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   KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04   

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https://dejure.org/2007,37124
KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04 (https://dejure.org/2007,37124)
KG, Entscheidung vom 11.01.2007 - 20 Sch 17/04 (https://dejure.org/2007,37124)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 20 Sch 17/04 (https://dejure.org/2007,37124)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 75/81

    Klage des Konkursverwalters bei Pfändungspfandrecht

    Auszug aus KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04
    Abgesehen davon hätte die mögliche Feststellungsklage bei dem Landgericht dahin gelautet, festzustellen, dass ein Absonderungsrecht (§§ 51, 50 InsO) nicht bestehe (so BGHZ 83, 158 = NJW 1982, 2074).
  • BGH, 20.11.2003 - III ZB 24/03

    Bindung des Insolvenzverwalters an eine Schiedsabrede

    Auszug aus KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04
    Dieser Grundsatz rechtfertigt sich aber aufgrund einer entsprechenden Auslegung der Schiedsabrede, was gegenüber dem hier maßgeblichen selbstständigen Anspruch des Insolvenzverwalters, der nicht der Dispositionsbefugnis der Schiedsparteien unterlag (vgl. BGH mit Beschluss vom 20. November 2003 III ZB 24/03; ZInsO 2004, 88), nicht gerechtfertigt ist.
  • KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06

    Ansprüche in der Insolvenz: Aussonderungsrecht bei Zahlungsabwicklung über ein

    Auszug aus KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04
    Der 26. Zivilsenat des Kammergerichts hat mit Urteil vom 1. November 2006 - 26 U 28/06 zwar auch eine Aussetzung aus den vom Schiedsgericht genannten Gründen abgelehnt.
  • BGH, 03.03.2005 - IX ZB 33/04

    Aussetzung eines Rechtsstreits

    Auszug aus KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04
    § 148 ZPO dient nicht dazu, das Verfahrenshindernis der doppelten Rechtshängigkeit zu beheben (vgl. Stadler in: Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 148 Rn. 5; BGH NJW-RR 2005, 925 [926]).
  • BayObLG, 25.08.2004 - 4Z Sch 13/04

    Abwendungsbefugnis des Schiedsbeklagten nur gegenüber vorläufiger

    Auszug aus KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04
    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 25. August 2004 - 4Z Sch 13/04 - BayObLGR 2005, 105), die in einem vergleichbaren Fall keinen Aufhebungsgrund gesehen hat, beschäftigt sich mit diesem rechtlichen Ansatz schon nicht.
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06

    Geltendmachung einer schiedsbefangenen Gegenforderung durch Aufrechnung

    Der Antrag der Beklagten, das Verfahren so lange auszusetzen, bis der Senat über die Rechtsbeschwerde der Ö. Gesellschaft mbH - III ZB 11/07 - gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 11. Januar 2007 - 20 Sch 17/04 - entschieden hat, ist erledigt.

    Die Beschwerde verweist dazu auf eine Vereinbarung, die der Kläger in dem von der Ö. , der Rechtsvorgängerin der Beklagten, gegen ihn geführten, oben genannten Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vom 18. Oktober 2004 (KG 20 Sch 17/04 = III ZB 11/07) getroffen habe.

  • KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06
    Über den Antrag der Önnnnn auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs (20 Sch 17/04 Kammergericht) ist noch nicht entschieden worden; das Verfahren ist bis zur rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 95 O 78/03 vor dem Landgericht Berlin (insolvenzrechtliche Anfechtung der Sicherungsvereinbarung, auf der das Recht zur abgesonderten Befriedigung beruht, durch den Kläger) ausgesetzt worden.

    Andererseits führen Mängel der Schiedsvereinbarung, die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und / oder ein schwerer Verstoß gegen den ordre public (und nur solche, abschließend in § 1059 ZPO aufgeführten Gründe) lediglich zur Aufhebbarkeit des Schiedsspruchs; solange der Schiedsspruch nicht durch das staatliche Gericht (Kammergericht 20 Sch 17/04) aufgehoben ist, entfaltet er alle seine Wirkungen.

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