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   KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07   

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https://dejure.org/2008,5255
KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07 (https://dejure.org/2008,5255)
KG, Entscheidung vom 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07 (https://dejure.org/2008,5255)
KG, Entscheidung vom 21. April 2008 - 20 SCHH 4/07 (https://dejure.org/2008,5255)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung eines Mehrparteienschiedsgerichts bei fehlender Vereinbarung der Parteien über die Anzahl der Schiedsrichter; Antrag auf Bestellung eines gemeinsamen Schiedsrichters; Bildung eines Dreierschiedsgerichts

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Bildung des Schiedsgerichts: - Benennungsverfahren; - Korrektur des Benennungsverfahrens; - Ersatzbenennung Schiedsvereinbarung: - Zustandekommen/Formwirksamkeit, Verweisung auf andere Dokumente; - Inhalt, Bestimmtheit/Umfang

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Schiedsvereinbarung, keine Vereinbarung Zahl Schiedsrichter, keine Verfahrensregeln

  • Judicialis

    ZPO § 1034 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1034 Abs. 2
    Mehrparteienschiedsgericht - Bestimmung der Schiedsrichter vom Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrparteienschiedsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrparteienschiedsverfahren: Bildung eines Schiedsgerichts! (IBR 2008, 1218)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2719
  • MDR 2008, 1299
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2006 - L 14 U 6/06
    Auszug aus KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07
    Das Kammergericht hat mit Urteil vom 12.12.2006 - 14 U 6/06 - die im Sozietätsvertrag vom 15.10.1998 enthaltene Schiedsklausel für wirksam gehalten und die Berufung der Antragsgegnerin zu 3. gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts, das Auskunfts- und Gewinnausschüttungssansprüche gegen die Anwaltssozietät und gegen einzelne Gesellschafter, u. a. auch gegen den Antragsteller zum Gegenstand hatte, zurückgewiesen.

    Der Senat folgt insoweit den zutreffenden Entscheidungsgründen des Urteils des 14. Senats des Kammergerichts vom 12.Dezember 2006 (Az. 14 U 6/06), auf die verwiesen wird.

    Der Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, soweit die Antragsgegnerin zu 3. die Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung im Ganzen geltend machen will, da bereits im Verfahren vor dem staatlichen Gericht (Landgericht 52 O 10/05; KG 14 U 6/06) über die Wirksamkeit der Schiedseinrede entschieden wurde.

  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07
    Auch der BGH habe in seinem Grundsatzurteil vom 29.3.1996 (BGHZ 132, 278) die Schaffung eines derartigen Regelgefüges im Wege richterlicher Rechtsfortbildung abgelehnt.

    Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 29.3.1996 - II ZR 124/95-, BGHZ 132, 278 (zur Schiedsfähigkeit von Gesellschafterbeschlüssen), abgelehnt, das schiedsrichterliche Verfahren insoweit im Rahmen richterlicher Rechtsfortbildung zu regeln und auf den Gesetzgeber verwiesen.

  • OLG Jena, 05.06.2003 - 4 SchH 1/03

    Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

    Auszug aus KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07
    Soweit die Antragsgegnerin geltend machen will, dass das schiedsrichterliche Verfahren im Hinblick auf die von dem Antragsteller geltend gemachten Ansprüche im Zusammenhang mit der Bedienung eines Darlehens zur Finanzierung des Ankaufs des Grundstücks Greifswalder Straße unlässig sei, ist schon fraglich, ob eine Teilunzulässigkeitsfeststellung nach dem Wortlaut des § 1032 Abs. 2 ZPO zulässig ist (verneinend OLG Jena, Beschluss vom 5.6.2003 - 4 SchH 1/03-, NJW-RR 2003, 1506); sie ist aber auch nicht beantragt.
  • OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 26 Sch 13/05

