Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08, 20 Sa 1964/08, 20 Sa 1945/05, 20 Sa 1964/08   

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https://dejure.org/2009,30479
LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08, 20 Sa 1964/08, 20 Sa 1945/05, 20 Sa 1964/08 (https://dejure.org/2009,30479)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08, 20 Sa 1964/08, 20 Sa 1945/05, 20 Sa 1964/08 (https://dejure.org/2009,30479)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 20 Sa 1945/08, 20 Sa 1964/08, 20 Sa 1945/05, 20 Sa 1964/08 (https://dejure.org/2009,30479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Betriebsrente aufgrund Gesamtversorgungszusage bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und vorzeitigem Rentenbezug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Betriebsrente aufgrund Gesamtversorgungszusage bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und vorzeitigem Rentenbezug

  • rechtsportal.de

    Höhe der Betriebsrente aufgrund Gesamtversorgungszusage bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und vorzeitigem Rentenbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat weiter entschieden, dass der zweite genannte Gesichtspunkt vom Arbeitgeber dadurch berücksichtigt werden kann, dass die Versorgungsordnung einen versicherungsmathematischen Abschlag vorsieht (vgl. BAG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - NZA-RR2007, 434).

    Dabei hat in seiner früheren Rechtsprechung - worauf die beklagte zutreffend hinweist - die bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente erreichbare Rente als Vollrente angesehen, die dann ihrerseits zeitanteilig in unmittelbarer Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrAVG im Verhältnis der tatsächlichen zur bis zur festen Altersgrenze möglichen Betriebszugehörigkeit zu kürzen war(vgl. BAG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - NZA-RR2007, 434).

    Dies stütze die bisherige Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - NZA-RR2007, 434).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08
    Diese Rechtsprechung führte wie das BAG in seiner Entscheidung vom 24. Juli 2001 ausführte, in den Fällen, in denen die Versorgungsordnung für die vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente bei Betriebstreue bis zum Versorgungsfall neben einer zeitratierlichen Kürzung auch versicherungsmathematische Abschläge vorsah, zu einer nicht zu rechtfertigenden doppelten Berücksichtigung der zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente und der festen Altersgrenze nicht erbrachten Betriebstreue (vgl. hierzu BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212 zu B II der Gründe; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe, mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung).

    Dabei hat das BAG allerdings offengelassen, ob dieselben Grundsätze auch für Gesamtversorgungszusagen und ähnlich ausgestaltete Versorgungszusagen oder für Zusagen gelten, die einmalige Kapitalleistungen in Aussicht stellen (vgl. dazu BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 c der Gründe).

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 352/91

    Krankenversicherungsbeitrag der Rentner

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08
    Ein vom Rentner aufzubringender und von der gesetzlichen Rente einzubehaltender Krankenversicherungsbeitrag bleibt ohne Einfluss auf die Höhe der Gesamtversorgung (vgl. ua. BAG vom 10. März 1992 - 3 AZR 352/91 - BAGE 70, 36, 39 f.).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08
    Diese Kürzung erfolgt in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG vom19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - BAGE 114, 349 , zu B I 3 b der Gründe) .
  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 524/03

    Vorgezogene Betriebsrente und vorzeitiges Ausscheiden - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08
    Eine weitere Kürzung ohne ausdrückliche Regelung in der Versorgungsordnung rechtfertigt sich nach dieser Rechtsprechung daraus, dass ein Ausscheiden nicht nur vor Erreichen der festen Altersgrenze, sondern auch vor dem Zeitpunkt der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente einen eigenständigen, von der bloß vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente zu unterscheidenden Regelungsgegenstand darstellt (BAG vom 7. September 2004 - 3 AZR 524/03 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 27, zu B II 3 der Gründe) .
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08
    Diese Rechtsprechung führte wie das BAG in seiner Entscheidung vom 24. Juli 2001 ausführte, in den Fällen, in denen die Versorgungsordnung für die vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente bei Betriebstreue bis zum Versorgungsfall neben einer zeitratierlichen Kürzung auch versicherungsmathematische Abschläge vorsah, zu einer nicht zu rechtfertigenden doppelten Berücksichtigung der zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente und der festen Altersgrenze nicht erbrachten Betriebstreue (vgl. hierzu BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212 zu B II der Gründe; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe, mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung).
  • Drs-Bund, 09.12.2003 - BT-Drs 15/2150
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08
    Im Gesetzgebungsverfahren sei von den damaligen Regierungsfraktionen zunächst vorgesehen gewesen, durch eine Änderung von § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG die vom BAG entwickelte neuere Rechtsprechung wieder rückgängig zu machen (BT-Drucks. 15/2150, Entwurf zu Art. 6 Nr. 3a Alterseinkünftegesetz; Begründung dazu S. 52 "zu Nr. 3 Buchst. a").
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2009 - 20 Sa 1945/08 -; - 20 Sa 1964/08 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2009 - 20 Sa 1945/08 -; - 20 Sa 1964/08 - - unter Zurückweisung der Revision der Beklagten im Übrigen - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht festgestellt hat, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin ab dem 1. September 2005 eine höhere monatliche Betriebsrente als 25, 67 Euro brutto und ab dem 1. Juli 2008 eine höhere monatliche Betriebsrente als 27, 41 Euro brutto zu zahlen.

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