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   OLG Hamm, 12.04.2000 - 20 U 103/99   

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https://dejure.org/2000,4353
OLG Hamm, 12.04.2000 - 20 U 103/99 (https://dejure.org/2000,4353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.2000 - 20 U 103/99 (https://dejure.org/2000,4353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 2000 - 20 U 103/99 (https://dejure.org/2000,4353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsbedingungen; Schadensanzeige; Versicherungsvertrag; Vorsatz; Grobe Fahrlässigkeit; Obliegenheitsverletzung

  • Judicialis

    Bauleistungsversicherung; ; BGB § 709; ; ZPO § 91 a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 709; VVG § 6 Abs. 3; ABN 95 § 17; ABN 95 § 18; AGBG § 9; AGBG § 11
    Für Anzeigen während des Bestehens eines Vertrags können AVB Schriftform vorsehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 709; Bauleistungsversicherung; ZPO § 91a
    Obliegenheitsverletzung bei unterlassener schriftlicher Anzeige eines Versicherungsfalls; Wirkungen eines Vergleichs mit einem von zwei notwendigen Streitgenossen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Schriftformklausel, formularmäßige Beschränkung der Empfangsvollmacht des VV für Erklärungen des VN, Aufklärungspflicht des VV

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauleistungsversicherung: Kein Versicherungsschutz wegen verspäteter Schadensmeldung! (IBR 2001, 95)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1557
  • NZBau 2001, 143
  • VersR 2001, 366
  • BauR 2001, 139 (Ls.)
  • BauR 2001, 685 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1999 - IV ZR 324/97

    Wirksamkeit einer Schriftformklausel in einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2000 - 20 U 103/99
    Sie sind nach den §§ 11 und 9 AGBG unbedenklich (vgl. dazu BGH Versicherungsrecht 1999, 565 und 710 sowie Römer/Langheld, VVG, § 47 Rdnr. 9).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 11.01.2008 - 72 C 141/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Kostenentscheidung bei Beschlussanfechtung wegen

    Denn es besteht hinsichtlich der Beklagten eine notwendige Streitgenossenschaft i.S.v. § 62 Abs. 1 ZPO mit der Folge, dass auch gegen den nicht anwesenden Beklagten zu 2) ein Anerkenntnisurteil ergehen kann (vgl. Zöller/ Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 62 Rdnr. 26), Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass der Beklagte zu 2) mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2007 den Anspruch ebenfalls anerkannt und somit seine Zustimmung erteilt hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. April 2000 - 20 U 103/99 zum Vergleich).
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