoholverbot für Fahranfänger - verstoß bei 0,12 Promille?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 24c
Freispruch eines wegen Trunkenheitsfahrt Verurteilten mangels tatbestandlicher Feststellbarkeit der Ordnungswidrigkeit; Voraussetzungen für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals der "Wirkung eines alkoholischen Getränkes" bei einer BAK von 0,12 Promille - rechtsportal.de
OWiG § 46; StPO § 467; StVG § 2a; StVG § 24c
Merkmal unter der "Wirkung eines alkoholischen Getränkes" ist nur erfüllt bei Vorliegen einer Atemalkoholkonzentration von mind. 1 mg/L bzw. einer Blutalkoholkonzentration von mind. 0,2 Promille; Erfüllung des Merkmals unter der "Wirkung eines alkoholischen Getränkes" ... - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Absolutes Alkoholverbot (?), Verstoß aber erst bei mindestens 0,2
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 15.02.2016 - 3 Ws (B) 538/15
Alkoholverbot für Fahranfänger bei einer Atemalkoholkonzentration von 0,05 mg/l
Für Grenzwerte von 0, 2 Promille bzw. 0,1 mg/l haben sich bisher das AG Langenfeld (Urteil vom 4. April 2011 - 20 OWi 42/11 -, juris Rn. 2: Freispruch bei einer gemessenen Atemalkoholkonzentration von 0, 06 mg/l) und das AG Biberach (Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 OWi 250 Js 5856/12 -, wiedergegeben in OLG Stuttgart NZV 2013, 563: Verurteilung bei einer gemessenen Blutalkoholkonzentration von 0, 25 Promille) ausgesprochen. - OLG Stuttgart, 18.03.2013 - 1 Ss 661/12
Alkoholverbot für Fahranfänger: Frage des Verstoßes bei einer …
Das Amtsgericht Langenfeld sah bei einer Atemalkoholkonzentration von 0, 06 mg/l das Vorliegen der Wirkung alkoholischer Getränke nicht als erwiesen an und sprach ebenfalls frei mit der Begründung, es bedürfe mindestens einer Atemalkoholkonzentration von 0, 1 mg/l oder einer Blutalkoholkonzentration von 0, 2 ? (Urteil v. 4.4.2011 - 20 OWi 30 Js 1563/11 (42/11), 20 OWi 42/11, zit. nach juris;… grundlegend zum Verhältnis von Atemalkoholkonzentration zu Blutalkoholkonzentration vgl. BGHSt 46, 358 - juris Rn. 17 ff). - VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12
Vorläufiger Rechtsschutz: Verhältnismäßigkeit der Anordnung eines Aufbauseminars …
Im Übrigen ist zwar richtig, dass in etlichen Gerichtsentscheidungen und auch teilweise in der Literatur davon ausgegangen wird, dass eine Wirkung alkoholischer Getränke erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 0, 2 Promille anzunehmen sei (vgl. zuletzt auch AG Langenfeld vom 04.04.2011 - 20 OWi 30 Js 1563/11 - juris).