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   LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04   

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LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04 (https://dejure.org/2005,8564)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04 (https://dejure.org/2005,8564)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 20 TaBV 3/04 (https://dejure.org/2005,8564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung von Arbeitnehmern in eine andere Vergütungsordnung; Grundsatz der Tarifeinheit und der Spezialität bei Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität; Ersatz einer fehlenden Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers durch eine ...

  • Judicialis

    TV SR TSI § 54 Abs. 1; ; TVG § 1; ; TVG § ... 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 4; ; TVG § 4 Abs. 5; ; BGB § 305c Abs. 2; ; BGB §§ 307 ff.; ; BGB § 310 Abs. 4 S. 1; ; BGB § 310 Abs. 4 S. 2 n. F.; ; BGB § 613a Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 4; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; ERTV-TSI § 10; ; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; UmwG § 2 Abs. 1; ; ArbGG § 12 Abs. 5 a. F.; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ; ArbGG § 92 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 97 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifpluralität bei Verschmelzung von Unternehmen im Wege der Aufnahme - Zustimmungsersetzung zur Versetzung von Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04

    Verschmelzung im Wege der Aufnahme - Tarifpluralität - Prinzip der Tarifeinheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
    Dies ist keine Frage des Umwandlungsrechts, sondern eine solche des Tarifrechts (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).

    Wie sich auch aus dem beigefügten Organisationskatalog ergibt, handelt es sich hierbei um Betriebe, deren Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, die unter den Organisationskatalog fallenden Betriebe bei der Verwirklichung ihrer Zielsetzung zu unterstützen (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).

    Im vorliegenden Fall genügt die Feststellung, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die fachnähere Gewerkschaft ist (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 -).

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
    Denn die Arbeitgeberin ist zum einen kollektivrechtlich an die mit der Verschmelzung auf sie übergegangenen TV-ver.di, die Firmentarifverträge sind, gebunden (vergleiche BAG, Urteil vom 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 - AP Nr. 1 zu § 20 UmwG).

    Für den Fall der Verschmelzung im Wege der Neugründung hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil v. 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 - a. a. O.) entschieden, dass ein Firmentarifvertrag aufgrund der gesetzlich angeordneten Gesamtrechtsnachfolge uneingeschränkt auf den neu gegründeten Rechtsträger übergeht.

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Rechtsauffassung bislang lediglich für den Fall der Verschmelzung im Wege der Neugründung vertreten (BAG, Urteil vom 24.06.1998 - 4 AZR 208/97 a. a. O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2004 - 4 Ta 2/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderung an den Inhalt der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
    dd) Von einer Tarifflucht kann schließlich auch deshalb keine Rede sein, weil die TV-ver.di keine durchweg ungünstigeren Arbeitsbedingungen vorsehen als die TV-Metall (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04 -).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf einen einschlägigen Tarifvertrag umfassend verwiesen wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04 - Lakies, AR- Blattei, SD 35, Rn. 88 ff.; Witt, NZA 2004, 135; Haußmann, Festschrift für Schwerdtner, S. 89; Däubler/Dorndorf, AGB - Kontrolle im Arbeitsrecht, § 310 Rn. 44 ff.).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 05.09.1990 - 4 AZR 59/90 - AP Nr. 19 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Urteil vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Urteil vom 26.01.1994 - 10 AZR 611/92 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Urteil vom 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - a. a. O.) sind die Fälle der Tarifpluralität ebenso wie diejenigen der Tarifkonkurrenz nach dem Prinzip der Tarifeinheit im Regelfall dahingehend aufzulösen, dass nur der speziellere Tarifvertrag zur Anwendung kommt.

    Denn ein Firmentarifvertrag kann den besonderen Bedürfnissen eines Betriebes weitergehend gerecht werden als ein Branchentarifvertrag (BAG, Urteil vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - a. a. O., unter B II 3 der Gründe).

  • ArbG Ulm, 10.03.2004 - 7 BV 1/03

    Tarifvertrag: Zustimmungsersetzungsverfahren; Vorliegen eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 10.03.2004 - 7 BV 1/03 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 10.03.2004 - 7 BV 1/03 - abzuändern und die Anträge der Arbeitgeberin abzuweisen.

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95

    Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
    Zwar liegt nach dem BAG (Urteil vom 28.05.1997 - 4 AZR 546/95 - AP Nr. 26 zu § 4 TVG Nachwirkung) ein Fall der Tarifpluralität nicht vor, wenn ein gemäß § 4 Abs. 5 TVG nachwirkender Tarifvertrag und ein Tarifvertrag aufeinander treffen, an den nur der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 1 TVG gebunden ist.

