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   LG Düsseldorf, 25.03.2009 - 20 Qs 21/09   

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https://dejure.org/2009,43797
LG Düsseldorf, 25.03.2009 - 20 Qs 21/09 (https://dejure.org/2009,43797)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2009 - 20 Qs 21/09 (https://dejure.org/2009,43797)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2009 - 20 Qs 21/09 (https://dejure.org/2009,43797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines sich selbst verteidigenden Rechtsanwalts auf Erstattung einer Verteidigervergütung aus der Staatskasse im Falle seines Freispruchs; Ansehen einer Fristversäumung als unverschuldet wegen Nichterteilung einer Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.2009 - 20 Qs 21/09
    Die vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidungen datieren nämlich bis auf zwei Ausnahmen zeitlich vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1980 (2 BvR 752/78) und bis auf eine Ausnahme zeitlich vor dem insoweit bestätigenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1988 - 2 BvR 287/87 - (NStZ 1988, 282 f.).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.2009 - 20 Qs 21/09
    Die Stellung als Verteidiger im Strafverfahren (oder ähnlichen Verfahren) kann aber nur der Rechtsanwalt innehaben, der nicht zugleich Angeklagter ist (vgl. Bundesverfassungsgericht a.a.O. und auch NStZ 1998, 363 f.).
  • BVerfG, 26.02.1988 - 2 BvR 287/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruchs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.03.2009 - 20 Qs 21/09
    Die vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidungen datieren nämlich bis auf zwei Ausnahmen zeitlich vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1980 (2 BvR 752/78) und bis auf eine Ausnahme zeitlich vor dem insoweit bestätigenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1988 - 2 BvR 287/87 - (NStZ 1988, 282 f.).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2016 - 61 Qs 51/16

    Rechtsanwalt, Selbstverteidigung, Freispruch, Auslagenerstattung

    Dies folgt bereits daraus, dass im Straf- und Bußgeldverfahren eine Vertretung in eigener Sache unzulässig ist, wenn der Anwalt selbst Betroffener ist (BVerfG NJW 1998, 363; NStZ 1988, 282; LG Berlin, NJW 2007, 1477; OLG Hamm, StraFo 2004, 170; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.6.1999 - Ws 737/99; LG Düsseldorf, Beschl. v. 25.03.2009 - 20 Qs 21/09; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 138 Rn. 3).
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