Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 08.12.2006 - 20 S 130/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Langenfeld, 14.06.2006 - 34 C 388/05
- LG Düsseldorf, 08.12.2006 - 20 S 130/06
Rechtsprechung
LG Bielefeld, 27.12.2006 - 20 S 130/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Widerruf eines Vertrags über einen "Schnupperkurs" im Fitnesstudio gem. § 312 Abs. 1 Nr. 2 BGB
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halle - 2 C 244/06
- LG Bielefeld, 27.12.2006 - 20 S 130/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 199/01
"Grüne Woche Berlin" 1999 keine Freizeitveranstaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. …
Auszug aus LG Bielefeld, 27.12.2006 - 20 S 130/06
Freizeitveranstaltungen sind solche Veranstaltungen, bei denen der Verkehr nach dem von der Ankündigung und Durchführung geprägten Gesamtbild von einem Freizeiterlebnis ausgeht, angesichts dessen für die Teilnehmer weniger die eigentliche gewerbliche Zielsetzung des Veranstalters im Vordergrund steht und deshalb die Gefahr gegeben ist, dass der Kunde durch das Freizeitangebot vom eigentlichen Zweck der Veranstaltung abgelenkt und unter Beeinträchtigung seine rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit für die Verkaufsabsichten des Veranstalters gewogen gemacht wird ( BGH NJW-RR 1991, 1524; BGH NJW 2002, 3100; NJW 2004, 362).Voraussetzung hierfür ist, dass das Freizeitangebot und die Verkaufsveranstaltung derart organisatorisch miteinander verwoben sind, dass der Kunde mit Blick auf Ankündigung und Durchführung der Veranstaltung in eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung versetzt wird und sich dem auf einen Geschäftsabschluss gerichteten Angebot nur schwer entziehen kann, sei es, dass die örtlichen Gegebenheiten und der zeitliche Ablauf der Veranstaltung es dem Verbraucher nicht ohne weiteres ermöglichen, sich ungehindert zu entfernen, sei es, dass Gruppenzwang oder Dankbarkeit für das Unterhaltungsangebot bei ihm das Gefühl wecken, dem Verkaufsunternehmen verpflichtet zu sein ( BGH NJW 2002, 3100) .
- BGH, 28.10.2003 - X ZR 178/02
Begriff der Freizeitveranstaltung
Auszug aus LG Bielefeld, 27.12.2006 - 20 S 130/06
Freizeitveranstaltungen sind solche Veranstaltungen, bei denen der Verkehr nach dem von der Ankündigung und Durchführung geprägten Gesamtbild von einem Freizeiterlebnis ausgeht, angesichts dessen für die Teilnehmer weniger die eigentliche gewerbliche Zielsetzung des Veranstalters im Vordergrund steht und deshalb die Gefahr gegeben ist, dass der Kunde durch das Freizeitangebot vom eigentlichen Zweck der Veranstaltung abgelenkt und unter Beeinträchtigung seine rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit für die Verkaufsabsichten des Veranstalters gewogen gemacht wird ( BGH NJW-RR 1991, 1524; BGH NJW 2002, 3100; NJW 2004, 362). - BGH, 12.06.1991 - VIII ZR 178/90
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus LG Bielefeld, 27.12.2006 - 20 S 130/06
Freizeitveranstaltungen sind solche Veranstaltungen, bei denen der Verkehr nach dem von der Ankündigung und Durchführung geprägten Gesamtbild von einem Freizeiterlebnis ausgeht, angesichts dessen für die Teilnehmer weniger die eigentliche gewerbliche Zielsetzung des Veranstalters im Vordergrund steht und deshalb die Gefahr gegeben ist, dass der Kunde durch das Freizeitangebot vom eigentlichen Zweck der Veranstaltung abgelenkt und unter Beeinträchtigung seine rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit für die Verkaufsabsichten des Veranstalters gewogen gemacht wird ( BGH NJW-RR 1991, 1524; BGH NJW 2002, 3100; NJW 2004, 362).
- AG Paderborn, 27.10.2020 - 54 C 33/20 Vorliegend liegt schon kein wichtiger Grund vor, da der Klägerin bei Vertragsschluss bewusst war, dass sie gegebenenfalls das Angebot der Beklagten nicht vollumfänglich in Anspruch nehmen können wird, jedenfalls diese Möglichkeit bestand (vgl. LG Bielefeld Beschl. v. 27.12.2006 - 20 S 130/06, BeckRS 2010, 18575, beck-online).