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   LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 32/01   

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https://dejure.org/2002,9719
LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 32/01 (https://dejure.org/2002,9719)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2002 - 20 Sa 32/01 (https://dejure.org/2002,9719)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2002 - 20 Sa 32/01 (https://dejure.org/2002,9719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stilllegung eines Betriebsteils vor Übergang des übrigen Betriebs; Übergang des Arbeitsverhältnisses eines dem bereits stillgelegten Betriebsteil angehörenden Arbeitnehmers; Annahmeverzugsvergütung; Betriebsübergang; Feststellungsklage mangels Bestimmtheit; Identität der ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stilllegung eines Betriebsteils vor Übergang des übrigen Betriebs - kein Übergang des Arbeitsverhältnisses eines dem bereits stillgelegten Betriebsteil angehörenden Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 32/01
    aaaa) Eine (Teil-)Betriebsstilllegung setzt die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft voraus, die ihre Veranlassung und zugleich ihren sichtbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (BAG, Urteil vom 12.02.1987 - 2 AZR 247/86 - AP BGB § 613 a Nr. 67).

    Die Stilllegung muss ferner für eine unbestimmte, nicht unerhebliche Zeitspanne erfolgen, weil andererseits eine unerhebliche Betriebspause oder Betriebsunterbrechung vorliegt (BAG, Urteil vom 12.02.1987 - 2 AZR 247/86 - a.a.O.).

  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 32/01
    aa) § 613 a BGB setzt voraus, dass jedes Arbeitsverhältnis einem Betrieb oder Betriebsteil zugeordnet werden kann (BAG, Urteil vom 20.07.1982 - 3 AZR 261/80 - AP BGB § 613 a Nr. 31).

    Der Schutzzweck des § 613 a BGB gebietet nur, dass eine eindeutige Zuordnung erreicht wird, die der Funktion der Betriebsveräußerung genügt und den betroffenen Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und ihre sozialen Besitzstände erhält (BAG, Urteil vom 20.07.1982 - 3 AZR 261/80 - a.a.O.).

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 32/01
    aaaa) Die Wahrung der Identität der Einheit liegt nicht schon deshalb vor, weil einzelne Arbeitnehmer ihre aus dem alten Arbeitsverhältnis geschuldete Arbeitsleistung auch beim neuen Betriebsinhaber erbringen könnten (BAG, Urteil vom 11.09.1997 - 8 AZR 555/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 16; Müller/Glöge, NZA 1999, 449 [450]).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98

    Statusklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 32/01
    Es ist nur zu bejahen, wenn sich gerade hieraus Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 457/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 59).
  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 32/01
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11.03.1997 - Rs.C 13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14, vgl. Urteil vom 22.01.1998 - 8 AZR 775/96 - AP BGB § 613 a Nr. 174).
  • EuGH, 10.12.1998 - C-173/96

    Hidalgo u.a.

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 32/01
    Vielmehr ist der Betriebszweck stets an die betriebliche Organisation zu koppeln, so dass ein Betriebsübergang nur dann vorliegt, wenn der Erwerber einen in der konkreten organisatorischen Einheit zumindest als möglich angelegten Betriebszweck tatsächlich realisiert, d. h. wenn der in einer betrieblichen Einheit verkörperte konkrete Funktionswert durch den Erwerber auch tatsächlich genutzt wird (Annuß, NZA 1998, 70 [74] m. w. N.) oder anders ausgedrückt: die Identität wird gewahrt, wenn im wesentlichen dieselben Arbeitnehmer dieselben Aufgaben am selben Ort unter wesentlich gleichen Bedingungen ausführen (Müller/Glöge, a.a.O. Seite 451 unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Generalanwalts in dessen Schlussantrag vom 24.09.1998 im Vorlageverfahren Rs.C 247/96 - AuR 1998, 457).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 32/01
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11.03.1997 - Rs.C 13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14, vgl. Urteil vom 22.01.1998 - 8 AZR 775/96 - AP BGB § 613 a Nr. 174).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 464/02

    Erforderlichkeit eines besonderen Feststellungsinteresses - Parteifähigkeit einer

    Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 25. September 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Wittek, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux sowie die ehrenamtliche Richterin Morsch und den ehren amtlichen Richter Hennecke für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. April 2002 - 20 Sa 32/01 - wird zurückgewiesen.
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