    Für das Vorliegen der Tarifpluralität kommt es nur auf die Tarifbindung des Arbeitgebers an (BAG, Urteil vom 28.05.1997 - 4 AZR 546/95 - a. a. O.).

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
    Auf Arbeitnehmerseite genügt die Möglichkeit, dass ein der tarifschließenden Gewerkschaft angehörender Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist beziehungsweise beschäftigt werden könnte (BAG, Urteil vom 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - AP Nr. 28 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 05.09.1990 - 4 AZR 59/90 - AP Nr. 19 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Urteil vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Urteil vom 26.01.1994 - 10 AZR 611/92 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Urteil vom 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - a. a. O.) sind die Fälle der Tarifpluralität ebenso wie diejenigen der Tarifkonkurrenz nach dem Prinzip der Tarifeinheit im Regelfall dahingehend aufzulösen, dass nur der speziellere Tarifvertrag zur Anwendung kommt.

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
    Es handelt sich um eine einzelvertragliche Vereinbarung, die dem Prinzip der Tarifeinheit Geltung verschafft, also um eine besondere Ausprägung einer Tarifwechselklausel (vergleiche hierzu BAG, Urteil vom 16.10.2002 - 4 AZR 467/01 - AP Nr. 22 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 13.05.2004 - 10 AS 6/04

    Tarifpluralität - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
    Für die Geltungsbereichsstreitigkeiten der Sozialkassen des Baugewerbes hat das Bundesarbeitsgericht neuerdings an seiner Rechtsprechung nicht mehr festgehalten (BAG, Beschluss vom 13.05.2004 - 10 AS 6/04 - zitiert nach JURIS; ebenso LAG Hessen, Urteil vom 14.07.2003 - 16 Sa 530/02 - NZA-RR 2004, 649).
  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 530/02

    Tarifpluralität; Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04
    Für die Geltungsbereichsstreitigkeiten der Sozialkassen des Baugewerbes hat das Bundesarbeitsgericht neuerdings an seiner Rechtsprechung nicht mehr festgehalten (BAG, Beschluss vom 13.05.2004 - 10 AS 6/04 - zitiert nach JURIS; ebenso LAG Hessen, Urteil vom 14.07.2003 - 16 Sa 530/02 - NZA-RR 2004, 649).
  • LAG Hessen, 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

  • BAG, 12.06.2003 - 8 ABR 14/02

    Eingruppierung von Redakteuren - Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04

    Umgruppierung von Arbeitnehmern nach Unternehmensverschmelzung -

    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 1., 4., 7., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 22.02.2005 - 1 TaBV 1/04; 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV TSI - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf einen einschlägigen Tarifvertrag umfassend verwiesen wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04; Witt, NZA 2004, 135; Däubler-Dorndorf AGBKontrolle im Arbeitsrecht, § 310 Rn 44 ff).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05

    Tarifpluralität - Verbandstarifverträge und Firmentarifverträge -

    dd) Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T.I - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf einen einschlägigen Tarifvertrag umfassend verwiesen wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04; Witt, NZA 2004, 135; Däubler-Dorndorf AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, § 310 Rn. 44 ff).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05

    Tarifpluralität - Verbandstarifvertrag und Firmentarifvertrag -

    Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 4., 8., 17. und 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04; vom 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04; vom 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04; vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren TV-ver.di - vorliegend im Besonderen der ERTV T. - Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf einen einschlägigen Tarifvertrag umfassend verwiesen wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 4 Ta 2/04; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04; Witt, NZA 2004, 135; Däubler-Dorndorf, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, § 310 Randnummern 44 ff).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 2 TaBV 6/04

    Umgruppierung nach Verschmelzung durch Aufnahme - Zustimmungsersetzung

    2.5 Im vorliegenden Fall folgt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht und im Anschluss an die Entscheidungen der 1., 4., 7., 8., 15., 17. und 20 Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 25.02.2005 - 1 TaBV 1/04 - 23.02.2005 - 4 TaBV 2/04 - 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05 - 01.03.2005 - 8 TaBV 3/04- ; 20.12.2004 - 15 TaBV 6/04 - 23.03.2005 - 17 TaBV 5/04 - 31.05.2005 - 20 TaBV 3/04 - ) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die bestehende Tarifpluralität nach dem Prinzip der Tarifeinheit dahingehend aufzulösen ist, dass nur die spezielleren mit ver.di abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung finden, an die die Arbeitgeberin aufgrund der Verschmelzung gebunden ist.
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