    Gerichtliche Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07
    Es ist daher eine Korrektur über § 1034 Abs. 2 ZPO in der Weise herbeizuführen, dass in den Fällen, in denen keine notwendige Streitgenossenschaft vorliegt und sich die Beteiligten -wie hier vorliegend- auf einer Seite in einem mehrseitigen Konflikt befinden und sich nicht auf einen Schiedsrichter einigen können, die Benennung beider Schiedsrichter durch das Gericht erfolgt (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2005 - 26 SCH 13/05-, SchiedsVZ 2006, 220; Schlosser a.a.O., § 1034 Rn 17; MünchKomm/Münch, ZPO, 2. Aufl., § 1035 Rn.35; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, Aufl., § 1035 Rn. 7; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 1034 Rn. 17, 21; Musielak/Voit, ZPO, 5. Aufl., § 1035 Rn. 7; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Kap. 29, Rn. 2820).
  • BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im schiedsgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07
    Das Prozessurteil hat daher zwischen dem Antragsteller und der Antragstellerin zu 3. die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung im Hinblick auf Streitigkeiten aus dem Sozietätsvertrag bindend festgestellt (vgl. auch RGZ 40, 403; BayObLG, Beschluss vom 7.10.2002 - 4 Z SchH 8/02-, NJW-RR 2003, 354; Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 1032 Rn.11; Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., § 1032 Rn. 12).
  • OLG München, 11.08.2016 - 34 SchH 7/16

    Annahme eines Angebots unter Abwesenden

    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob die im Hauptvertrag enthaltene Schiedsklausel für sich genommen bereits eine Schiedsbindung erzeugt (vgl. KG NJW 2008, 2719; Musielak/Voit ZPO 13. Aufl. § 1029 Rn. 7).
  • KG, 28.04.2011 - 23 U 33/11

    Sozietätsvertrag: Einrede des Schiedsvertrages bei nicht gesondert

    Das Fehlen des in § 14 Nr. 2 Satz 2 SV in Aussicht genommenen Schiedsvertrages ist unschädlich (Senat, Hinweisverfügung vom 05.11.2009 - 23 U 169/09; KG NJW 2008, 2719; KG Urt. v. 12.12.2006 - 14 U 6/06; Kröll, SchiedsVZ 2008, 62; a.A. OLG Hamm AG 2007, 910; der der Entscheidung OLG Köln MDR 2006, 201 zugrundeliegende Sachverhalt ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar).
  • OLG München, 13.07.2017 - 23 U 1260/17

    Anforderungen an eine Schiedsvereinbarung - Beweislastumkehr bei Warenfehlbestand

    In der Schiedsklausel, die dem Beschluss des KG vom 21.04.2008 zugrunde lag, hatten die Parteien vereinbart, dass Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Vertrag unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig und bindend ein Schiedsgericht entscheidet (KG, Beschluss vom 21.04.2008, 20 Sch 4/07 [richtig: 20 SCHH 4/07 - d. Red.] , juris Tz. 8).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2010 - 26 SchH 5/10
    Erst im Verfahren nach § 1040 Abs. 3 ZPO kann das staatliche Gericht diese Frage beurteilen (vgl. insoweit auch KG, NJW 2008, 2719, 2729 - Tz. 51).
  • OLG Koblenz, 17.07.2012 - 2 SchH 2/12
    Bei der Bildung eines Mehrparteienschiedsgerichts ist grundsätzlich jeder Partei das Recht auf Ernennung eines eigenen Schiedsrichters zuzubilligen (vgl. KG, NJW 2008, 2719).
  • LG Köln, 04.02.2010 - 2 O 402/09
    Die Unterwerfung unter das Schiedsverfahren ergibt sich bereits aus der Klausel, wonach der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen sein sollte und alle Streitigkeiten aus dem Sozietätsvertrag von einem Schiedsgericht entschieden werden sollten, während der Abschluss des gesonderten Schiedsvertrages keine Bedingung für die Wirksamkeit der Unterwerfung sein sollte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07 - OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2008 - 6 U 610/07 -zitiert jeweils nach juris; Kröll, Die schiedsrechtliche Rechtsprechung 2008, SchiedsVZ 2009, 161ff. m.w.N.).
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