Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 18.11.2011 - 20 S 107/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,58515
LG Düsseldorf, 18.11.2011 - 20 S 107/11 (https://dejure.org/2011,58515)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.11.2011 - 20 S 107/11 (https://dejure.org/2011,58515)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. November 2011 - 20 S 107/11 (https://dejure.org/2011,58515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,58515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Fahrzeughalters bei Vorliegen einer die Gefährdungshaftung begründenden Betriebsgefahr beim Umkippen eines geparkten Motorrads gegen einen geparkten Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; VVG § 115
    Haftung eines Fahrzeughalters bei Vorliegen einer die Gefährdungshaftung begründenden Betriebsgefahr beim Umkippen eines geparkten Motorrads gegen einen geparkten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Das umgekippte Motorrad und der Schadensersatzanspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei Umkippen eines geparkten Motorrads gegen einen geparkten Pkw

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2011 - 20 S 107/11
    Hinzukommen muss, dass sich die von dem jeweiligen Fahrzeug ausgehende Gefahr (die Betriebsgefahr) ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Fahrzeug mitgeprägt worden ist (BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az.: VI ZR 210/06; Urteil vom 26.04.2005, Az.: VI ZR 168/04, zitiert nach beck-online.).

    Erforderlich ist, dass die Fahrweise oder der Betrieb des Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az.: VI ZR 210/06, zitiert nach beck-online.).

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2011 - 20 S 107/11
    Hinzukommen muss, dass sich die von dem jeweiligen Fahrzeug ausgehende Gefahr (die Betriebsgefahr) ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Fahrzeug mitgeprägt worden ist (BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az.: VI ZR 210/06; Urteil vom 26.04.2005, Az.: VI ZR 168/04, zitiert nach beck-online.).
  • LG Tübingen, 31.05.2010 - 7 S 11/09

    Haftungsverteilung bei Umstürzen eines abgestellten Motorrades

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.11.2011 - 20 S 107/11
    Dies kann jedoch dahinstehen, da die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des § 7 StVG selbst dann nicht vorliegen, wenn man mit dem Amtsgericht der überwiegenden Ansicht folgt und davon ausgeht, dass ein Halter für die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs (und damit über § 115 VVG auch die jeweilige Kraftfahrzeugversicherung), das nicht mehr am fließenden Verkehr teilnimmt, sondern geparkt abgestellt wird, solange einzustehen hat, bis es vollständig aus dem öffentlich zugänglichen Verkehrsraum (etwa in eine Garage oder auf reines Privatgelände) entfernt worden ist (vgl. LG Tübingen, Urteil vom 31.05.2010, Az.: 7 S 11/09; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Auflage 2010, § 7 StVG Rn 9, zitiert nach beck-online.).
  • AG München, 09.10.2020 - 345 C 4693/20

    Betriebsgefahr, Reparaturkosten, Haftung, Gehweg, Rechtsanwaltskosten, Fahrzeug,

    Bei dem Umfallen eines zuvor geparkten Motorrades aus ungeklärter Ursache gegen ein daneben parkendes Fahrzeug ist dieser Zusammenhang nicht erkennbar " (so Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2011, Aktenzeichen 20 S 107/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht