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   LG Köln, 01.06.2005 - 20 T 3/05   

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https://dejure.org/2005,21716
LG Köln, 01.06.2005 - 20 T 3/05 (https://dejure.org/2005,21716)
LG Köln, Entscheidung vom 01.06.2005 - 20 T 3/05 (https://dejure.org/2005,21716)
LG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 20 T 3/05 (https://dejure.org/2005,21716)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2005 - 20 T 3/05
    Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalt U bei dem Prozessgericht wahrnimmt, sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten, mithin Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten nach § 28 BRAGO erspart werden (BGH NJW 2003, 898, 899).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2007 - 8 Ta 21/07

    Kostentragungspflicht: Erstattung der Reisekosten eines nicht am Sitz des

    Macht ein Hauptbevollmächtigter von der im RVG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Terminswahrnehmung einem Unterbevollmächtigten zu übertragen, so stellt dies bereits eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung dar, falls die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten entstandenen Kosten die ansonsten anfallenden Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (vgl. LG Köln Beschluss vom 01.06.2005 - 20 T 3/05 - im Anschluss an BGH Beschluss vom 16.10.2002 VIII ZB 30/02 = NJW 2003, 898).
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