Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 20 Sa 2431/08, 20 Sa 2434/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30472
LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 20 Sa 2431/08, 20 Sa 2434/08 (https://dejure.org/2009,30472)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2009 - 20 Sa 2431/08, 20 Sa 2434/08 (https://dejure.org/2009,30472)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 20 Sa 2431/08, 20 Sa 2434/08 (https://dejure.org/2009,30472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Sozialplanabfindungsanspruch - Eigenkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.02.2009 - 1 AZR 767/07

    Sozialplananspruch eines leitenden Angestellten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 20 Sa 2431/08
    Beide Parteien ziehen zur Unterstützung ihrer jeweiligen Ansichten die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.20.2009 - 1 AZR 767/07 - heran.

    2.1.1 ãEUREURãEUREURãEUREUR 2.1.1 In seiner Entscheidung vom 10.02.2009 (- 1 AZR767/07 - NZA 2009, 970) hat das Bundesarbeitsgericht zu dem vorliegenden Sozialplan entschieden, dieser sehe keinen Anspruch für die Fälle vor, in denen ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigt, ohne dass ihm zuvor die Arbeitgeberin den Zeitpunkt seines voraussichtlichen Ausscheidens mitgeteilt habe.

    Hiervon ausgehend entspräche es nach der Ansicht des BAG (Urt. Vom 10.02.2009 a.a.O), der die erkennende Kammer sich anschließt, dem Sinn und Zweck des vorliegenden Sozialplans, bei Eigenkündigungen einen Abfindungsanspruch nur dann vorzusehen, wenn dem Arbeitnehmer zuvor der Zeitkorridor für sein von der Arbeitgeberin geplantes Ausscheiden mitgeteilt worden sei.

    Auch angesichts dieses relativ weitreichenden Schutzes vor einem alsbaldigen Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer Arbeitgeberkündigung habe es erkennbar der Konzeption des Sozialplans entsprochen , dass eine vom Arbeitnehmer ausgesprochene Kündigung dann nicht als von der Arbeitgeberin veranlasst angesehen werden könne, wenn diese dem Arbeitnehmer einen von ihr geplanten Termin für sein Ausscheiden noch nicht mitgeteilt habe (BAG Urt. vom 10.02.2009, a.a.O).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06

    Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 20 Sa 2431/08
    Vom Arbeitgeber veranlasst sei eine Eigenkündigung, wenn dieser bei dem Arbeitnehmer die berechtigte Annahme hervorgerufen habe, mit der eigenen Initiative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers nur zuvor (BAG Urt. Vom 13. Februar 2007 - 1 AZR 163/06 - BAGE 121, 159) .
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 20 Sa 2431/08
    Auch kann ein Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens anspruchsbegründend wirken (vgl. BAG Urt. vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23b Nr. 2).
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 20 Sa 2431/08
    Bei der Einschätzung der zu erwartenden Nachteile stünden den Betriebsparteien ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG Urt. Vom 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 - DB 2009, 347).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 20 Sa 2431/08
    Nach dem Grundsatz des sog. "venire contra factum proprium" (widersprüchliches Verhalten) wird ein Verhalten ua. dann als rechtsmißbräuchlich angesehen, wenn besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG Urt. vom 14. Februar 2002 - 8 AZR 232/01 - juris; vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - AP BGB § 626 Nr. 141).
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 232/01

    Eingruppierung einer Werkschutzfachkraft in der Notrufzentrale

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 20 Sa 2431/08
    Nach dem Grundsatz des sog. "venire contra factum proprium" (widersprüchliches Verhalten) wird ein Verhalten ua. dann als rechtsmißbräuchlich angesehen, wenn besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG Urt. vom 14. Februar 2002 - 8 AZR 232/01 - juris; vom 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - AP BGB § 626 Nr. 141).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 986/93

    Fallgruppengebundene Vergütungsgruppenzulage bei Fallgruppenwechsel - Anspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 20 Sa 2431/08
    Widersprüchliches Verhalten ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (BAG Urt. vom 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).
  • BAG, 15.03.2011 - 1 AZR 808/09

    Auslegung eines Sozialplans

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Juni 2009 - 20 Sa 2431/08, 20 Sa 2434/08 - wird zurückgewiesen.
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